Johannes Gutenberg-Universität Mainz Stats
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Gegründet
1477
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Rangliste
22 # Beste Universität
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Zulassungsquote
28%
Master of Laws International Private Law and European Uniform Law an der Universität Mainz Kurseinführung
Der Masterstudiengang „Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht“ (LL.M.) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Studiums, die ihre Kenntnisse im internationalen und europäischen Privatrecht vertiefen möchten. Das Programm vermittelt fundierte Einblicke in die Behandlung grenzüberschreitender Rechtsfragen und die Harmonisierung des Privatrechts innerhalb Europas. Die Studiendauer beträgt zwei Semester und umfasst insgesamt 60 ECTS-Punkte.
- Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
- Studiendauer: 2 Semester (1 Jahr)
- Studienbeginn: Winter- und Sommersemester (Empfehlung: Wintersemester)
- Unterrichtssprachen: Deutsch, teilweise Französisch und Englisch
- Zielgruppe: Juristinnen und Juristen mit Interesse an internationalen Rechtsfragen
- ECTS-Punkte: 60
- Studiengebühren: Keine monatlichen Gebühren
Im Mittelpunkt des Curriculums stehen das internationale Privatrecht, das europäisch harmonisierte Privatrecht sowie das Verfahrensrecht in internationalen Kontexten. Die Lehrveranstaltungen kombinieren theoretische Grundlagen mit praxisbezogenen Übungen und fördern die Fähigkeit, komplexe Rechtsfragen mit Auslandsbezug zu analysieren und zu lösen. Ein besonderes Merkmal ist die Möglichkeit eines Doppelabschlusses für Studierende mit dem Bachelor „Deutsch-Französisches Recht“ in Kooperation mit der Université de Bourgogne. Die Lehrformate umfassen Vorlesungen, Seminare und praktische Fallstudien, wobei die Mehrsprachigkeit der Lehre die internationale Ausrichtung des Studiengangs unterstreicht.
- Studienorte: Johannes Gutenberg-Universität Mainz; bei Doppelabschluss zusätzlich Université de Bourgogne (Frankreich)
Karriere & Jobaussichten für International Private Law and European Uniform Law Absolventen von Universität Mainz
Absolventen des Studiengangs Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht der Universität Mainz profitieren von exzellenten Berufsaussichten. Ihre spezialisierten Kenntnisse sind in internationalen Anwaltskanzleien, europäischen Institutionen und global agierenden Unternehmen gefragt. Die meisten Absolventen finden innerhalb weniger Monate nach dem Abschluss eine Anstellung.
- Typische Einstiegspositionen:
- Jurist in internationalen Anwaltskanzleien – Einstiegsgehalt ca. €45.000 bis €60.000 jährlich Quelle
- Rechtsberater in multinationalen Unternehmen – Durchschnittsgehalt ca. €52.762 jährlich Quelle
- Referent in europäischen Institutionen – Gehalt variiert je nach Position und Erfahrung
Gehaltsperspektiven & Entwicklung:
- Mit 5–10 Jahren Berufserfahrung steigt das durchschnittliche Jahresgehalt auf ca. €76.872 Quelle
- In Großkanzleien können erfahrene Juristen Gehälter von über €100.000 erzielen Quelle
- Regionale Unterschiede: In Hessen liegt das durchschnittliche Jahresgehalt bei ca. €83.724 Quelle
Aktuelle Arbeitsmarktindikatoren:
- Hohe Nachfrage nach Juristen mit Spezialisierung im europäischen und internationalen Recht
- Besonders in Frankfurt am Main und Wiesbaden attraktive Gehaltsangebote
- Wachsende Bedeutung von interkulturellen Kompetenzen und Mehrsprachigkeit
Das duale Studienmodell der Universität Mainz ermöglicht es den Studierenden, theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung zu verbinden, was den Berufseinstieg erleichtert und die Karriereentwicklung beschleunigt.
Mehr sehenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für International Private Law and European Uniform Law an der Universität Mainz
Für das Studium im Bereich Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht an der Universität Mainz fallen keine monatlichen Studiengebühren an. Die Studiengebühren für den Studiengang betragen somit 0 €/Monat. Es wird lediglich ein Semesterbeitrag erhoben, der aktuell etwa 330–350 € pro Semester beträgt und Leistungen wie das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr, Studierendenwerk und Verwaltungskosten abdeckt. Es gibt keine Unterschiede in den Kosten zwischen EU/EEA-Studierenden und Nicht-EU/EEA-Studierenden. Die geschätzten monatlichen Lebenshaltungskosten in Mainz liegen bei etwa 900–1.100 €, einschließlich Miete, Verpflegung, Lernmaterialien, Krankenversicherung und persönlicher Ausgaben.
