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7-3 Umweltplanung
02.4 ALTERNATIVENPRÜFUNG
Alternativen- Typen:
Standortalternativen
Möglichkeiten bestehen, Bereiche durch Trassenverschiebungen zu umgehen.
Technische Alternativen:
Vermeidungsmöglichkeiten wie Tunnel oder Brücken
System-Alternativen:
andere Verkehrsträger oder Maßnahmen des Verkehrsmanagements
Szenarien
Unsicherheit (Verkehrs-)Prognosen durch verschiedene Szenarien abzubilden und ggf. in Richtung mehr Umweltschutz zu verschieben
Nullvariante
voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder Programms zu beschreiben
7-3 Umweltplanung
02.4 ALTERNATIVENPRÜFUNG
Detailschärfe der Alternativenprüfung
Die Umweltauswirkungen des Plans und der Alternativen sollten in vergleichbarer Weise ermittelt und bewertet und ebenfalls anhand der für den gewählten Plan erforderli- chen Informationen erarbeitet werden [...]
„Null-Variante“ muss Gegenstand der Umweltprüfung sein
Vernünftige Alternativen
Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind
Unterrichtung der Öffentlichkeit über „sich wesentlich unter- scheidende Lösungen
Zumutbare Alternativen
Alternativenprüfung um möglichst umweltverträgliche Vorhabenvariante zu finden
Anlage 4 UVPG-2017 fordert bzgl. der Alternativenprüfung Folgendes:
Beschreibung der geprüften vernünftigen Alternativen, z. B. in Bezug auf
inkl. wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen
7-3 Umweltplanung
02.9 STRATEGIEN ZUM UMGANG MIT UNSICHERHEITEN IN DER UMWELTPLANUNG
„Worst case“- Szenario
Zugrundelegung des denkbar ungünstigsten Falles
angewendet, wenn hin- sichtlich des Stands des Wissens noch Kenntnislücken bestehen bzw. bestimmte Wirkungszusammenhänge noch nicht erforscht sind.
Wechsel der Betrachtungsebene
Wechsel der Maßstabsebene (Anwendung eines höheren räumli- chen Skalenniveaus: Betrachtung der Typusebene (Biotoptyp) anstatt der Objekt- ebene (Flora, Individuum))
DPSIR- Indikatoransatz (EEA)
Reduktion auf die Analyse von Potenzialen
Verlagerung Analyse von der Wirkungsebene („impacts“, „effects“) auf die einfacher zu untersuchenden Ebenen der allgemeinen Umweltzustandskenn- größen („state“) oder Wirkungsursachen („pressures“)
Kategorisierung von Umweltindikatoren im Kontext der Sustainability- Forschung (Nachhaltigkeitdimensionen: sozial, ökonomisch, ökologisch)
Kategorisierung von Umweltindikatoren
Indikatorensets:
7-3 Umweltplanung
Was versteht man unter den Begriffen „Zustands-Wertigkeits-Relation“ bzw. „Gütefunktion“?
Zustands-Wertigkeits-Relationen stufen Wertträger auf einer vorgegebenen Skala ein, d.h. es erfolgt eine Zuordnung möglicher Sacheigenschaften eines Wertträgers zu einer Gütestufe. Die Begriffe stammen von Plachter, 1994 (Zustands-Wertigkeits-Relation) und Brunner et al. 2001 (Gütefunktion). Entsprechende Relationen beruhen i.d.R. auf Konventionen, beispielsweise bzgl. der Frage, welches Schutzniveau als „akzeptabel“ oder „nicht akzeptabel“ angesehen wird.
7-3 Umweltplanung
Definieren Sie den Begriff „Bewertungsverfahren“.
Ein Bewertungsverfahren ist eine regelhafte Verknüpfung von Sachinformationen und Wertmaßstäben zu einem Werturteil. Ein Bewertungsverfahren hat nach Bechmann (1989) die Aufgabe, das Wertesys- tem des wertenden Subjekts und das Modell des Wertträgers miteinander zu verknüpfen.
Das Produkt dieser Verknüpfung sind Werturteile über den Wertträger. Im Bewertungsverfahren wird somit Normatives („Wertebene“) und Deskriptives („Sachebene“) miteinander verknüpft.
Dabei wird der Wertträger (das „Objekt“ oder „Schutzgut“) auf der Basis eines Wertsystems und nach vorgegebenen Regeln klassifiziert, geordnet oder hinsichtlich seines Wertes quantifiziert. Die „Bedeutung“ eines Objekts ist somit eine zugewiesene Eigenschaft.
