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Gesundheitsrecht
Was ist der Unterschied zwischen rechtskräftig und bestandskräftig?
rechtskräftig (Urteil) = endgültige gerichtliche Entscheidung, kann nicht mehr angefochten werden
-> Urteil kann nicht mehr verändert werden
bestandskräftig (Bescheid) = wird ein Verwaltungsakt, der auch als Bescheid bezeichnet wird, mit Ablauf der Widerspruchsfrist ohne dass gegen ihn Widerspruch erhoben worden ist. Die Widerspruchsfrist beträgt nach § 70 Absatz 1 VwGO grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe.
Unanfechtbar = Bestandskräftig: sorgt für Rechtssicherheit, Planungssicherheit;
Regelung kann nicht mehr verändert werden = Verwaltungsakt Endgültig wirksam
(Bsp Baurecht: Nachbar kann auch nicht mehr anfechten)
Bestandskraft entspricht der Rechtskraft beim Urteil
Gesundheitsrecht
Die Rechtsfolge greift...
wenn Tatbestandsmerkmale erfüllt (und Vorsatz vorliegt)
Gesundheitsrecht
Was ist die juristische Hauptaufgabe?
Prüfung, ob der Lebenssachverhalt (d. h. die Wirklichkeit)
die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfüllt -> Ableitung der Rechtsfolge!
Gesundheitsrecht
Welche sind Beteiligte der juristischen Tätigkeit und welche Aufgaben haben sie?
▪ Behörden: Tatbestandsvoraussetzungen prüfen und Entscheidung treffen
▪ Rechtsanwalt: Antragsteller beraten und dessen Interessen vertreten
▪ Gericht: Entscheidung über Rechtsanwendung → Rechtsfolge
Gesundheitsrecht
Was umfasst das "öffentliche Recht"?
Öffentliches Recht (Gegenbegriff Bürgerliches Recht) umfasst:
▪ Verfassungsrecht → untergliedert in Staatsorganisationsrecht und
Grundrechte
▪ (Sozial-)Verwaltungsrecht → untergliedert in allgemeines und
besonderes Verwaltungsrecht
Gesundheitsrecht
Was regelt das "Staatsorganisationsrecht"?
Staatsorganisationsrecht (Teil des Verfassungsrechts):
▪ Regelt Zusammenspiel der Träger der Staatsgewalt untereinander →
wesentliche Regelungen finden sich im Grundgesetz (GG)
▪ Wichtige Inhalte des Staatsorganisationsrechts:
o Vertikale Gewaltenteilung (Exekutive („ausführende Gewalt“,
z.B. Bundesregierung u. Bundesminister) /Legislative
(Gesetzesanwendung)/Judikative (Rechtsprechung))
o Förderale Ordnung → horizontale Gewaltenteilung
(Bundesstaatliche Ordnung mit Aufteilung der Gesetzgebungs-
und Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder) -> oftmals
konkurrierende Gesetzgebung Bund u. Länder
o Regelungen über einzelne Staatsorgane (Bundestag,
Bundesrat, Bundeskanzler) + Verhältnis zueinander
o Vorschriften über Wahlrecht
(allgemein/frei/gleich/unmittelbar/geheim)
▪ Bundesverfassungsgericht: Kann gefällte Urteile und sogar Gesetze,
welche gegen die Verfassung verstoßen, kippen!
Gesundheitsrecht
Was sind Grundrechte?
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe,
z.B. Diktatur (Grundrechte Bürger zu Bürger gelten nicht!)
Gesundheitsrecht
Was beinhaltet das (Sozial-)Verwaltungsrecht?
• Zweite Säule des öffentlichen Rechts neben dem Verfassungsrecht ist das
Verwaltungsrecht
• Eigenes Recht der Verwaltung → Teil des Rechts das die Verwaltungsorgane
(Behörden) steuert
▪ z.B. steuert, ob ein Bürger sich aus Gründen des Infektionsschutzes
impfen lassen muss
▪ z.B. ob ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen wird
▪ ob ein pharmazeutischer Unternehmer die Zulassung für ein
Arzneimittel erteilt wird
• ausgestaltetes Verwaltungsrecht im Sozialbereich → Sozialverwaltungsrecht
bzw. nur Sozialrecht
Gesundheitsrecht
Was ist das allgemeine Verwaltungsrecht?
