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Bauprivatrecht
Bauprivatrecht
Bauprivatrecht
Was umfasst das formelle Bauordnungsrecht
Es umfasst die Vorschriften über den organisatorischen Aufbau der Bauverwaltung, die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden und das bauordnungsrechtliche Verfahren
Bauprivatrecht
Was sind neben dem Baugenehmigungsverfahren weitere Genehmigungsarten?
Bauprivatrecht
Was sind die Grundsätze für ein Baugenehmigungsverfahren?
Baugenehmigungsverfahren
Art. 14 Grundgesetz ; Recht auf Eigentum ; Eigentumsfreiheit
Zwar Baufreiheit, aber präventive Kontrolle der Ausmaßes des Vorhabens
Genehmigungserforderlichkeit und Genehmigungsfähigkeit
Frage ob eine Genehmigung notwendig ist
Grundsatz: §61 - Demnach, grundsätzlich JA
Ausnahme: §62 - genehmigungsfreihe Vorhaben
Beispiel:
Solaranlagen - genehmigungsfrei
Bauprivatrecht
Konkrete materielle Anforderungen für Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens
Bauprivatrecht
Prüfverfahren eines Baugenehmigungsverfahren
1.Bauantrag stellen §63 - Bei der Gemeinde
2. Weiterleitung an die zuständige BAB + Stellungnahme §63 IV
3. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen §65 II
4. Prüfung ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist §65 I
5. Prüfung der Beteiligung
anderer Behörden §65 V
Der Gemeinde §65 V: Vm §36 BauGB
Der Nachbarn §68
6. Entscheidung über den Bauantrag
7. Unterrichtung §70 II-IV
Bauprivatrecht
Was ist die untere Aufsichtsbehörde? (BAB)
i.d.R. die Kreisverwaltung
in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Bauprivatrecht
Was ist die obere Aufsichtsbehörde?
Das Landesabhängig zuständige Ministerium
Finanzministerium in RLP
Bauprivatrecht
Was machen die Bauaufsichtsbehörden? (§59 I - Aufgaben und Befugnisse der BAB)
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 darüber zu wachen, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtli- chen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden; sie haben zu diesem Zweck nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben sie die verantwortlichen Personen ( § 54 Abs. 1 ) zu beraten.
Bauprivatrecht
welche Bauaufsichtsbehörden existieren im formellen Bauordnungsrecht?
Bauprivatrecht
Was normieren Stellplatzsatzungen?
Zahl der notwendigen Stellplätze (§88 I Nr. 8)
Stellplatzpflicht für bestehende Anlagen (§88 III Nr. 1)
Verzicht auf Stellplätze (§88 III Nr. 2)
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