Im Planungsprozess erfolgen Bewertungen sowohl für existierende (Ist-Zustand) als auch für ange- strebte Zustände von Objekteigenschaften (Soll-Zustand). Letztlich erfolgt im Vergleich zwischen dem tatsächlichen und dem angestrebten Zustand dieses Objekts der Bewertungsvorgang i.e.S. (Ist- Sollwert-Abgleich). Formal stellt eine Bewertung immer eine Beziehung (Relation) zwischen einem wertenden Subjekt und einem bewerteten Objekt dar.
7-3 Umweltplanung
Worin unterscheiden sich die beiden nachfolgenden Aussagen?
„Die Zinkgehalte im Schwebstoff der Mosel betrugen im Jahr 2000 mehr als 300 mg/kg“. (1)
„Die Schwebstoffe der Mosel enthielten im Jahr 2000 zu viel Zink“. (2)
„Die Zinkgehalte im Schwebstoff der Mosel betrugen im Jahr 2000 mehr als 300 mg/kg“. (1)
„Die Schwebstoffe der Mosel enthielten im Jahr 2000 zu viel Zink“. (2)
Im ersten Satz wird lediglich ein Messwert beschrieben, d.h. eine der Sachebene angehörende Tatsa- che. Zwei unterschiedliche Personen können dieses Messergebnis dabei unterschiedlich interpretieren (einmal positiv und einmal negativ). Wenn sie die Messung adäquat durchgeführt haben, werden sie trotzdem zu identischen Messergebnissen kommen. Satz (1) beinhaltet keine Bewertung i. e. Sinne.
Im zweiten Satz dagegen nimmt eine Person zu dem Messergebnis beurteilend Stellung, d.h. einem Zustand wird in diesem Fall ein Gütewert zugeordnet. „Zu viel Zink“ impliziert, dass ein Gehalt von > 300 mg Zink als schlecht angesehen wird. Ob dieses Werturteil zutreffend ist, hängt wiederum da- von ab, welche Zielvorgaben für Zinkgehalte im Schwebstoff von Fließgewässern bestehen.
7-3 Umweltplanung
Definieren Sie den Begriff "Planung", indem Sie mindestens drei Eigenschaften benennen, die die meisten gängigen Definitionen verbinden.
zukunftsorientiert: befasst sich mit zukünftigen Zuständen und Handlungen --> Planung arbeitet für die Zukunft
handlungsvorbereitend: hat Funktion, Handlungen vorzubereiten, indem Prämissen für künftige Entscheidungen formuliert werden
normativ: Ziele (vorgegebene/zu entwickelnde) stehen, mit normativer Festsetzung, im Zentrum der Planung --> Planung erfolgt absichtsvoll
systematisch: folgt bestimmten Regeln/Methoden. Zufall, Automatismen, Imrovisationen Gegenteil von Planung
integrativ: versucht unterschiedliche Entscheidungen in einem Gesamtkonzept zu vereinen. Einzelne Elemente sollen zu einem sinnvollen Ganzen zusammengefügt werden
7-3 Umweltplanung
02.6 (KRITIK AM)
„RATIONALEN PLANUNGSMODELL“
Begriff Planung: „gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns“
Ziel der Planung: trotz der auftretenden Zielkonflikte mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Rationales Planungsmodell
Planung ist auf Entscheidung und Handlung ausgerichtet
wobei unterstellt wird, dass Menschen „rational“ handeln, d.h. Entscheidungen aufgrund verstan-desmäßig nachvollziehbarer Überlegungen und Kriterien fällen
Handeln- de/Entscheider kennt verschiedene Lösungsalternativen und wählt nach rationalen Gesichtspunkten diejenige mit dem größten erwarteten Nutzen aus
Kritik
Voraussetzungen für die Anwendung eines rationalen Planungsmodells (z.B. Vollständigkeit) durch die die hohe Komplexität ökologischer und sozialer Systeme nicht erfüllt.
Exkurs „Denkfallen beim Planen“
Zusammenstellung zeigt, wie sehr die Machbarkeit bzw. das „Planbare“ überschätzt wird.
7-3 Umweltplanung
03.2.2.3 Semantische Argumentation
Semantische Argumentation thematisiert Wortbedeutungen -->
Implikationsbeziehung
Verhältnis von abstrakteren Oberbegriffen zu konkreteren Unterbegriffen
Das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten, impliziert beispielsweise u. a. das Ziel, die Vielfalt an Pflanzenarten oder, noch konkreter, inzwischen selten gewordene artenreiche Magerrasen zu erhalten.
Wenn Ziele für einen größeren Planungsraum formuliert werden, müssen sie in der Regel abstrakter formuliert werden, um eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle abdecken zu können.
7-3 Umweltplanung
03.1 DER „UMWELT“‐BEGRIFF
im UVPG und in der UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) nicht definiert - im Folgenden unterschiedliche Betrachtungsweisen
Umwelt als Beziehungsbegriff
Gesamtheit der Beziehungen eines Lebewesens zu seiner Umgebung.
jede Pflanze und jedes Tier, seine spezifische Umwelt
Umwelt als System
Untergliederung des Gesamtsystems "Umwelt" in Teilsystem
v.a. im Rahmen der Grundlagenforschung Anwendung.
