Georg-August-Universität Göttingen Stats
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Gegründet
1737
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Rangliste
11 # Beste Universität
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Zulassungsquote
10%
Master of Laws Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium an der Universität Göttingen Kurseinführung
Der Masterstudiengang "Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium" an der Universität Göttingen richtet sich an internationale Absolventinnen und Absolventen eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiums. Ziel des Programms ist es, fundierte Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und der juristischen Arbeitsmethoden zu vermitteln. Das Studium umfasst zwei Semester und beginnt jeweils zum Winter- oder Sommersemester. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, wobei ein Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau DSH 2 oder TestDaF 4 erforderlich ist.
- Gesamtdauer: 2 Semester (Vollzeit)
- Leistungspunkte: 60 ECTS
- Pflichtmodul (6 ECTS): Deutsche Rechtsterminologie und juristische Arbeitsmethoden
- Wahlpflichtmodule (mindestens 15 ECTS): Aus mindestens zwei Bereichen wie Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht sowie Grundlagenfächer (z.B. Rechtsgeschichte, Staatsgeschichte, Politikwissenschaft, Rechtsphilosophie)
- Juristische Vorlesungen und Seminare: Insgesamt 33 ECTS
- Professionalization Area: 6 ECTS mit Fokus auf Schlüsselkompetenzen wie Verhandlungsführung, alternative Streitbeilegung und Kommunikation
- Masterarbeit: 21 ECTS, fünfmonatige Forschungsarbeit in deutscher Sprache
Der Studiengang legt besonderen Wert auf die Vermittlung von Fachwissen im deutschen Recht, die Entwicklung analytischer und forschungsbezogener Kompetenzen sowie auf praxisorientierte Schlüsselqualifikationen. Durch die Wahlmöglichkeiten bei den Modulen können Studierende individuelle Schwerpunkte setzen. Die Lehre erfolgt durch erfahrene Dozierende der Juristischen Fakultät und kombiniert Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen.
Standort: Alle Lehrveranstaltungen finden an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen in Göttingen, Deutschland, statt.
Karriere & Jobaussichten für Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium Absolventen von Universität Göttingen
Absolventen der Rechtswissenschaften mit einem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsabschluss, die an der Universität Göttingen studiert haben, profitieren von einer hohen Beschäftigungsfähigkeit in Deutschland. Die Kombination aus internationaler Ausbildung und deutschem Rechtssystem eröffnet vielfältige Karrieremöglichkeiten in Kanzleien, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Die meisten Absolventen finden innerhalb weniger Monate nach dem Abschluss eine Anstellung.
- Typische Einstiegspositionen:
- Rechtsreferendar (Referendariat): Gehalt während des Referendariats zwischen €1.000 und €2.500 pro Monat. Quelle
- Jurist in Unternehmen: Durchschnittliches Einstiegsgehalt von €65.000 pro Jahr. Quelle
- Wirtschaftsjurist: Durchschnittliches Einstiegsgehalt von €55.000 pro Jahr. Quelle
- Inhouse Counsel: Gehaltsspanne von €50.000 bis €80.000 pro Jahr. Quelle
Gehaltsperspektiven & Entwicklung:
- Nach 2-5 Jahren Berufserfahrung steigt das Gehalt eines Juristen auf durchschnittlich €60.340 pro Jahr. Quelle
- Mit 5-10 Jahren Erfahrung kann ein Jurist ein durchschnittliches Gehalt von €90.900 pro Jahr erreichen. Quelle
- Wirtschaftsjuristen können mit zusätzlicher Erfahrung Gehälter von bis zu €68.000 pro Jahr erzielen. Quelle
Aktuelle Arbeitsmarktindikatoren:
- Hohe Nachfrage nach qualifizierten Juristen in Deutschland, insbesondere in internationalen Kanzleien und Unternehmen.
- Der Arbeitsmarkt für Rechtswissenschaftler zeigt stabile Beschäftigungsmöglichkeiten mit wettbewerbsfähigen Gehältern. Quelle
- Regionale Unterschiede: In Metropolregionen wie Berlin und Frankfurt sind die Gehälter tendenziell höher. Quelle
Das duale Studienmodell der Universität Göttingen ermöglicht es den Studierenden, theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung zu verbinden, was den Berufseinstieg beschleunigt und die Karriereentwicklung fördert.
Mehr sehenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium an der Universität Göttingen
Das Studienprogramm Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium an der Universität Göttingen ist ein zweisemestriger, vollzeitiger Präsenzstudiengang. Die Studiengebühren für dieses Programm betragen €0/Monat monatlich. Es fallen jedoch Semesterbeiträge an, die für Verwaltung, Studierendenservices und das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. Der aktuelle Semesterbeitrag beträgt €403,92 pro Semester. Die Universität Göttingen erhebt keine zusätzlichen Studiengebühren für EU- oder Nicht-EU-Studierende; alle zahlen den gleichen Semesterbeitrag. Die monatlichen Lebenshaltungskosten in Göttingen werden auf etwa €800 bis €1.000 geschätzt, inklusive Miete, Verpflegung, Krankenversicherung (ca. €90/Monat für Studierende unter 30 Jahren; ca. €160/Monat für Studierende über 30 Jahren) und dem verpflichtenden Rundfunkbeitrag von €17,98 pro Haushalt.
- Studiengebühren: €0/Monat monatlich
- Semesterbeitrag: €403,92 pro Semester
- Lebenshaltungskosten: ca. €800–1.000/Monat
- Krankenversicherung: ca. €90/Monat (unter 30 J.), ca. €160/Monat (über 30 J.)
