a) Allgemeines: vermittelt Recht auf etwas = Forderungsrecht, nur indirekte Stellvertretung,
„Aktionsrechtl. Denken“: materiell-rechtl. Forderung & Klagemöglichkeit waren nicht getrennt
b) Einteilung: nach Entstehungsgrund: Vertrag, Delikt oder Quasikontrakte, Quasidelikte
• Kontraktionsobligationen: durch Sache, best. Worte, Buchungen oder Konsens begründet
• Verbalkontrakte: durch förmliche, mündliche Erklärung d. Vertragsparteien entstanden
• Litteralkontrakt: auf best. Buchungsvorgänge beruht
• Realkontrakte: eine von der Eignung übertragene Sachhingabe, verpflichtet zu Gegenleistung
(Darlehen, Leihe, Verwahrung, Verpfändung, Treueabrede)
• Eignung (consensus): Willensübereinstimmung der Parteien
c) Kaufvertrag: Mindesterfordernis: Einigung über Ware & Preis (mind. teilweise aus Geld, ernst gemeint, bestimmt sein), Gewährleistungsrecht: Verkäufer war nicht zur Eigentumsübertragung verpflichtet, sondern hatte Gewähr für ungestörten Besitz d. Käufers zu leisten
d) Weitere Vertragstypen
e) Schadenersatz: Unterscheidung zw. öffentl. Straftaten (crimina) & Privatdelikten (delicta) Schadenersatztatbestände des Ius civile:
✓ Diebstahl: auf frischer Tat ertappt -> verprügelt/den Bestohlenen zur Tötung/Arbeitsleistung
✓ Sachbeschädigung: geregelt durch lex aquila (zB.: Erschlagen fremder Sklaven, Güter etc.)
✓ Persönlichkeitsverletzung: (Vorsatz notwendig)
* Verhexung durch Zauberlieder -> Todesstrafe
* Verstümmelung -> Täter wird gleiches angetan/Geldablöse
* Brechen von Knochen -> Geldablöse