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Inwieweit darf der BTag Ausschüsse einsetzen? Wie müssen sie besetzt sein?
- grds. Recht (und teilw Pflicht) zur (vertikalen) Delegation
- Grds. der Spiegelbildlichkeit (= verkleinertes Abbild des Parlaments)
Welche Funktionen nimmt der BPräsident wahr?
- insbes. Repäsentations-, Integrations- und Reservefunktion
- auch: Festlegung von Staatssymbolen
- beachte: parteipolitische Neutralität
Wie sind Wesentlichkeits- und Parlamentsvorbehalt zu unterscheiden?
(1) folgt aus dem Grds. der parlamentarischen Demokratie
(2) folgt aus dem Demokratieprinzip
Sind Enthaltungen abgegebene Stimmen iSd. Art. 42 II 1 GG?
- eA: (+) da Wortlaut + § 45 III 4 GO BT
- hM: (-) da sonst wie Nein-Stimme (telos)
Welche Statusrechte hat der Abgeordnete neben bzw. aus dem freien Mandat?
- Rede-, Frage- und Informations- und Stimmrecht Art. 38 I 2
- Oberbegriff: Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung
Was umfasst die Richtlinienkompetenz des Kanzlers?
- grds. alle politischen Leitentscheidungen (bzgl. des Staatsganzen)
- P: auch Einzelentscheidungen/Weisungen?
Was zeichnet den (deutschen) Bundesstaat aus?
- Gesamtstaat aus Einzelstaaten mit Staatsqualität
- beachte sog. Homogenitätsprinzip Art. 28 I 1
- Vorteil insbes. vertikale Gewaltenteilung
Welche Modalitäten erfasst die Freiheit der Wahl?
- ghM: das "Wie" der Stimmabgabe (frei von Druck)
- P: Wahlpflicht?
Von was sind Versammlungen abzugrenzen?
bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen
Steht die mangelnde Beschlussfähigkeit des BTages der Wirksamkeit eines Gesetzes entgegen?
- grds. (-) da keine Regelung (vgl. Art. 40 I 2)
- P: Verstoß gg § 45 I GO BT möglich
- jdf. (+) wenn nicht einmal Anzahl des § 45 II GO BT erreicht (Art. 20 II, 38 I)
Lässt sich aus der Immunität nach Art. 46 II, III GG auch ein organschaftliches Recht des Abgeordneten (ggü dem BTag) herleiten?
- eA: (-) da nur Vetorecht des Parlaments (Funktionsfähigkeit)
- hM: (+) da jdf. fehlerfreie Ermessenausübung (Willkürkontrolle)
Was sind die Vss einer Versammlung iSd. Art. 8 I GG?
- (str: körperliche) Zusammenkunft mehrerer Personen
- gemeinsamer Zweck
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