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Master of Laws Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen an der Universität zu Köln Kurseinführung
Der Masterstudiengang "Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen" an der Universität zu Köln richtet sich an Personen mit einem bereits im Ausland erworbenen juristischen Hochschulabschluss. Das einjährige Programm vermittelt vertiefte Kenntnisse des deutschen Rechts und schließt mit dem akademischen Grad "Master of Laws" (LL.M.) ab. Ziel des Studiengangs ist es, eine Zusatzqualifikation im deutschen Recht zu bieten und die Absolventinnen und Absolventen auf grenzüberschreitende juristische Tätigkeiten vorzubereiten. Darüber hinaus kann der Abschluss den Zugang zur Promotion an der Universität zu Köln erleichtern.
Das Studium ist auf zwei Semester angelegt und umfasst insgesamt 60 Leistungspunkte. Der modulare Aufbau gliedert sich in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und die abschließende Masterarbeit. Die Pflichtmodule behandeln die Grundlagen des deutschen Rechts, juristische Terminologie sowie methodische Ansätze. In den Wahlpflichtmodulen besteht die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen, beispielsweise im Internationalen Privat-, Wirtschafts- oder Verfahrensrecht. Die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität zu Köln bietet eine breite Auswahl an Lehrveranstaltungen und Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen. Der Studiengang ist gebührenfrei und setzt ausreichende Deutschkenntnisse sowie einen rechtswissenschaftlichen Abschluss mit mindestens 240 Credits voraus.
Karriere & Berufsperspektiven
Universität zu Köln Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen Absolventinnen und Absolventen sind branchenübergreifend sehr gefragt. Viele Alumni wechseln zu führenden Kanzleien, renommierten juristischen Referendariaten, in die Wissenschaft oder in den öffentlichen Dienst. Zu den bekannten Arbeitgebern zählen unter anderem:
Mehr sehenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen an der Universität zu Köln
Die Universität zu Köln ist eine öffentliche Hochschule und erhebt für den Masterstudiengang "Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen" keine Studiengebühren (Studiengebühren = 0 €). Studierende zahlen lediglich einen Semesterbeitrag, der etwa 250 € pro Semester beträgt. Dieser Beitrag deckt Verwaltungsgebühren, das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie verschiedene studentische Dienstleistungen ab. Es gibt keine Unterschiede in den Gebühren für EU-/EWR-Studierende und internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern. Die Lebenshaltungskosten in Köln liegen durchschnittlich bei 900–1.200 € pro Monat, einschließlich Miete, Verpflegung, Krankenversicherung und sonstiger Ausgaben.
Zur Finanzierung des Studiums stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Deutsche und EU-Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten, während internationale Studierende sich um Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bewerben können, die monatliche Zuschüsse, Reisekostenzuschüsse und Versicherungsleistungen umfassen. Auch die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt leistungsbezogene Stipendien, unabhängig von der Nationalität. Für Studierende aus den USA existieren Fulbright-Stipendien. Zusätzlich dürfen internationale Studierende in Deutschland bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten, was eine weitere finanzielle Unterstützung ermöglicht. Die Universität zu Köln bietet zudem vereinzelt eigene Stipendien und Beratungsangebote für internationale Studierende an.

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Das sagen Studenten über die Universität zu Köln
"Die Uni Köln bietet eine tolle Mischung aus Theorie und Praxis. Die Professoren sind engagiert und die Stadt ist super!"
"Die Bibliothek ist gut ausgestattet, aber die Organisation mancher Seminare könnte verbessert werden. Trotzdem empfehlenswert."
"Hervorragende internationale Atmosphäre und viele Möglichkeiten zum Netzwerken. Die Lage im Herzen von Köln ist perfekt!"
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FAQs
Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten: Zuerst beantragen Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist. Nach Erhalt der VPD bewerben Sie sich online über das KLIPS 2.0-Portal der Universität zu Köln. Beide Schritte sind verpflichtend. Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Webseite der Universität.
Sie benötigen: tabellarischen Lebenslauf und Motivationsschreiben (beides auf Deutsch), beglaubigte Übersetzungen Ihrer Schul- und Hochschulzeugnisse, Sprachnachweis sowie die VPD. Alle Unterlagen müssen digital und gebündelt über das Bewerbungsportal KLIPS 2.0 eingereicht werden.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Die VPD muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Fristen vorliegen. Prüfen Sie aktuelle Fristen und Hinweise immer auf der offiziellen Webseite der Universität zu Köln.
Sie benötigen einen ersten juristischen Abschluss (mindestens 240 ECTS, davon 60 ECTS im deutschen Recht) und sehr gute Deutschkenntnisse (z.B. DSH-2 oder DSH-3). Genauere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Studiengangsseite der Universität.
Nach Erhalt der VPD reichen Sie Ihre Bewerbung online über das KLIPS 2.0-Portal der Universität zu Köln ein. Folgen Sie dabei den Anweisungen im Portal und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen hilft das Studiengangsbüro gerne weiter.