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Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Sittenwidrigkeit
- Hinweis?
- Def.?OR 41 II
Anwendungsfälle
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
VSS Haftpflicht des Urteilsunfähigen
54 OR
1. Schaden od. immaterielle Unbill
2. Verursachung durch einen Urteilsunfähigen
3. WR
4. KZ
5. absichtliche oder fahrlässige Handlung des Urteilsunfähigen (= objektive Seite d. Verschuldens)
6. besondere Umstände
vgl. Wortlaut, insb. bei günstigen finanziellen Verhältnissen
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Schaden
Für Delikt und Vertrag gleich
Differenztheorie des BGer:
= eine unfreiwillige Vermögensverminderung (auch: ungewollte Verminderung des Reinvermögens)
Einteilung
Ausweitung:
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Begehrungsneurose
= fixe Idee oder gesteigerter Wunsch, entschädigt zu werden.
Nicht infolge Unfall, sondern infolge Aussicht auf Rente.
(im Haftlichtrecht wird adäqauter KZ für diesen Schaden bejaht)
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
OR 45
- Merkpunkte
Gem. BGer abschliessende Liste von Schadensposten!
Auch anerkannt: Haushaltsschaden als Sonderfall (nicht im Gesetz)
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Versorgerschaden
Grundsatz: Reflexschaden wird nicht ersetzt
Ausnahme: Versorgerschaden
= Schaden, den jemand erleidet, weil die Unterhaltsleistungen seitens des Getöteten wegfallen
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Natürlicher Kausalzusammenhang
= ob der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn das zu beurteilende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Danach ist jedes Ereignis (natürlich) kausal, das nicht weggedacht werden kann, ohne dass damit der Erfolg entfällt (condictio sine qua non). Der Erfolg tritt also bei Ausbleiben der Ursache nicht ein.
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Restitution
Kompensation
sind relevant für Schadensberechnung bei Sachschäden
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
adäquater Kausalzusammenhang
Ausgangslage: Natürliche Kausalität muss eingeschränkt werden durch das Kriterium des ad. KZ. = Haftungsbegrenzung
Ein Ereignis ist adäquate Ursache eines Erfolgs, wenn es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet ist, einen Erfolg von der Art des eingetretenen herbeizuführen, der Eintritt des Erfolgs also durch das Ereignis als begünstigt erscheint.
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Hypothetischer Kausalzusammenhang
- welche Definition hierzu noch?
= Kausalzusammenhang bei Unterlassung (conditio cum qua non):
Hinweise
Abgrenzung:
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
Zufall i.S. des Haftpflichtrechts?
= von menschlichem Verhalten unabhängiges Ereignis
Haftung hierfür nur bei Kausalhaftungen.
Haftpflicht (wichtigste Definitionen)
OR 46 Abs. 1 OR
- Merkpunkte?
Gem. BGer abschliessende Liste von Schadensposten:
Details:
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