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Bachelor of Laws German-French Law (Cologne/Paris I) an der Universität zu Köln Kurseinführung
Der Bachelorstudiengang Deutsch-Französisches Recht (LL.B. Köln/Paris I) an der Universität zu Köln ist ein gemeinsames Programm mit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Ziel ist es, Studierenden eine fundierte Ausbildung in beiden Rechtssystemen zu bieten und sie auf internationale juristische Tätigkeiten vorzubereiten. Das Studium umfasst insgesamt 240 ECTS-Punkte und ist auf acht Semester (vier Jahre) ausgelegt.
- Doppelabschluss: Erwerb des LL.B. der Universität zu Köln und der Maîtrise en Droit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne
- Studienverlauf: Zwei Jahre an der Universität zu Köln (deutsches Recht, Einführung französisches Recht, Bachelorarbeit, Pflichtpraktikum), anschließend zwei Jahre an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (Schwerpunkt französisches Recht, Wahlmodule wie Arbeitsrecht, Steuerrecht, internationales Wirtschaftsrecht)
- Bilinguale Ausbildung: Lehrveranstaltungen in deutscher und französischer Sprache
- Praxisbezug: Integrierte Praktika und Fallstudien
- Gruppenorientiertes Lernen: Feste Studierendengruppe über alle Semester
- Fördermöglichkeiten: Mobilitätsstipendien der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) und Erasmus+
- Karriereförderung: Kontakte zu internationalen Kanzleien und ein aktives Alumni-Netzwerk
- Zusatzqualifikationen: Teilnahme an Moot Courts, Zertifikate im US-amerikanischen Recht möglich
Das Programm vermittelt vertiefte Kenntnisse im deutschen und französischen Recht, fördert die Fähigkeit zum rechtsvergleichenden Arbeiten und bereitet gezielt auf internationale juristische Karrieren vor. Absolventinnen und Absolventen profitieren von einer praxisnahen Ausbildung, bilingualen Fachkenntnissen und vielfältigen beruflichen Perspektiven.
- Standorte des Studiengangs:
- Universität zu Köln (Jahre 1 und 2)
- Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (Jahre 3 und 4)
Karriere & Jobaussichten für German-French Law (Cologne/Paris I) Absolventen von Universität zu Köln
Absolventinnen und Absolventen des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften (DFM) der Universität zu Köln verfügen über exzellente Berufsaussichten. Ihre Qualifikation in zwei Rechtssystemen und die hohe Prädikatsquote im Ersten Staatsexamen eröffnen vielfältige Karrieremöglichkeiten in internationalen Organisationen, Anwaltskanzleien und Unternehmen. ([dfm.jura.uni-koeln.de](https://dfm.jura.uni-koeln.de/karriere?utm_source=openai))
- Typische Einstiegspositionen:
- Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien – Einstiegsgehalt ca. €52.500 ([gehaltsreporter.de](https://gehaltsreporter.de/absolventengehaelter/?utm_source=openai))
- Jurist in Ministerien oder Verwaltung – Einstiegsgehalt ca. €50.500 ([berufsstart.de](https://www.berufsstart.de/einstiegsgehalt/master/koeln.php?utm_source=openai))
- Inhouse-Jurist in Unternehmen – Einstiegsgehalt ca. €45.800 ([stepstone.de](https://www.stepstone.de/gehalt/Bachelor-of-Laws.html?utm_source=openai))
Gehaltsperspektiven & Entwicklung:
- Nach 3 Jahren Berufserfahrung: durchschnittliches Jahresgehalt von €60.162 ([gehaltsvergleich.com](https://www.gehaltsvergleich.com/news/der-studienort-entscheidet-ueber-das-einstiegsgehalt?utm_source=openai))
- Langfristige Gehaltssteigerungen abhängig von Position und Arbeitgeber
Aktuelle Arbeitsmarktindikatoren:
- Hohe Nachfrage nach Juristen mit Doppelqualifikation in deutschen und französischen Rechtssystemen
- Fachkräftemangel in spezialisierten Rechtsbereichen
- Regionale Unterschiede: In Köln durchschnittliches Gehalt für Bachelor of Laws bei €45.800 ([stepstone.de](https://www.stepstone.de/gehalt/Bachelor-of-Laws.html?utm_source=openai))
Der duale Studiengang ermöglicht durch die Kombination von Theorie und Praxis einen schnellen Berufseinstieg und fördert die Karriereentwicklung durch internationale Erfahrungen und Netzwerke.
Jobs entdeckenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für German-French Law (Cologne/Paris I) an der Universität zu Köln
Das Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht (Köln/Paris I) an der Universität zu Köln ist ein gemeinsames Angebot mit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne und bietet eine fundierte juristische Ausbildung in beiden Rechtssystemen. Die Studiengebühren für das Programm betragen €53,33/Monat monatlich. Zusätzlich fällt ein Semesterbeitrag von etwa €290 pro Semester an, der unter anderem das NRW-weite Semesterticket, den Studierendenservice und die Studierendenvertretung abdeckt. Es gibt keine Unterschiede bei den Gebühren zwischen EU/EEA- und Nicht-EU/EEA-Studierenden – alle zahlen den gleichen Semesterbeitrag. Die geschätzten monatlichen Lebenshaltungskosten in Köln liegen bei €800 bis €1.000 und umfassen Miete, Verpflegung, Krankenversicherung (ca. €110/Monat) sowie persönliche Ausgaben. Für Lernmaterialien sollten pro Semester etwa €200 bis €300 einkalkuliert werden.