Funktionaler Umweltbegriff
vier essenziellen Funktionen zwischen einem Lebewesen und seiner Umwelt
Umweltfunktionen werden im Hinblick auf die Inanspruchnahme durch den Menschen interpretiert
UVP: Betrachtung möglicher Beeinträchtigungen auf der Ebene dieser (und weiterer) Funktionen
u.U. verengte Sichtweise: Eingrenzung der Vielschichtigkeit und Mehrdeutigkeit des Wortes Umwelt auf das, was wissenschaftlich erfassbar und bearbeitbar ist
Der Schutzgut-Begriff des UVPG
Bestandteile der Umwelt sind
die in § 2 Abs. 1 UVPG aufgeführten „Schutzgüter“.
Die Definition schließt den Begriff der Naturgüter gemäß Naturschutzgesetz ein:
1. Mensch (insbesondere die menschliche Gesundheit)
2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Beziehung zwischen Schutzgut und der Schutzhinsicht bzw. dem Schutzziel.
An erster Stelle Menschen als Schutzgut:
Sind damit alle Bedürfnisse oder Daseinsgrundfunktionen gemeint oder nur bestimmte?
7-3 Umweltplanung
03.2.1 Anforderungen an Zielsysteme
Für Zielsystem gelten folgende generellen Anforderungen:
Realistik
Ziele sollten realisierbar sein / verfügbaren Mittel sollten Verwirklichung der verfolgten Ziele erlauben
Operationalität
Ziele sollten nach Zielinhalt (Konkretisierung), -ausmaß, Zeit- bezug und Zuständigkeit so genau wie möglich und notwendig definiert werden
Ordnung
Beziehung / Einordnung der Ziele
Hierarchie über-, unter- und gleichgeordneter Ziele / Festlegung von Prioritäten
Dringlichkeit
ergibt sich aus dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen
steigt mit zunehmender Entfernung vom Sollzustand
Wichtigkeit
Gewicht, mit dem Sachverhalt an einem Gesamtproblem beteiligt ist
Oberziel / Unterziel 1, 2, 3...
Konsistenz
Ziele sollten widerspruchsfrei und aufeinander abgestimmt sein,
Aktualität
keine bereits aufgegebenen oder überholten Ziele enthalten
Vollständigkeit
zumindest alle wichtigen Ziele enthalten.
Durchsetzbarkeit
von den zuständigen Stellen akzeptiert werden können und auch eine entsprechende Motivationskraft haben
Abwägung/Auswahl bestimmter Mittel zur Zielerreichung
Begründung der Rangfolge und die Offenlegung von impliziten (unbewussten) Zielen
Transparenz und Überprüfbarkeit
Zielsystem sollte schließlich übersicht- lich und verständlich, einheitlich gegliedert und überprüfbar sein
7-3 Umweltplanung
03.2.2.1 Teleologische Argumentation im engeren Sinn
Zweck – Mittel Oberziel – Unterziel
Zweck-Mittel- Beziehung grundlegend
„Zweck“ und „Mittel“ als auch „Oberziel“ und „Unterziel“ Beziehungsbegriffe, die sich gegenseitig bedingen,
Selbstzweck
Ziele, die um ihrer selbst willen verfolgt werden.
Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. des menschlichen Lebens ist Selbstzweck
Ziele mit Selbstzweckcharakter können als primäre Ziele bezeichne
Primären Ziele sind die obersten Prämissen der teleologischen und wertenden Argumentations- bzw. Begründungsketten
Sie stellen definitionsgemäß die eigentlichen Gründe dar, weshalb man überhaupt etwas verändern oder erhalten will.
Anthropozentrische primäre Ziele: Grundbedürfnisse des Menschen
Ein Bedürfnis ist ein Mangelempfinden
drei Klassen - kulturellee Einfluss nimmt von der ersten zur dritten Klasse zu:
Biozentrische primäre Ziele
Schutz von Tieren und Pflanzen bzw. Biotopen um ihrer selbst willen
keine Aussage darüber ver- bunden, wie hochrangig das entsprechende Ziel angesehen wird.
Ziel, Gesundheit des Menschen zu schützen, als auch das Ziel, eine schöne Land- schaft zu erleben, haben Selbstzweckcharakter.
primär ≠ prioritär
„Primär“ hat nichts mit „an erster Stelle einer Rangordnung unterschiedlicher Ziele stehend“ zu tun (≠ prioritär)
Abgeleitete Ziele sind dadurch definiert, dass sie übergeordneten Zielen und mittelbar mindestens einem primären Ziel dienen. Ihre Erreichung ist Mittel zum Zweck.
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