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Was genau ist mit Handlungspflichten / Gewährleistungspflichten gemeint und wie können diese auftreten?
Aus den Grundrechten können Handlungspflichten entstehen, die den Staat zu einem Handeln verpflichten, das erst die Inanspruchnahme des Grundrechts ermöglicht.
Diese können in folgenden Konstellationen auftreten:
Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte vor Eingriffen von dritter, nichtstaatlicher Seite zu schützen (Schutzpflicht).
Beispiel: Der Staat ist verpflichtet, gegen die Gefahren durch den Straßenverkehr geeignete Maßnahmen zum Schutz des Lebens der Bürger zu treffen.
Welche Grundrechte gibt es?
Flora fühlt sich in ihrer Erwerbsfreiheit beschnitten. Es stellt sich nun die Frage, ob sie überhaupt von den Grundrechten, insbesondere von der Erwerbsfreiheit, berechtigt wird und wen die Grundrechte verpflichten.
Stimmt diese Aussage:
Die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte binden die Gesetzgebung, jedoch nicht die Verwaltungsbehörden oder die Gerichte.
Falsch. Die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte binden sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung. Dementsprechend binden sie auch die Verwaltungsbehörden und die Gerichte. Wenn demnach ein Gericht ein Urteil oder ein Erkenntnis fällt bzw eine Verwaltungsbehörde einen Bescheid erlässt, dann müssen dabei die Grundrechte beachtet werden.
Flora fühlt sich in ihrer Erwerbsfreiheit beschnitten. Es stellt sich nun die Frage, ob sie überhaupt von den Grundrechten, insbesondere von der Erwerbsfreiheit, berechtigt wird und wen die Grundrechte verpflichten.
Stimmt diese Aussage:
Die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte verpflichten den Staat in allen seinen Erscheinungsformen. Sie binden sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung.
Stimmt.
Flora fühlt sich in ihrer Erwerbsfreiheit beschnitten. Es stellt sich nun die Frage, ob sie überhaupt von den Grundrechten, insbesondere von der Erwerbsfreiheit, berechtigt wird und wen die Grundrechte verpflichten.
Stimmt diese Aussage:
Die Grundrechte binden den Staat, nicht jedoch auch Privatpersonen. Das bedeutet, ein Grundrecht kann einer Privatperson gegenüber einer anderen Privatperson keine unmittelbaren Ansprüche einräumen.
Stimmt.
Flora fühlt sich in ihrer Erwerbsfreiheit beschnitten. Es stellt sich nun die Frage, ob sie überhaupt von den Grundrechten, insbesondere von der Erwerbsfreiheit, berechtigt wird und wen die Grundrechte verpflichten.
Stimmt diese Aussage:
Da die Erwerbsfreiheit in Art 6 StGG geregelt ist und die im StGG verankterten Grundrechte nur Staatsbürgern zustehen, kann sich Flora nur dann auf die Erwerbsfreiheit berufen, wenn sie österreichische Staatsbürgerin ist.
Falsch.
Einige im StGG und B-VG verankerte Grundrechte sind dagegen als Staatsbürgerrechte verbrieft (zB Erwerbsfreiheit, Gleichheitssatz). Auf diese Grundrechte können sich nur inländische (natürliche und juristische) Personen berufen. Wegen des in der EU und auch im EWR geltenden Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit können sich aber auch Personen mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw EWR-Mitgliedstaates auf solche Grundrechte berufen.
Flora fühlt sich in ihrer Erwerbsfreiheit beschnitten. Es stellt sich nun die Frage, ob sie überhaupt von den Grundrechten, insbesondere von der Erwerbsfreiheit, berechtigt wird und wen die Grundrechte verpflichten.
Stimmt diese Aussage:
Die Grundrechte schützen natürliche Personen (Menschen) vor unverhältnismäßigen Eingriffen durch den Staat. Flora kann sich als natürliche Person auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit berufen.
Stimmt.
Die in der EMRK verankerten Grundrechte sind Jedermannsrechte, das heißt, dass sich jede Person darauf berufen kann. Einige im StGG und B-VG verankerte Grundrechte sind dagegen als Staatsbürgerrechte verbrieft (zB Erwerbsfreiheit, Gleichheitssatz). Auf diese Grundrechte können sich nur inländische (natürliche und juristische) Personen berufen. Wegen des in der EU und auch im EWR geltenden Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit können sich aber auch Personen mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw EWR-Mitgliedstaates auf solche Grundrechte berufen.
Wer ist für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte zuständig?
Z.B. Verwaltungsgericht greift ein in die Grundrechte, kann beim VfGH bekämpft werden. Dieser überwacht auch, dass die Gesetzte (Verwaltungs-, Zivilrecht, Strafgesetzte, etc.) grundrechts- bzw. verfassungskonform sind.
Prüfungsschema bei der Gesetzgebung - zur Achtung des Grundrechts
Ein Gesetz verletzt seine Grundrechte, wenn es:
Prüfungsschema bei der Verwaltung - zur Achtung des Grundrechts
Eine Entscheidung eines VwG verletzt Grundrechte, wenn sie:
Wenn ein Zivil- oder Strafgericht mit einem Urteil die Grundrechte missachtet, wie kann das bekämpft werden?
Kann man, aber nicht beim VfGH, sondern vor dem jeweiligen übergeordneten ordentlichen Gericht und in oberster Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), dies im Rahmen der Rechtsmittelgründe der jeweiligen Prozessordnung (vgl zB § 503 ZPO, § 281 StPO).
Definition:
Grundrechte
Grundrechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte (vgl Art 144 B-VG). Es handelt sich um subjektive Rechte, dh um Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie sind regelmäßig in einem rechtlichen Verfahren durchsetzbar. Ihre Grundlage haben die Grundrechte in Vorschriften mit Verfassungsrang.
Grundrechte wirken in erster Linie als staatsgerichtete Abwehrrechte. Damit schaffen sie für den Bürger einen Freiheitsraum gegenüber Eingriffen durch den Staat. Sie setzen dem Handeln des Staates in allen seinen Erscheinungen Grenzen. Aus der Wirkung der Grundrechte als Abwehrrechte folgen in der Regel Unterlassungspflichten für den Staat.
Es können daraus aber gelegentlich auch positive Handlungspflichten (Gewährleistungspflichten) entstehen.
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