Zur Finanzierung des Studiums stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sowohl staatliche als auch private Unterstützung umfassen:
- BAföG & Kindergeld: Anspruch auf BAföG besteht für deutsche Studierende und teilweise auch für EU-Bürger, abhängig von individuellen Voraussetzungen. Kindergeld kann bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden.
- Stipendien: Das Deutschlandstipendium (300 €/Monat), Mobilitätszuschüsse der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH, insgesamt 6.000 €) und Erasmus+-Förderungen (3.000–4.500 € für den Aufenthalt in Paris) sind verfügbar. Weitere Stipendien können bei Stiftungen und dem DAAD beantragt werden.
- Studienkredite: Zinsgünstige Bildungskredite des Bundes stehen in fortgeschrittenen Studienphasen zur Verfügung.
- Teilzeitbeschäftigung: Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten. Nicht-EU-Studierende sind auf 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr beschränkt. Universitätsinterne Stellen als studentische Hilfskraft sind ebenfalls möglich.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Studienbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten) können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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German-French Law (Cologne/Paris I) an Universität zu Köln Zulassungsvoraussetzungen
Der Bachelorstudiengang "Deutsch-Französische Rechtswissenschaften" an der Universität zu Köln in Kooperation mit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne richtet sich an motivierte Studierende mit exzellenten Französischkenntnissen. Das vierjährige Programm umfasst zwei Jahre Studium in Köln und zwei Jahre in Paris und führt zu den Abschlüssen Bachelor of Laws (LL.B.) und Maîtrise en droit. Um sich erfolgreich zu bewerben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Allgemeine Hochschulreife: Erforderlich ist das deutsche Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Französischkenntnisse: Außergewöhnlich gute Kenntnisse auf gehobenem Leistungskursniveau sind notwendig.
- Bewerbungsfrist: Jährlich bis zum 15. Mai.
- Einzureichende Unterlagen: Formloser Bewerbungsantrag, Abiturzeugnis bzw. Notenauflistung, tabellarischer Lebenslauf mit zwei Fotos und Kontaktdaten, Motivationsschreiben (1–2 Seiten), Erklärung über die Teilnahme am Feststellungsverfahren für studiengangbezogene Kenntnisse.
- Feststellungsverfahren: Auswahl erfolgt durch ein schriftliches Verfahren zur Überprüfung der studiengangbezogenen Kenntnisse.
Für internationale Bewerber gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- Nachweis der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses: Anerkennung durch Anabin oder Uni-Assist.
- Sprachnachweis: Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau DSH-2 oder TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen.
- Visumspflicht: Nicht-EU/EWR-Bewerber benötigen ein Studentenvisum; die Bearbeitung dauert ca. 6–12 Wochen. Erforderlich sind ein Sperrkonto mit ca. 11.904 € für ein Jahr sowie eine gültige Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden müssen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.
Das sagen Studenten über die Universität zu Köln
"Die Uni Köln bietet eine tolle Mischung aus Theorie und Praxis. Die Professoren sind engagiert und die Stadt ist super!"
"Die Bibliothek ist gut ausgestattet, aber die Organisation mancher Seminare könnte verbessert werden. Trotzdem empfehlenswert."
"Hervorragende internationale Atmosphäre und viele Möglichkeiten zum Netzwerken. Die Lage im Herzen von Köln ist perfekt!"
Studiengänge
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FAQs
Du bewirbst dich direkt bei der Universität zu Köln für das deutsch-französische Jurastudium. Die Bewerbung erfolgt bevorzugt per E-Mail an dfm-info@uni-koeln.de, alternativ per Post. Alle Informationen und Formulare findest du auf der offiziellen Programmwebseite. Öffentliche Universitäten wie Köln verlangen in der Regel keine Bewerbungsgebühren.
Du benötigst: einen Nachweis über deine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur), einen Lebenslauf mit Foto und Kontaktdaten, ein Motivationsschreiben (1–2 Seiten, auf Deutsch oder Französisch), Nachweis über Wohnsitz in Deutschland/EU (außer Frankreich) und ggf. Erklärungen zu früheren Bewerbungen. Alle Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Die Bewerbungsfrist läuft jährlich vom 1. Januar bis 15. Mai. Das schriftliche Auswahlverfahren findet meist Ende Mai statt, erfolgreiche Kandidaten werden zu Interviews Anfang Juni eingeladen. Für aktuelle Termine und Fristen solltest du regelmäßig die offizielle Webseite des Programms prüfen.
Sehr gute Französischkenntnisse sind Voraussetzung. Diese kannst du durch Sprachzertifikate (z. B. DELF, DALF) oder schulische Nachweise belegen. Genauere Anforderungen und akzeptierte Nachweise findest du auf der Programmwebseite. Bei Fragen hilft das Programmteam gerne weiter.
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Test (Kenntnisse, Fähigkeiten, Sprachpotenzial) und einem Interview (Motivation, Eignung). Entscheidend sind akademische Leistungen, Sprachkenntnisse und dein persönliches Engagement. Die Auswahl ist kompetitiv, aber mit guter Vorbereitung hast du gute Chancen!