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BW G 1 und 2 MZ
private Betriebe
Private Betriebe unterscheiden sich von öffentlichen Betrieben hinsichtlich des
Grads der Selbstbestimmung, der Kapitalbeteiligung sowie der rechtlichen
Grundlagen: Öffentliche Betriebe werden größtenteils nach öffentlichem
Recht geführt (Bundeshaushaltsordnung, Eigenbetriebsverordnung etc.), können jedoch auch nach Privatrecht (in der Form einer GmbH, AG oder Genossenschaft m. b. H.) geführt werden. Im Gegensatz zu privaten Betrieben sind
öffentliche Betriebe dadurch gekennzeichnet, dass die staatliche Hand meist
mehr als 50 % des Kapitals besitzt und/oder an der Entscheidungsfindung beteiligt ist.
BW G 1 und 2 MZ
Profit- / Non-ProfitOrganisationen
Neben den privaten Betrieben, die primär daran interessiert sind, Gewinne zu
erzielen (Profit-Organisationen), existieren Non-Profit-Organisationen, deren
Interesse sich primär auf die Bedürfnisbefriedigung und die Bedarfsdeckung
konzentriert.
BW G 1 und 2 MZ
Profit-Organisationen und Non-Profit-Organisationen
Gemeinsamkeiten
1. Die Organisationen stellen soziale Systeme dar, in denen Menschen entweder einzeln oder in Gruppen tätig sind.
2. In den Organisationen vollzieht sich ein spezifischer Leistungserstellungsprozess. Es liegt eine produktive Funktion vor.
3. Die Organisationen befriedigen ein ganz bestimmtes Bedürfnis und sind daher auf einen bestimmten Markt ausgerichtet.
BW G 1 und 2 MZ
Definition Haushalte
Durch den Konsum der produzierten Güter und Dienstleistungen decken Haushalte den eigenen Bedarf. Sie werden auf Grund ihrer Konsumorientierung
auch als Konsumtionswirtschaften bezeichnet, die auf die Eigenbedarfsdeckung ausgerichtet sind (vgl. Thommen, 2009, S. 35).
Haushalte werden nach privaten und öffentlichen Haushalten unterschieden:
- Private Haushalte, in Form von Einzel- oder Mehrpersonenhaushalten,
decken ihren Eigenbedarf gemäß ihrer Individualbedürfnisse.
- Im Gegensatz dazu leiten öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden) ihren Bedarf von Kollektivbedürfnissen, d. h. aus den Bedürfnissen
der privaten Haushalte, ab.
BW G 1 und 2 MZ
Rentabilität - Definition -
Das Verhältnis des absoluten Gewinnes zum eingesetzten Kapital führt zum
relativen Gewinnbegriff, der Rentabilität.
Die Rentabilität dient infolge der Relation zwischen Gewinn und dem eingesetzten Kapital als Maßstab für die Kapitalverzinsung.
BW G 1 und 2 MZ
Liquidität
- Definition -
Die Fähigkeit eines Unternehmens, den fälligen Zahlungsverpflichtungen
(Rechnungen, Löhne, Zinszahlungen, fällige Kredite) jederzeit und uneingeschränkt nachzukommen.
BW G 1 und 2 MZ
Qualität von Informationen
- 6 Punkte -
- einen gewissen Informationsgehalt hinsichtlich Allgemeinheit, Präzision und Bedingtheit der Aussage aufweisen.
- über eine bestimmte Problemrelevanz (Zweckorientiertheit) verfügen.
- einen bestimmten Sicherheitsgrad (Wahrscheinlichkeit) aufzeigen.
- die Möglichkeit bieten, sie auf den Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
- glaubwürdig auf Grund der verfügbaren Erfahrungen sein.
- von gewisser Aktualität sein
BW G 1 und 2 MZ
Supply Chain Management
- Definition -
Die Ingangsetzung und Instandhaltung der Versorgungskette zur Sicherung
und Steigerung des Unternehmenserfolgs
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Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist eine ständige Kooperation und Koordination der beteiligten Unternehmen sowie die unternehmensübergreifende Organisation von Güter-, Geld- und Informationsströmen notwendig
BW G 1 und 2 MZ
externes Rechnungswesen
- 2 Hauptpunkte -
BW G 1 und 2 MZ
internes Rechnungswesen
1. Kosten- und Leistungsrechnung
verzeichnet die Daten der innerbetrieblichen Leistungserstellung und -verwertung.
2. Statistik
Die in der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Daten werden von der Statistik aufbereitet und ausgewertet zur Überwachung der betrieblichen Tätigkeiten und zur Gewinnung von Daten für die Planung und Disposition. Das Zahlenmaterial steht für die verschiedenen Bereiche (Beschaffung, Produktion, Absatz, Personal etc.) in tabellarischer und graphischer Form zur Verfügung.
3. Planungsrechnung
Als Vorschaurechnung liefert die Planungsrechnung Anhaltspunkte über
die zukünftige betriebliche Entwicklung auf der Grundlage der Daten, die
von den vorgenannten Bereichen des internen Rechnungswesens zur Verfügung gestellt wurden.
BW G 1 und 2 MZ
Buchführung
- Ausführlich -
Die planmäßige, lückenlose und sachlich geordnete Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen wird als Buchführung bezeichnet
Die Buchführung erfüllt folgende Aufgaben im Unternehmen
Neben den vorgenannten Aufgaben dient die Buchführung ebenfalls
BW G 1 und 2 MZ
Definition Geschäftsprozess
....die zielgerichtete Erstellung einer Leistung durch eine Folge logisch zusammenhängender
Aktivitäten, die innerhalb einer Zeitspanne nach bestimmten Regeln durchgeführt werden
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