- Rundfunkbeitrag: €17,98/Monat pro Haushalt
Zur Finanzierung des Studiums stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. BAföG und Kindergeld sind für internationale Studierende in der Regel nicht zugänglich, können aber im Einzelfall bei bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Stipendien werden von der Universität Göttingen für dieses Programm nicht angeboten, jedoch gibt es externe Fördermöglichkeiten wie das Deutschlandstipendium oder Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Studienkredite werden von der Universität nicht vergeben, internationale Studierende können jedoch auf Angebote im Herkunftsland oder von internationalen Banken zurückgreifen. Neben dem Studium ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich, wobei die Chancen ohne Deutschkenntnisse eingeschränkt sein können. Steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten) ist für in Deutschland steuerpflichtige Studierende möglich.
- BAföG & Kindergeld: In der Regel nicht verfügbar für internationale Studierende, Ausnahmefälle möglich
- Stipendien: Externe Stipendien wie Deutschlandstipendium oder DAAD
- Studienkredite: Keine universitären Kredite, ggf. Kredite im Heimatland oder international
- Teilzeitbeschäftigung: Möglich, aber abhängig von Sprachkenntnissen und Arbeitsmarktlage
- Steuerliche Absetzbarkeit: Studienkosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden

Finanzielle Unabhängigkeit: Tipps für Dein Leben

Wie Du Dein Studium finanzieren kannst: Tipps und Möglichkeiten für Gen Z
Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium an Universität Göttingen Zulassungsvoraussetzungen
Der Masterstudiengang "Rechtswissenschaften ffcr ausle4ndische Studierende mit abgeschlossenem ausle4ndischem rechtswissenschaftlichem Universite4tsstudium" an der Universite4t Gf6ttingen richtet sich an internationale Bewerber mit einem mindestens vierje4hrigen juristischen Hochschulabschluss aus dem Ausland. Ffcr die Zulassung sind folgende Voraussetzungen zu erffcllen:
- Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium im Ausland mit einer Studiendauer von mindestens 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten. Quelle
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Mindestens DSH-2 oder TestDaF mit Niveaustufe 4 in allen Teilbereichen. Quelle
- Bewerbungsfristen: 15. April ffcr das folgende Wintersemester, 15. Oktober des Vorjahres ffcr das folgende Sommersemester. Quelle
- Einzureichende Unterlagen:
- Amtlich beglaubigte Kopien der akademischen Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache bzw. in offizieller dcbersetzung, inklusive Fe4cher- und Notenfcbersicht. Quelle
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache.
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite) in deutscher oder englischer Sprache.
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (siehe oben).
- Erkle4rung fcber bisherige Studienverle4ufe in fachlich verwandten Master-Studienge4ngen.
- Ffcr Bewerber aus der Volksrepublik China: Vorlage eines APS-Zertifikats. Quelle
- Visumspflichtige Studierende sollten die Bearbeitungszeit ffcr ein Studentenvisum (ca. 6f712 Wochen) berfccksichtigen und ein Sperrkonto mit ca. 11.904 e282ac ffcr ein Jahr sowie eine gfcltige Krankenversicherung nachweisen. Quelle
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollste4ndig eingereicht werden mfcssen, um im Auswahlverfahren berfccksichtigt zu werden.
Das sagen Studenten über die Georg-August-Universität Göttingen
"Göttingen bietet eine hervorragende akademische Ausbildung. Die Professoren sind engagiert und die Bibliothek ist erstklassig. Die Stadt hat zudem ein tolles Studentenleben."
"Die Universität Göttingen hat ein gutes Forschungsumfeld und eine angenehme Atmosphäre. Manchmal etwas bürokratisch, aber insgesamt empfehlenswert."
"Göttingen ist eine schöne Studentenstadt mit vielen Möglichkeiten. Die Unterstützung für internationale Studenten könnte verbessert werden."
Studiengänge
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FAQs
Für den LL.M.-Studiengang in Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen benötigen Sie ein abgeschlossenes ausländisches rechtswissenschaftliches Studium (mindestens 8 Semester oder 240 ECTS) sowie gute Deutschkenntnisse (DSH-2 oder TestDaF mit Niveau 4 in allen Bereichen). Der Studiengang richtet sich speziell an internationale Juristinnen und Juristen.
Die Bewerbung für das Wintersemester ist bis zum 15. April und für das Sommersemester bis zum 15. Oktober des Vorjahres möglich. Bewerbungen erfolgen in der Regel online über das Bewerbungsportal der Universität Göttingen. Prüfen Sie aktuelle Fristen immer auf der offiziellen Webseite.
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Nachweis des abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studiums, Sprachnachweis (DSH-2 oder TestDaF), und weitere relevante Dokumente laut Vorgaben der Universität. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Studiengangsseite der Universität Göttingen.
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie durch das DSH-2-Zertifikat oder den TestDaF mit mindestens Niveau 4 in allen Bereichen nach. Andere Zertifikate werden in der Regel nicht akzeptiert. Informieren Sie sich auf der Uni-Webseite, falls Sie bereits andere Nachweise besitzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Universität Göttingen. Bei Fragen können Sie sich an Frau Ulrike Hennemuth (u.hennemuth@jura.uni-goettingen.de) wenden oder die telefonische Beratung nutzen. Zögern Sie nicht, Unterstützung zu suchen – das Team hilft Ihnen gerne weiter!