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Handelsrecht
Wie grenzt man zu freiberuflichen Tätigkeiten ab beim Gewerbebegriff?
Tipp § 1 Abs. 2 PartGG
Freie Berufe zeichnen sich durch die intellektuelle Tätigkeit aus ,daher vorwiegend höchstpersönliche Leistungserbringung
Typisch ist das Zurücktreten des Erwerbszweckes hinter einem höheren Interesse an Fortbildung und Ausprägung von Wissenschaft und Kunst
o Rechtsanwälte (§ 2 Abs. 2 BRAO)
o Notare (§ 2 S. 3 BNotO)
o Wirtschaftsprüfer (§ 1 Abs. 2 S. 1, 2 WiPrO)
o Steuerberater (§ 32 Abs. 2 S. 1, 2 StBerG)
o Ärzte (§ 1 Abs. 2 BundesärzteO), Zahnärzte (§ 1 Abs. 4 ZahnheilkG)
o Architekten, Künstler, Schriftsteller
Handelsrecht
Wann ist man Betreiber eines Gewerbes?
= Wenn man das Gewerbe im eigenen Namen führt und durch die vorgenommenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet wird
Wer kann Betreiber eines Gewerbes sein? → Die Unternehmensträger:
o Natürliche Person
o Juristische Person
o Personengesellschaft
Handelsrecht
Das Handelsrecht übersteigt die Staatsgrenzen, was ist deshalb bes wichtig?
Es führt zur Rechtsvereinheitlichung -> EU Binnenmarkt bzw. UN Abkommen:
Handelsrecht braucht Schnelligkeit
--> weniger eigneschränkte Vertragsfreiheit
Handelsrecht braucht Vertrauensschutz
Handelsrecht
Voraussetzungen des istkaufmanns?
Was ist ein Handelsgewerbe?
Was heißt deklaratorisch?
1. Gewerbe und Betrieb des Gewerbes s.u.
Handelsgewerbe= ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
-> Jeder Gewerbetrieb kein Kleinbetrieb, § 1 I,II HGB
Wortlaut => das ist die Vermutung, dass jeder Gewerbebetrieb ist Handelsgewerbe ist, durch eben diese Ausnahme des „es sei denn“wird das klar
2. Eintragung in das Handelsregister wirkt nur deklaratorisch, ist aber verpflichtend vorzunehmen, § 29 HGB
=> Eintragung ist nur deklaratorischer Art, das heißt Die Kaufmannseigenschaft ist unabhängig dadurch gegen dass der Tatbestand erfüllt ist, nicht erst durch die Eintragung wird er einer
Handelsrecht
Welche gesetzliche Grundlage gibt es im Handelsrecht?
Welches System hat das dt. Handelsrecht?
Das BGB f d Grundlagen
HGB regelt vom BGB abweichende Dinge, Ausnahmen also, Zusätze, Kaufmann, Gesellschaften etc.
Subjektives System:
Tatbestandsmerkmal für die Anwendung der HGB Regelungen ist dass man die Eigenschaft als Kaufmann besitzt (nicht z.b. objektiv dass ein Handelsgeschäft vorliegt)
Handelsrecht
HGB aufschlagen
Welche Bücher u Abschnitte sind prüfungsrelevant?
a) aus dem 1. Buch des Handelsgesetzbuchs die Abschnitte 1 bis 5
=> Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht
dabei aus dem Abschnitt 2 nur die Publizität des Handelsregisters;
b) aus dem 4. Buch des Handelsgesetzbuchs die Abschnitte 1 und 2
=> allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf
—> Im Überblick= lediglich die Grundstrukturen ohne vertieftes wissen aus Lit. Und Rspr.
Handelsrecht
Wie ist das Verhältnis zw Zivilrecht und Handelsrecht?
EGHGB sagt: Handelsrecht ist lex specialis
Handelsrecht
Welche Rechtsquellen gibt es im Handelsrecht?
Handelsrecht
Was ist ein Kaufmann gem. § 1 I HGB?
= Träger eines handelsrechtlichen Unternehmens §§ 1-5 HGB
= Personenhandelsgesellschaften § 6 HGB
Handelsrecht
Was sind die Arten von Unternehmer?
gewerblicher Unternehmer, für die unter den Voraussetzungen der §§ 1, 2 das HGB gilt (diese können bzw sind Kaufleute)
freiberuflichen, künstlerischen und wissenschaftliche Unternehmer, auf die das HGB nicht anwendbar ist.
Handelsrecht
Was ist ein Unternehmen?
Unternehmen = eine organisatorische Einheit die auf der Verbindung personeller und sachlicher Mittel beruht und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt
= Unternehmen ist organisatorische Einheit und Inbegriff von Vermögensgegenständen, mit der ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird/
= betriebsfähige Wirtschaftseinheit, die dem Unternehmen das Auftreten am Markt ermöglicht
Handelsrecht
Was sind die Voraussetzungen von § 56?
u kurze def
Gewöhnliche = nach Ladentyp und Geschäften die abgeschlossen werden
Verkauf ist untechnisch gemeint -> nicht Abschluss eines KV nötig -> es reicht wenn Anzeigen in Empfang genommen werden, oder dingliche Geschäfte in erfüllung eines Verkaufs, Vermittlung eines Verkaufs etc.
Standartproblem in Klausuren: => Verkäufe nicht Ankäufe (der Kaufmann der auf der Käufer Seite steht ist nicht erfasst von § 56) kann sich nur nach allg. Vertretungsrechtlichen Grundsätzen also BGB richten
Schau dir doch auch Handelsrecht an anderen Unis an
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