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Welche Gewaltenblöcke gibt es in Deutschland?
Exekutive (Ausführend) -> Verwaltung
Judikative (Rechtssprechend)
Legislative (Gesetzgebend)
Was ist Recht im objektivem und im subjektivem Sinn?
Objektiver Sinn: Rechtsordnung, die alle bestehenden Gesetze umfasst und die Verhältnisse zwischen Menschen und die Beziehungen zu Verwaltungsträgern bestimmt ( Rechtsvorschriften, Gewohnheitsrecht)
Subjektiver Sinn: Befugnisse die ein Mensch aus Recht ergibt oder die er Erworben hat (Erbrecht, Sozialhilfe)
Nennen und erklären Sie die zwei Theorien, die eine Abgrenzung zwischen öffentlchem & Privatrecht ermöglichen
Subordinationstheorie:
öffentliches Recht: Bürger ist Hoheitsträgern untergeordnet (Völkerrecht, Kirchenrecht, Verwaltungsrecht)
Privatrecht(=Zivilrecht): Alle Bürger sind gleichgestellt (Familien-& Vermögensrecht: Erbe,Verträge...)
! Eltern-Kind??; öffentlich-Rechtlicher Vertrag? !
Sonderrechtstheorie:
Öffentliches Recht: Wenn in jedem erdenklichen Fall ein Träger öffentlicher Gewalt berichtigt oder Verpflichtet wird
Privatrecht: Alle anderen Vorschriften
! Was ist ein Hoheitsträger? !
-> Kumulative Verwendung! Nur in Streitfällen
Erläutern Sie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Kernstück der Rechtsstaatlichkeit -> kein Willkürstaat, Art. 20 III GG
Verwaltung ist bei Tätigkeit an Gesetz und Recht gebunden
Art. 20 III GG
Vorrang des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Was ist überhaupt Verwaltung?
- Teil der Exekutive (neben Regierung)
- "Ausführende Gewalt" der Exekutive
- der Teil der weder Legislative, noch Judikative noch Regierung zufällt
- Unterscheidung zwischen Eingriffs- und Leistungsverwaltung
-wird gegen Bürger durch Verwaltungsträger tätig
- Verwaltungsträger sind z.B.: Hochschulen, Länder, Bund, Anstalten, Gemeinden
Welche Ausnahmen gibt es, die die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht & Privatrecht erschweren können?
a) Hausverbot
1.Rechtssprechung: Zweck des Besuchs
2. Literatur: Zweck des Hausverbots
b) tatsächliches Verwaltungshandeln
c) fiskalische Hilfsgeschäfte -> immer privatrechtlich
Kaufvertrag mit Geschäft für Eigenbedarfsgegenstände
Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Privat- & Öffentlichem Recht?
Bestimmung des Rechtswegs (Verwaltungsrechtsweg §40VwGO (öff.recht.); Zivilrechtsweg §13GVG (priv.recht.))
Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur bei öffentlich-rechltichen Verwaltungstätigkeiten-> bei priv.rechtl. Maßnajmen -> Allgemeine Vorschirften (BGB,HGB)
Verwaltungsakt & öffentl.-rechtl. Vertrag -> Gebiet des öffentlichen Rechts
Verwaltungsvollstreckung -> Durchsetzung öffentl.-rechtl. Forderungen
Haftung des Staates:
öffentl.-rechtl. Handeln: Art. 34 GG, §839 BGB
privatrechtl. Handeln: §823ff BGB
Gibt es auch privatrechtl. Handeln der Verwaltung
grundsätzlich wendet Verwaltung öffentliches Recht an ABER:
bei Bedarfsbedeckung (Büromaterial, usw.)= fiskalisches Hilfsgeschäft
Teilnahme an Wirtschaftsleben als Unternehmer (SWM, MVG, AWM)
Wahrnehmung von Verwaltunsgaufgaben in Form des Privatrechts
Nennen Sie die 5 Gerichtsbarkeiten in Deutschland.
Arbeitsgericht: AG, LAG, BAG §2, 2a ArbGG (bürgerliche Streitigkeiten AN&AG)
Finanzgerichte: FG, BFH §33 FGO (bestimmte Abgabeangelegenheiten)
Verwaltungsgerichte: VG, VGH, BVerwG §40VwGO (keine andere Zuweisung)
Ordentliche Gerichte: Amtsgericht, LG, OLG, BGH §13GVG (Bürgerliche Streitigkeiten, Strafsachen)
Sozialgericht: Sozialgericht, LSG, BSG §51SGG ( Bestimmte Sozialrechtliche Verfahren)
Geben sie einen Überblick über die Rechtsordnung der BRD
Öffentliches Recht:
- Kirchenrecht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht -> Strafrecht
- Sonstiges, z.b. Steuer-, Sozialversicheurngsrecht
Privatrecht:
Bürgerliches Recht (BGB)
Übriges Zivilrecht
Über-/Zwischenstaatliches Recht:
Völkerrecht/Europarecht
Nennen Sie die 4 Erscheinungsformen des Staates
1. Staat, vgl. §1 Abs.1 VwVfG (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)
2. juristische Person des öffentlichen Rechts (Anstalten, Stiftungen)
3. privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger (SWM, MVG, AWM)
4. Privatrechtlich organisierte Unternehmen "im Staatsbesitz) (Aktienmehrheit) (Deutsche Bahn)
Was ist Recht, öffentliches Recht, Privatrecht?
RECHT: regelt das Zusammenleben von Menschen in einer Gemeinschaft (=Gemeinwesen)
ÖFFENTLICHES RECHT: regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger zu den Hoheitsträgern oder der Hoheitsträger untereinander
PRIVATRECHT: regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander
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