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Europäische Union
Europäische Rat
- Leitorgan und politische Entscheidungsgremium
- legt die allg. politischen Zielvorstellungen fest
- Staats- und REgierungschefs + Präsident des Europ. Rates + Präsident der Kommission
- Treffen: 2x im Halbjahr
Europäische Union
Verordnungen
generell-abstrakt
verbindlich
gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat
unmittelbar anwendbar - können Rechte und Pflichten für die Bürger begründen
Europäische Union
Richtlinien
- richten sich ausschließlich an die Mitgliedsstaaten und bedürfen der innerstaatlichen Umsetzung, sind verbindlich hinsichtlich ihrer Ziele
- MS hat die Wahl der Form und Mittel frei zu bestimmen
- vorgegebene Frist
Europäische Union
Kundmachung von Gesetzgebungsakten
Amtsblatt der EU
Europäische Union
Rechtsschutzverfahren
- Vertragsverletzungsverfahren : Art 258 AEUV
- Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage: ARt 263 AEUV: Nichtigerklärung von verbindlichen Rechtsakten
- Untätigkeitsklage: ARt. 265 AEUV
- Vorabentscheidungsverfahren ARt. 267 AEUV
Europäische Union
Der Rat - Art. 16 EUV
- Sitz in Brüssel
- Ministerebene: 28 Mitglieder
- vertritt die Interessen der Mitgliedsstaaten
- zentrale Entscheidungsgremium
- Gesetzgebungsorgan mit dem Parlament
- Kontrollbefugnisse - gegenüber der Kommission
- Haushaltsbehörde der Union mit dem Parlament
- Vorsitz im Rat: welchselt alle 6 Monate
Europäische Union
EU = supranational
Vertrag von Lissabon
- Aufgaben der EG und der Gemeinsamen Außen und Sichheitspolitik und Zusammenarbeit in Strafsachen
- EU kann auch unmittelbares verbindliches Recht an die Bürger richten
Europäische Union
Primäres Unionsrecht
- völkerrechtlichen Verträge
- Gründungsverträge mit Änderungen
- Beitrittsverträge
- Grundrechte-Charta
- allg. Rechtsgrundsätze
- allg REgeln des Völkerrechts
- Gewohnheitsrecht
Europäische Union
rechtliche Grundlage der EU
- EUV - Vertrag über die europ. Union
- AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Europäische Union
Europäische Kommission
- Exekutivorgan
- Hüterin der Verträge: Überachung mit dem EuGH die Einhaltung des primären und sekundären Unionsrecht
- Initiativmonopo im Rechtsetzungsverfahren
- Motor der Union
- je einem Angehörigen jedes Mitgliedsstaates - 5 Jahre - Unabhängigkeit
Europäische Union
Subsidiaritätsprinzip
Art. 5 (3) EUV
Union wird nur tätig, wenn notwendig
Europäische Union
Grundfreiheiten
- Warenverkehrsfreiheit: Art 28 AEUV
- Personenverkehrsfreiheit ARt. 45 AEUV
- Dienstleistungsfreiheit: ARt. 56 AEUV
- Kapitalverkehrsfreiheit: Art 63 AEUV
Schau dir doch auch Europäische Union an anderen Unis an
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