Älteres Recht: Familienähnliche Rechtsgemeinschaft war die Sippe (groß verwandtschaftlicher Verband) und das Haus (kleinere Herdgemeinschaft)
Munt: Ordnungsmacht des Familienoberhaupts; Außenverhältnis: Schutzfunktion, Innenverhältnis: Herrschaftlich oder genossenschaftlich
Väterliche Mutngewalt: Vater über Kinder, (Aussetzung und Tötung), Züchtigung, Notverkaufsrecht, Heiratszwang (in Rezeption dann zunehmend als Schutzfunktion); Söhne wurden durch Abschichtung aus der Muntgewalt des Vaters entlassen.
Vormundschaftliche Gewalt: ähnlich der Väterlichen Gewalt
Eheherrliche Muntgewalt: über die Frau, Leitungs- und Weisungsrecht, Vertretung vor Gericht, Nutzung und Verwaltung über das Frauenvermögen
Munt über das Gesinde: Knechte und Mägde, Aufnahme in Hausgemeinschaft,
Rezeption: Familie hatte staatsdienende Funktion; aristotelische Hauslehre, wiederaufleben der Geschlechtervormuntschaft
Kodifiziertes Recht: romantische Familienauffassung
NS-Zeit: Familie im Dienst der nationalsozialistischen Interessen
Modernes Recht: Durch Familienreform des 20 JH; Gleichbehandlung, Partnerschaftliches Familienmodell: Prinzip der Fürsorge und nicht der Herrschaft