Kommilitonen im Kurs Strafrecht I an der Universität Augsburg. erstellen und teilen Zusammenfassungen, Karteikarten, Lernpläne und andere Lernmaterialien mit der intelligenten StudySmarter Lernapp. Jetzt mitmachen!
Jetzt mitmachen!
Strafrecht I
Was sind die Basiselemente der Strafe?
1. Übel
2. Staatlich verhängt
3. Reaktion auf Fehlverhalten
4. Sozialethische Missbilligung (str.)
Strafrecht I
Welche Vereinigungstheorien der Straftheorien gibt es?
1. Vergeltende Vereinigungstheorie (Vergeltung, Spezial- und Generalprävention als nebeneinander zu verfolgende Strafzwecke (fokus auf Vergeltung))
2. Präventive Vereinigungstheorien (Nur präventive Strafzwecke werden zur Begründung der Strafe anerkannt)
Strafrecht I
Was sind wichtige Strafrecht Prinzipien begründet im Grundgesetz?
1. Gesetzlichkeitsprinzip (Art. 103 II GG)
2. Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)
3. Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 III GG)
4. Schuldprinzip (Art. 1 GG: Menschenwürde)
5. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Verfassungsrang; einfachgesetzlich u. a. in § 62 StGB erwähnt)
6. Rechtsprechende Gewalt allein Gerichten anvertraut (Art. 92 GG)
Strafrecht I
Was ist der Unterschied zwischen Begehungsdelikt und Unterlassungsdelikt?
1. Begehungsdelikt: Tatbestand knüpft an ein aktives Tun an, z. B. §212 StGB
2. Unterlassungsdelikt: Tatbestandsverwirklichung knüpft an ein Unterlassen („Nichts-Tun“) an
2.1. Echtes Unterlassungsdelikt: Delikt, bei dem Strafbarkeit aufgrund von Untätigbleiben im Tatbestand ausdrücklich beschrieben wird, z. B. Unterlassene Hilfeleistung, §323 c StGB
2.2. Unechtes Unterlassungsdelikt: Delikt, das durch die Nichtabwendung des Erfolgs in Garantenstellung verwirklicht wird, z. B. Totschlag durch Unterlassen, §§212, 13 StGB
Strafrecht I
Was sind die Unterschiede zwischen Allgemeindelikt, Sonderdelikt und eigenhändiges Delikt?
Täterkresi
1. Allgemeindelikt: Delikt, das von jedermann begangen werden kann, z. B. Totschlag, §212 StGB
2. Sonderdelikt: Delikt, bei dem als Täter nur Personen mit einer besonderen Subjektqualität in Betracht kommen
2.1. Echtes Sonderdelikt: Delikt, bei dem die Subjektqualität des Täters strafbarkeitsbegründendist, z. B. Bestechlichkeit, §332 StGB (Amtsträger)
2.2. Unechtes Sonderdelikt: Delikt, bei dem die Subjektqualität des Täters strafschärfendist, z. B. Körperverletzung im Amt, §340 StGB
2.3. Eigenhändiges Delikt: Delikt, das nur durch eine persönliche Ausführungshandlung begangen werden kann, z. B. Trunkenheit im Verkehr, §316 StGB
Strafrecht I
Paragraph der Sachbeschädigung?
§ 303 I BGB
Strafrecht I
Paragraph für Körperverletzung?
§ 223 I StGB
Strafrecht I
Frage für den Obersatz?
Wer (bestimmter Beteiligter) könnte sich wodurch (bestimmte Handlung) wonach (bestimmtes Delikt) strafbar gemacht haben?
Strafrecht I
Wann hat im strafrechtlichen Gutachten eine Prüfung der Handlungsqualität zu erfolgen?
Wenn ein Zweifel an der Handlungsqualität besteht
Strafrecht I
Was sind die zu prüfenden Basiselemente der Handlung?
1. Menschliches Verhalten
2. Vom Willen beherrscht oder beherrschbar
3. Sozialerheblich (nicht bei fehlender Außenwirkung: bloßer Gedanke)
Strafrecht I
Was sind die Grundlagen zu den Körperverletzungsdelikten?
- Geschütztes Rechtsgur: körperliche Unversehrtheit
- seelische Misshandlungen nicht erfasst (§ 225 StGB)
- Tötungsdelikte: in jeder Tötung steckt nach herrschender Einheitstheorie als Durchgangsstadium eine Körperverletzung
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) und fahrlässige Körperverltzung (§ 229 StGB) erfordern, sofern kein öffentliches Interesse einen Strafantrag (§ 230)
Strafrecht I
Definition von gefährlichen Werkzeug?
Jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (keine Körperteile oder unbeweglichen Gegenstände)
Für deinen Studiengang Strafrecht I an der Universität Augsburg gibt es bereits viele Kurse auf StudySmarter, denen du beitreten kannst. Karteikarten, Zusammenfassungen und vieles mehr warten auf dich.
Zurück zur Universität Augsburg ÜbersichtsseiteStudySmarter ist eine intelligente Lernapp für Studenten. Mit StudySmarter kannst du dir effizient und spielerisch Karteikarten, Zusammenfassungen, Mind-Maps, Lernpläne und mehr erstellen. Erstelle deine eigenen Karteikarten z.B. für Strafrecht I an der Universität Augsburg oder greife auf tausende Lernmaterialien deiner Kommilitonen zu. Egal, ob an deiner Uni oder an anderen Universitäten. Hunderttausende Studierende bereiten sich mit StudySmarter effizient auf ihre Klausuren vor. Erhältlich auf Web, Android & iOS. Komplett kostenfrei. Keine Haken.
Bestes EdTech Startup in Deutschland
Du bist schon registriert? Hier geht‘s zum Login