Praktische Studienzeit
Eine praktische Studienzeit von mindestens acht Wochen, die in der Rechtspflege, in Unternehmen, Verbänden oder Verwaltungsbehörden abgeleistet wird und einen Einblick in die juristische Praxis vermittelt. Der Studierende verfasst für jeden Praktikumsabschnitt einen Praktikumsbericht.