Schwerpunktbereich 1: Internationalisierung und Europäisierung des Rechts
Umfasst Völkerrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, transnationale Regime und Rechtsvergleichung. Der Schwerpunktbereich behandelt die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung der Rechtsordnungen in vier Referenzbereichen.