Kommilitonen im Kurs StrafR AT II Hemmer an der LMU München. erstellen und teilen Zusammenfassungen, Karteikarten, Lernpläne und andere Lernmaterialien mit der intelligenten StudySmarter Lernapp. Jetzt mitmachen!
Jetzt mitmachen!
StrafR AT II Hemmer
Wie werden Täterschaft und Teilnahme bei den Allgemeindelikten voneinander abgegrenzt?
Täter ist immer, wer alle obj. und subj. TbM verwirklicht
Täter ist nie, wer keinen Verursachungsbeitrag geleistet hat
Abgrenzung, wenn das nicht weiterhilft:
Täter hat animus auctoris (Täterwillen)
Teilnehmer hat animus socii (Teilnehmerwillen)
Täter ist, wer Tatherrschaft innehat
Tatherrschaft hat, wer den tatbestandsmäßigen Geschehensablauf als Zentralgestalt in den Händen hält
Taterfolg = Werk seines zielstrebig lenkenden oder die Tat mitgestaltenden Willens
Teilnehmer = wer Tatbegehung lediglich veranlasst oder fördert
Merksatz: Täter ist, wer die Tat nach eigenem Willen starten und stoppen kann!
StrafR AT II Hemmer
Wann ergibt sich die Täterschaft oder Teilnahme schon aus der Deliktsnatur? (Sonderdelikte)
StrafR AT II Hemmer
Wie wird die mittelbare Täterschaft geprüft?
A. Strafbarkeit des Werkzeugs
B. Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbarer Täter
I. TB
1. obj. TB
objektive Zurechnung gem. §25 I Alt. 2 StGB
2. subj. TB
II RW
III S
StrafR AT II Hemmer
Wann ist mittelbare Täterschaft regelmäßig zu bejahen?
StrafR AT II Hemmer
Wie ist mittelbare Täterschaft durch Einsatz eines schuldunfähigen Werkzeugs von Anstiftung abzugrenzen?
maßgeblich = eigener Entscheidungsspielraum und Willensentschluss des Werkzeugs --> wenn ja, Anstiftung; wenn nein (= Werkzeug unterliegt voll der Willensherrschaft des Täters), mittelbare Täterschaft
StrafR AT II Hemmer
Was versteht man unter dem Begriff "Täter hinter dem Täter" und in welchen Fallgruppen wird diese Figur diskutiert?
Grundsatz: mittelbare T endet dort, wo Werkzeug verantwortlich handelt
Ausnahme: Täter hinter dem Täter = derjenige, der, obwohl man Vordermann voll strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, dennoch Geschehen steuernd in der Hand hielt
Fallgruppen:
- ergibt sich aus: wertender Betrachtung, ins. Tragweite des Irrtums, Intensität der Einwirkung durch den Hintermann
- Täter straflos trotz Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums, wenn Hintermann Geschehen mithilfe des von ihm bewusst hervorgerufenen Irrtums gewollt auslöst und steuert
Bsp.: Katzenkönigfall!!
StrafR AT II Hemmer
Wie hat sich der Hintermann strafbar gemacht, wenn
1) dieser irrig annimmt, sein Werkzeug handele schuldhaft?
2) dieser irrig annimmt, sein Werkzeug handele nicht schuldhaft?
3) dieser irrig annimmt, sein Werkzeug handele vorsätzlich?
4) dieser irrig annimmt, sein Werkzeug handele nicht vorsätzlich?
5) Exzess des Werkzeugs?
1) Vorsatz, mittelbarer Täter zu sein, fehlt --> Anstiftung (da Bestimmen zu einer rechtswidrigen Haupttat)
2) Vorsatz bzgl. mittelbarer Täterschaft (+) --> versuchte mittelbare Täterschaft, vollendete Anstiftung
STICHWORT: Vorsatz zur Mitt. T. erfasst als MINUS den Anstiftervorsatz!
3) kein Vorsatz bzgl. mittelbarer Täterschaft; Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung (vollendete scheidet mangels vorsätzlicher Haupttat aus), gem. §30 I nur bei VERBRECHEN strafbar
4) versuchte mittelbare Täterschaft (W hat volle Tatherrschaft) und vollendete Anstiftung in Tateinheit
5) KEINE HAFTUNG für den Exzess eines Werkzeugs
StrafR AT II Hemmer
Wie wirkt sich der für das Werkzeug umbeachtliche error in persona für den mittelbaren Täter aus?
a) eine Ansicht:
aberratio ictus
b) andere Ansicht
maßgeblich = ob Täter dem Werkzeug die Individualisierung des Opfers bzw. Tatobjekts überlassen hatte oder nicht
StrafR AT II Hemmer
Wann beginnt der Versuch bei der mittelbaren Täterschaft?
e.A.: mit Einwirkungshandlung des mittelbaren Täters auf das Werkeug
a.A.: mit Ansetzen des Werkzeugs zur Tatausführung
h.M.:
ODER
STICHWORT: konkrete Rechtsgutsgefährdung
StrafR AT II Hemmer
Wer ist bei Fahrlässigkeitsdelikten Mittäter?
jeder, der einen kausalen Tatbeitrag geleistet hat und dem ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann
StrafR AT II Hemmer
Wie wirkt sich ein error in persona des Haupttäters für den Anstifter aus?
e.A.: auch für Anstifter umbeachtlich, arg. Wortlaut §26: "gleich einem Täter"
a.A.: aberratio ictus
vermittelnde Ansicht: Umstände des Einzelfalles, Grundsätze des Irrtums über den Kausalverlauf anzuwenden: Unbeachtlichkeit für Anstifter, wenn Verwechslung noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren
StrafR AT II Hemmer
Ist eine Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt möglich? (Arztfall)
Problem: Haupttäter ist nur nach dem Grunddelikt strafbar, weil ihm bzgl. der schweren Folge kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann
Lösung (h.M.):
- erfolgsqualifizierte Delikte (z.B. KV mit Todesfolge) sind gleich einem Vorsatzdelikt zu bestrafen (arg. §11 II)
- Kombination: Beteiligung am Grunddelikt + fahrlässige Nebentäterschaft an der schweren Folge
- Haupttäter muss nur Grundtatbestand erfüllt haben
- gem. §29 StGB darf Fahrlässigkeit des Teilnehmers (Anstifter oder Gehilfe) bzgl. der schweren Folge iRd. Schuld nicht außer Betracht bleiben
- dass Haupttäter nicht fahrlässig handelte, steht gem. §18 StGB Bestrafung nicht entgegen
Für deinen Studiengang StrafR AT II Hemmer an der LMU München gibt es bereits viele Kurse auf StudySmarter, denen du beitreten kannst. Karteikarten, Zusammenfassungen und vieles mehr warten auf dich.
Zurück zur LMU München ÜbersichtsseiteStudySmarter ist eine intelligente Lernapp für Studenten. Mit StudySmarter kannst du dir effizient und spielerisch Karteikarten, Zusammenfassungen, Mind-Maps, Lernpläne und mehr erstellen. Erstelle deine eigenen Karteikarten z.B. für StrafR AT II Hemmer an der LMU München oder greife auf tausende Lernmaterialien deiner Kommilitonen zu. Egal, ob an deiner Uni oder an anderen Universitäten. Hunderttausende Studierende bereiten sich mit StudySmarter effizient auf ihre Klausuren vor. Erhältlich auf Web, Android & iOS. Komplett kostenfrei. Keine Haken.
Bestes EdTech Startup in Deutschland
Du bist schon registriert? Hier geht‘s zum Login