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List
Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen.
Gewalttätigkeit, § 113
Einsatz oder zumindest das In-Bewegung-Setzen physischer Kraft durch aggressives aktives Tun
Entführen, § 239a, b
1. Ortsveränderung
- gegen o. ohne den Willen (durch Gewalt, Drohung o. List)
2. Führen zu einer hilflosen Lage beim Opfer
- hilflos = Opfer sieht sich in der konkreten Situation dem ungehemmten Einfluss des Täter preisgegeben
Sich-Bemächtigen, § 239a, b
Erlangung der Verfügungsgewalt über den Körper eines anderen, der dadurch an der freien Bestimmung über sich selbst gehindert wird
Sozialadäquate Vorteilszuwendungen, §§ 331 ff.
Relativ geringwertige Zuwendungen/Aufmerksamkeiten, die nach der Verkehrssitte oder den Regeln der Höflichkeit gewährt und allgemein gebilligt werden.
(Begründung: in diesen Fällen entsteht kein Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen)
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