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Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
Geschäftsunfähig ist gemäß § 104 BGB, wer noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat oder dauernd geistig umnachtet ist.
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
Beschränkt geschäftsfähig ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 BGB ein Min- derjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat.
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
In welche Abgrenzungen lässt sich zivilrechtlich erhebliches rechtmäßig Handeln unterteilen?
1. Willenserklärung (Angebot zum Kaufvertrag)
2. Geschäftsähnliche Handlung (Mahnung)
3. Realakt (Bebauung)
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
§§ 164 bis 181 BGB
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
1. Handlungswille: Wille des Erklärenden eines steuerbaren Verhaltens Fehlt dieser: WE ist unwirksam
2. Erklärungswille: Bewusstsein, etwas rechtlich Relevantes zu tun Fehlt dieser: H.M. Lehre von Erklärungsfahrlässigkeit: anfechtbar
3. Geschäftswille: Wille ein bestimmtes Geschäft abzuschließen (konkreter Inhalt) Fehlt dieser: WE nur anfechtbar, §§ 119 ff BGB
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
- WE eines Geschäftsunfähigen, § 105 BGB
- WE unter geheimen Vorbehalt, § 116 Satz 2 BG
- Scheinerklärung, § 117 BGB
- Scherzerklärung, § 118 BGB
- Formmangel, § 125 BGB
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot, § 134 BGB
- Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
- Schriftform, § 126 BGB
- Textform, § 126b BGB
- Notarielle Beurkundung, § 128 BGB
- Elektronische Form, § 126a BGB
- Öffentliche Beglaubigung, § 129 BGB
Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
- Inhaltsirrtum, § 119 I Alt. 1 BGB
- Erklärungsirrtum, § 119 I Alt. 2 BGB
- Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB
- arglistige Täuschung, § 123 I Alt. 1 BGBZivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht
1. regelmäßige Verjährung:
3 Jahre § 195 BGB
Verjährungsbeginn: § 199 BGB
2. Verjährung bei Rechten an Grundstück:Für deinen Studiengang Zivil- und Unternehmensrecht; Arbeitsrecht an der Hochschule Bremerhaven gibt es bereits viele Kurse auf StudySmarter, denen du beitreten kannst. Karteikarten, Zusammenfassungen und vieles mehr warten auf dich.
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