- Studiengebühren: 0 €/Monat
- Semesterbeitrag: ca. 330–350 € pro Semester
- Lebenshaltungskosten: ca. 900–1.100 €/Monat
- Keine Unterschiede für EU/EEA und Nicht-EU/EEA Studierende
Zur Finanzierung des Studiums stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung wie BAföG oder Kindergeld beantragen. Darüber hinaus gibt es Stipendienprogramme wie das Deutschlandstipendium, das leistungsorientiert vergeben wird. Auch Studienkredite und Bildungskredite sind möglich. Viele Studierende nutzen zudem die Möglichkeit, neben dem Studium in Teilzeit zu arbeiten. Außerdem können Kosten für Fachliteratur, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden.
- BAföG & Kindergeld: Anspruch auf staatliche Förderung je nach persönlicher Situation
- Stipendien: z. B. Deutschlandstipendium (300 €/Monat), weitere leistungs- oder bedarfsorientierte Förderungen
- Studienkredite: z. B. KfW-Studienkredit oder Bildungskredit
- Teilzeitbeschäftigung: Nebenjobs für Studierende sind in Mainz üblich und möglich
- Steuerliche Absetzbarkeit: Studienbezogene Ausgaben können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden

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International Private Law and European Uniform Law an Universität Mainz Zulassungsvoraussetzungen
Der Masterstudiengang "Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht" an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz richtet sich an Absolventen mit einem juristischen Bachelorabschluss. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren für inländische und internationale Bewerber.
- Abschluss: Bachelor in Rechtswissenschaft oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, davon mindestens 30 ECTS in französischsprachigen Kursen, einschließlich 10 ECTS in Internationalem Privatrecht oder europäischem Wirtschaftsprivatrecht.
- Sprachkenntnisse: Nachweis ausreichender Englischkenntnisse.
- Bewerbungsfristen: Für das Wintersemester vom 1. April bis 1. September; für das Sommersemester vom 1. Oktober bis 1. März.
- Erforderliche Unterlagen: Bachelorzeugnis, Nachweise über Sprachkenntnisse, Lebenslauf, Motivationsschreiben.
- Abschluss: Anerkannter juristischer Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, davon mindestens 30 ECTS in französischsprachigen Kursen, einschließlich 10 ECTS in Internationalem Privatrecht oder europäischem Wirtschaftsprivatrecht.
- Sprachkenntnisse: Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Zusätzlich müssen Bewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung noch einen Hochschulabschluss in deutscher Sprache erworben haben, Deutschkenntnisse auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) nachweisen.
- Bewerbungsfristen: Für das Wintersemester vom 1. April bis 1. September; für das Sommersemester vom 1. Oktober bis 1. März. Internationale Bewerber sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice anerkennen lassen, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Erforderliche Unterlagen: Bachelorzeugnis, Nachweise über Sprachkenntnisse, Lebenslauf, Motivationsschreiben.
- Visum: Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Ländern benötigen ein gültiges Studentenvisum. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern; daher wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen variieren können. Es wird empfohlen, die aktuellen Informationen auf der offiziellen Webseite der Universität Mainz zu konsultieren.
Das sagen Studenten über die Johannes Gutenberg-Universität Mainz
"Die JGU bietet exzellente Forschungsmöglichkeiten im Bereich der Geisteswissenschaften. Die Bibliothek ist top und Mainz ist eine tolle Studentenstadt!"
"Gutes Lehrangebot, besonders in den Naturwissenschaften. Die Organisation könnte manchmal etwas besser sein, aber insgesamt bin ich zufrieden."
"Der Campus ist weitläufig und die Wege manchmal etwas lang. Die Dozenten sind aber engagiert und die Atmosphäre ist angenehm."
Studiengänge
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FAQs
Für das LL.M.-Programm an der Universität Mainz benötigen internationale Studierende einen juristischen Hochschulabschluss (mindestens 3 Jahre Studium) mit 240 ECTS, davon 30 ECTS in französischer Sprache und 10 ECTS im internationalen Privat- oder europäischen Wirtschaftsrecht. Außerdem sind Französisch-, Englisch- und Deutschkenntnisse (mindestens DSH-2) erforderlich.
Reichen Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise frühzeitig beim Studierendenservice der Universität Mainz zur Anerkennung ein. Der Prozess kann bis zu zwei Monate dauern. Beginnen Sie daher möglichst vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Genaue Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Universität.
Sie müssen Französisch- und Englischkenntnisse sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 oder gleichwertig nachweisen. Akzeptierte Nachweise sind z.B. DSH, TestDaF oder anerkannte Sprachzertifikate. Details zu den anerkannten Nachweisen finden Sie auf der Webseite der Universität Mainz.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist in der Regel vom 1. April bis 1. September, für das Sommersemester vom 1. Oktober bis 1. März. Für Programme mit Eignungsprüfung gelten frühere Fristen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Termine auf der offiziellen Webseite der Universität Mainz.
Für die Bewerbung benötigen Sie: Abschlusszeugnis, Transcript of Records, Nachweise über Sprachkenntnisse (Französisch, Englisch, Deutsch DSH-2), Lebenslauf und ggf. Motivationsschreiben. Alle Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die genauen Anforderungen finden Sie auf der Universitätswebseite.