• Regelungen, die in allen Bereichen der Verwaltung zur Anwendung kommen
• → z.B. Die Frage, wie eine behördliche Entscheidung dem Adressaten
bekannt zu geben ist (z. B. mündlich oder schriftlich), stellt sich bei der
Arzneimittelzulassung ebenso wie bei Aufnahme des Krankenhauses in den
Krankenhausplan oder bei Ablehnung der Zulassung eines Vertragsarztes!
▪ Allgemeines Verwaltungsrecht = „Allgemeiner Teil“ des
Verwaltungsrechts (vgl. allgemeiner Teil BGB)
▪ Durch Aufteilung in allgemeinen und besonderen Teil, wird der
Besondere Teil „entlastet“
• Allgemeines Verwaltungsrecht ist im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
bzw. das Sozialverwaltungsrecht im Sozialverwaltungsverfahrensrecht (SGB
X) geregelt.
• Um allgemeines Verwaltungsrecht verständlich zu machen, wird regelmäßig
auf das besondere Verwaltungsrecht zurückgegriffen
▪ abstrakte Beschäftigung mit reinen Verfahrensregeln ist wenig sinnvoll
Gesundheitsrecht
Was beinhaltet das besondere Verwaltungsrecht?
• Umfasst bereichsspezifische Regelungen, diese sind nach
Regelungsgegenständen gegliedert in sog. „Fachgesetzen“ geregelt.
• „Klassische“ Felder des besonderen Verwaltungsrechts sind z. B.:
▪ Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
▪ Polizeirecht
▪ Immissionsschutzrecht
• In der Regulierung des Gesundheitsbereichs sind z. B. von Bedeutung:
▪ Arzneimittelgesetz
▪ Medizinprodukte-Verordnung
▪ Apothekengesetz
▪ Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
▪ Infektionsschutzgesetz
• Praxis ist geprägt von paralleler Anwendung von allgemeinem und
besonderem Verwaltungsrecht!
Gesundheitsrecht
Wie unterscheidet sich das öffentliche von bürgerlichem Recht?
Von erheblicher Bedeutung für das Verwaltungsrecht ist die Abgrenzung des
öffentlichen Rechts vom bürgerlichen Recht (Zivilrecht, Privatrecht).
• Bedeutung der Abgrenzung ergibt sich vor allem daraus, dass
▪ (Sozial-)Verwaltungsverfahrensgesetz nur auf „die öffentlich-
rechtliche Verwaltungstätigkeit …“ anwendbar ist (§ 1 SGB X bzw. § 1
VwVfG).
▪ Verwaltungsakt (wesentliches Element des Verwaltungshandelns) nur
im Bereich des öffentlichen Rechts erlassen werden kann (§ 31 SGB X
bzw. § 35 VwVfG)
▪ Verwaltungsvollstreckung (d.h. Möglichkeit von Behörden, ihre
Entscheidungen selbst zu vollziehen → ohne Gericht) nur im Bereich
des öffentlichen Rechts möglich.
o Verwaltungsmaßnahme → Erlass des Verwaltungsakts
z.B. Quarantäne
▪ Rechtsweg zu Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten nur auf Gebiet des
öffentlichen Rechts möglich.
• Beide Rechtsbereiche verfolgen unterschiedliche Zwecke bzw. beruhen auf
unterschiedlichen Herangehensweisen.
▪ Privatrecht: Bildet den Rahmen zur Verwirklichung der Freiheit im
rechtsgeschäftlichen Verkehr (Privatautonomie → Vertragsfreiheit;
Testierfreiheit → frei den Erben bestimmen)
→ Willenserklärung/Vertrag → 2 übereinstimmende WE →
Privatautonomie.
▪ Bürgerliches Recht/ Zivilrecht: Beziehung zwischen Bürger
untereinander (selbstständig in Privatautonomie, d.h. ohne Eingriff
des Staates
o z.B. Streitzahlung Kaufpreis → Zivilrecht→ Zivilgericht
▪ Öffentliches Recht: Dient der Begründung und Begrenzung
staatlicher Befugnisse gegenüber den Bürgern (Wesentliche Handlungsform → Verwaltungsakt/Norm)
• Genaue Abgrenzung im Einzelfall schwierig.
Gesundheitsrecht
Was ist eine Norm und wie ist sie aufgebaut?
Normen steuern die Rechtsanwendung (Rechtsanwendungsbefehl)
• Norm besteht aus:
▪ Einem oder mehreren Tatbestandsmerkmalen (=Voraussetzungen)
▪ An welche Rechtsfolgen geknüpft sind
• „Wenn-Dann Mechanismus“
Tatbestandsmerkmal erfüllt → Rechtsfolge tritt ein
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