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Geschichte der EU ab 2009
• 2009/10: Finanzkrise macht Reformen nötig
• 2013: Beitritt Kroatien
• 2015/16: Flüchtlingskrise
• 2016: Brexit-Referendum
• 2020: Austritt Großbritanniens
EU als supranationaler Verbund
• EU ist kein Bundesstaat, da sie keine Kompetenz-Kompetenz hat, aber mehr als klassische internationale Organisation, vielmehr supranationale Einrichtung
• EU hat eigene Rechtspersönlichkeit
• Organe der EU sind von den MS unabhängig und nur dem Wohl der EU verpflichtet
• Organe sind mit Hoheitsrechten ausgestattet, können autonom Rechte und Pflichten für MS und Private begründen, auf Grund Mehrheitsabstimmung auch gegen den Willen einzelner MS
• Durch Anwendungsvorrang des Unionsrechts teilweise „Verdrängung“ und Überlagerung nationalen Rechts
Institutionen der EU
In Art. 13 Abs. 1 EUV werden genannt:
• der Europäische Rat (nicht: Europarat!!!)
• der Rat der EU
• das Europäische Parlament
• die Europäische Kommission
• der Gerichtshof
• die Europäische Zentralbank
• der Rechnungshof
I. Europäischer Rat
(Art. 15 EUV, Art. 235 f. AEUV) Funktion:
politisches Leitorgan der EU, Art. 15 Abs. 1 EUV
I. Europäischer Rat: Zusammensetzung:
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, Präsident des Europ. Rates, Präsident der Kommission, Art. 15 Abs. 2 EUV
Europäischer Rat: Präsident
ständiger Präsident mit zweieinhalb-jähriger Amtszeit
Europäischer Rat: Präsident
ständiger Präsident mit zweieinhalb-jähriger Amtszeit
Europäischer Rat: Zusammentreten:
zweimal pro Halbjahr, Art. 15 Abs. 3 EUV
I. Europäischer Rat (Art. 15 EUV, Art. 235 f. AEUV)
Aufgaben:
Festlegung allgemeiner politischer Zielvorstellungen und Prioritäten der EU,
Setzen der erforderlichen Impulse, Art. 15 Abs. 1 S. 1 EUV Beschlüsse von verfassungsrechtlicher Bedeutung, z.B. Änderung der
Verträge im vereinfachten Vertragsänderungsverfahren, Art. 48 Abs. 6, 7
EUV
politisch bedeutsame Entscheidungen wie schwerwiegende und
anhaltende Verletzung der Werte des Art. 2 EUV, Art. 7 Abs. 2 EUV
Verantwortung für wichtige Personalentscheidungen, Art. 17 Abs. 7, 18 Abs.
1 EUV, Art. 283 Abs. 2 AUEV
I. Europäischer Rat (Art. 15 EUV, Art. 235 f. AEUV)
Beschlussfassung:
grundsätzlich im Konsens, Art. 15 Abs. 4 AEUV,
stimmberechtigt sind nur die Staats- und Regierungschefs, Art. 235 Abs. 1 AEUV
II. Rat der Europäischen Union,
Art. 16 EUV, Art. 237 ff. AEUV: Funktion
Entscheidungs- und Beschlussorgan der EU, neben Parlament Hauptgesetzgebungsorgan, Art. 16 Abs.1 S.1 EUV. repräsentiert die Regierungen der Mitgliedstaaten, auch „Ministerrat“ genannt.
Geschichte der EU
• 1946: Idee der Friedenssicherung durch wirtschaftliche Integration, Churchills Idee der „Vereinigten Staaten von Europa“
• 1950: Frz. Außenminister Robert Schuman schlägt vor Kohle- und Stahlindustrie gemeinsam zu verwalten
• 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion) durch D, F, I, B, NL, Lux
• 1957: Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) (sog. Römische Verträge)
• 1970er Jahre: neue Länder treten bei (UK, DK, IRL); Europäisches Währungssystem wird eingeführt; erstmals direkte Beteiligung der EU- Bürger durch Direktwahl der Abgeordneten ins Europäische Parlament
• 1980er Jahre: weitere Länder treten bei (GR, SP, P); Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments; EG erhält mehr Kompetenzen, insbes.
Harmonisierungskompetenz zur Errichtung eines Binnenmarktes (= freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital)
• 1992/93: Vertrag von Maastricht, Gründung der EU als Verbund der bestehenden drei Gemeinschaften (1. Säule), Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, 2. Säule) und im
Bereich Justiz und Inneres (3. Säule)
• 1995: Beitritt SW, FIN, Ö
• 1997/99: Vertrag von Amsterdam, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts“ -> wichtige Bereiche der 3. Säule (Visa, Asyl, freier Personenverkehr) wechseln in 1. Säule, wodurch EU mehr Kompetenzen erhält, als dritte Säule bleibt nur noch Polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), Integration des Schengen-Abkommens
• 2001/03: Vertrag von Nizza, Institutionelle Reformen für Erweiterung der EU; Erweiterung der Bereiche, in denen der Rat mit qualifizierter
Mehrheit entscheidet; verstärkte Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedstaaten
• 2002: Einführung des Euro als Zahlungsmittel (Währung im bargeldlosen Zahlungsverkehr seit 1999)
• 2004: größte EU-Erweiterung (PL, H, CZ, SK, SL EST, LT, LV, CY, MT)
• 2005: Scheitern eines Vertrags über eine Verfassung für Europa wegen Ablehnung in NL und F. Plan war neues, einheitliches Dokument mit
integrierten Grundrechten, verfassungs- und staatsähnliche Symbolik (Verfassung, Gesetze, Außenminister)
• 2007: Beitritt RO, BUL
• 2007/09: Vertrag von Lissabon, entspricht größtenteils dem Verfassungsvertrag, verzichtet aber auf staatsähnliche Symbolik
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