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Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war eine der drei Europäischen Gemeinschaften aus denen sich später die EU bilden würde. Sie wurde mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 1957 gegründet und bestand in dieser Form bis zum in Kraft treten des Vertrags von Maastricht 1993. Mit dem Vertrags von Maastricht wurde sie zur Europäischen Gemeinschaft umstrukturiert und der Europäischen Union untergeordnet. In diesem Artikel erklären wir dir die Hintergründe zur Gründung der EWG, was ihre Aufgaben waren und in welcher Form sie heutzutage in der EU existiert.
Nach dem zweiten Weltkrieg war es vielen westeuropäischen Ländern daran gelegen, tiefgreifendere Kooperationen in verschiedenen politischen Bereichen miteinander einzugehen. Zum einen sollte man dadurch konkurrenzfähiger im Vergleich zur USA oder der Sowjetunion werden. Auf der anderen Seite sollte durch das Eingehen von Partnerschaften die Möglichkeit eines weiteren Krieges in Europa verringert werden. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland und den Benelux-Ländern gegründet. Die EGKS ermöglichte es zum einen, Kohle und Stahl ohne Zölle zu kaufen. Zum anderen wurde eine Hohe Behörde gegründet, die Regelungen bezüglich der Kohle- und Stahlproduktion für die Mitgliedsländer treffen konnte.
In 1952 gab es aber schon Diskussionen über weitere Europäische Gemeinschaften. Damals gab es bereits Gespräche und einen Vertrag bezüglich einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und einem gemeinsamen Militär. Innerhalb dieser Verträge gab es auch Pläne für eine erste politische Zusammenarbeit und Integration der Westeuropäischen Länder (EPG). Diese scheiterten aber am Französischen Parlament, welche der Gründung nicht zustimmten. Trotzdem versuchten europäische Politiker wie Jean Monnet, die Integration weiter fortzuführen. Nachdem die EVG und EPG gescheitert waren, sahen viele Politiker eine wirtschaftliche Zusammenarbeit als die beste Möglichkeit an.
Beim Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einigten sich die verschiedenen Regierungsvertreter auf Grundlage des Berichts des Regierungsausschusses. Erstmals wurden Kontingentierungen, also eine mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkung, und Zollschranken abgeschafft, wodurch der Grundstein für die Zollunion gelegt wurde, welche am 1. Juli 1968 eingeführt wurde.
Außerdem wurde auch der freie Dienstleistungs-, Personen-, und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsländern eingeführt. Es sollte auch eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten beschlossen werden. Zuletzt wurde sich auch noch geeinigt, europäische Institutionen zu schaffen um den vereinheitlichten Markt zu überwachen. Im Laufe ihres Bestehens wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft dreimal erweitert. Im Jahr 1973 traten Großbritannien, Dänemark und Irland bei. 1981 folgte Griechenland. Portugal und Spanien stießen schließlich 1986 hinzu. Mit anderen Ländern wie Marokko oder Tunesien wurden Assoziierungsabkommen geschlossen.
Mit der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in die Europäische Gemeinschaft umbenannt. Ab diesem Punkt war sie der Europäischen Union als Dachorganisation unterstellt und bildete eine ihrer drei Säulen.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Extra Fact
Nach dem in Kraft treten des Vertrag von Maastricht wurde die EWG in die EG umstrukturiert und der EU unterstellt. Trotzdem war danach die EG die einzige europäische Organisation, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besaß, Das änderte sich erst mit dem Lissaboner Vertrag im Jahr 2009.
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