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StGB
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§242
Diebstahl
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Definition Betrug
Eines Betruges macht sich strafbar, wer in der Absicht sich oder einen Dritten, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt , dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
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§263 I Betrug - Objektiver Tatbestand: Täuschung
Dazu müsste X über Tatsachen getäuscht haben.
Eine Täuschung ist jede irreführende Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen in Bezug auf Tatsachen.
Dabei sind Tatsachen, dem Beweis zugängliche Ereignisse aus der Vergangenheit oder Gegenwart, darunter Zählen auch innere Tatsachen wie Absichten und Motive, etc.
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§263 I Betrug - Objektiver Tatbestand:
Irrtum
Darüber hinaus müsste durch die Täuschung ein beim Käufer hervorgerufener Irrtum entstehen.
Ein Irrtum liegt vor, wenn durch die Täuschungshandlung eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorgerufen wird.
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§263 I Betrug - Subjektiver Tatbestand:
Vermögensschaden
X müsste auch den Vorsatz bzgl. eines Vermögensschadens gehabt haben. Für die Definition des Vermögens wird der juristisch- ökonomische Vermögensbegriff angewandt, welcher alle geldwerten Güter einer Person, die unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen, einschließt. Ein Schaden, ist die durch die Vermögensverfügung bewirkte Minderung des Vermögens, welche nicht unmittelbar durch einen Vermögenszuwachs kompensiert werden kann.
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§263 I Betrug - Rechtswidrigkeit
Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit. Bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen kann diese jedoch ausnahmsweise entfallen.
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§263 I - Beihilfe zu versuchtem Betrug - Subjektiver Tatbestand
Der X müsste bezüglich der Beihilfe vorsätzlich gehandelt haben. Die Beihilfe setzt auf subjektiver Seite einen doppelten Gehilfenvorsatz bezüglich der Haupttat und der Beihilfenhandlung voraus. Dieser muss die Unterstützende Handlung umfassen und sich auch vorsätzlich auf die begangene Haupttat richten. Dabei ist ausreichend, wenn hierbei bedingter Vorsatz vorliegt. Hierbei wird ein Erfolg in Kauf genommen und die Verwirklichung des Tatbestandes mindestens für möglich gehalten.
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Gewahrsamsenklave
Eine Gewahrsamsenklave entsteht, wenn der Täter die Diebesbeute so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsauffassung selbst im fremden Machtbereich der alte Gewahrsam schon beseitigt wird
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§223 gefährliche Körperverletzung - Gesundheitsschädigung
Die Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines (wenn auch nur vorübergehend) pathologischen Zustandes.
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Objektiver Tatbestand - Handlungsbegriff:
Handlungen
• automatisierte Verhaltensweisen (z.B. automatische Reaktionen im Verkehr)
• Verhaltensweisen im Zustand einer Bewusstseinsstörung (z.B. Trunkenheit)
• Affekttaten (bei Bewusstsein des Agierens)
• Verhalten infolge von vis compulsiva (willensbeugender Gewalt)
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