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Medienrecht
Welche Medienspezifischen Regelungen gehören im engeren Sinne zum Medienrecht?
-Presserecht
-Rundfunkrecht
-Filmrecht
-Telemedienrecht [Online-Dienste]
Medienrecht
Welche Medienspezifischen Regelungen gehören im weiteren Sinne zum Medienrecht?
-Urheber-und Verlagsrecht
-Marken-und Werktitelrecht
-Wettbewerbsrecht
-Bürgerliches Recht (Vertragsrecht, Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,...)
-Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht
-Verwaltungsrecht
Medienrecht
Welche Rechtsfolgen kann ein Verstoß haben?
Zivilrechtlich:
-Unterlassung
-Gegendarstellung
-Beseitigung (Widerruf, Rücknahme, Richtigstellung, Klarstellung, Ergänzung, Stellungnahme)
-Zahlung (Ausgleich der Bereicherung, Ersatz materieller/immaterieller Schäden)
Strafrechtlich:
-Geld-und Freiheitsstrafe
Medienrecht
Welche Ansprüche hat man? (als Kläger)
Gegendarstellung
-formale Vorraussetzungen müssen erfüllt sein
-es kommt nicht nur darauf an, dass Äußerung unzulässig ist
-> nur gegenüber Massenmedien aufgrund besonderer gesetzlicher Grundlage
bei unzulässigen Äußerungen/Handlungen:
-Unterlassungsanspruch
-Beseitigungsanspruch
-Schadensersatzanspruch
-Geldentschädigungsanspruch (immatrieller Schadensersatzanspruch)
->gegenüber jedermann
Medienrecht
Vorraussetung für Abwehr-, Beseitigungs- und Ausgleichsmittel
Gelten insbesondere wenn Wort- und Bildberichte:
• einen privaten Bereich betreffen, der billigerweise von öffentlicher Erörterung verschont bleiben muss
• die Ehre, den persönlichen Ruf verletzen
• den wirtschaftlichen Ruf durch Unwahrheiten beeinträchtigen
• ohne Einwilligung der Person zu Zwecken der Werbung verwendet werden
Medienrecht
Defintion Meinungsäußerung
Äußerung, die dem Empfänger als subjektive Meinung anspricht und ihm als solche erkennbar ist.
Es kommt darauf an, dass die Äußerung durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung geprägt ist; auf den Wert, die Richtigkeit, die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an
Medienrecht
Definition Tatsachenbehauptung
Äußerung, deren Gehalt entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist.
Gilt als etwas Geschehenes, dessen Beweis grundsätzlich offen steht.
ist gegeben, wenn sie:
-konkrete,
-nach Raum und Zeit bestimmte,
-der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände
-> der Außenwelt oder des menschlichen Seelenlebens betrifft.
Medienrecht
Grundsätze für die Interpretation von Äußerungen
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Aussage kommt es auf die zutreffende Erfassung deren Inhalts an. Dabei ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des Betroffenen maßgebend.
Entscheidend ist
• Empfängerverständnis : Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums
• sprachübliches Verständnis : unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung (Kontext, Wort-Bildkombination etc.) und der Eigengesetzlichkeit des Mediums, ...
...ist der Sinn der Äußerung eindeutig, ist dieser Inhalt der Äußerung der weiteren rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen.
-> Kann die Äußerung in unterschiedlicher Weise verstanden werden, sind zunächst alle fernliegenden Deutungsvarianten auszuschließen.
-> Bleiben gleichwohl mehrere Deutungsvarianten möglich, ist von einer mehrdeutigen Äußerung auszugehen.
Medienrecht
Grundsatz über kritiserende Äußerungen
Wer im politischen, wirtschaftlichen oder sonst öffentlichkeitsbezogenen Leben steht, muss es hinnehmen, dass er kritisiert wird.
Medienrecht
Welche Tatsachenbehauptungen sind zulässig? (Müssen sie wahr sein?)
-wahre -> zulässig
-unwahre -> unzulässig
Medienrecht
Kritisierende Meinungsäußerungen (Abgrenzung)
-> Unterschied Sachkritik und Schmähkritik
Sachkritik:
-> zulässig
-scharf, schonungslos
-bewusst übertrieben
-ausfällig
-aber sachbezogen!
Schmähkritik:
-> unzulässig
-Diffamierung der Person steht im Vordergrund
-Absicht, nicht nur anzuprangern, sondern zu beleidigen
-Sachbezug der Äußerung fehlt
Medienrecht
Definition Gegendarstellung
Es wird ein Sachverhalt, über den in einem Medium berichtet wurde, durch den Betroffenen in Form einer eigenen Darstellung widerlegt.
-> kein Beweis der Wahrheit oder Unwahrheit nötig.
-> Nur gegen Tatsachenbehauptungen
-> Gegendarstellung darf auch nur Tatsachenbehauptungen enthalten
-> keine Meinungsäußerung
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