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Recht
EU recht
Alle Verafssung, Normen,und Gesetze müssen konform sein mit dem EU Recht.
Npch mehr Bedeutung als das Grundrecht.
Recht
Grundrecht allgemein
Alle Rechtsformen und staatlichem Handeln muss auf dem Grundrecht aufgebaut sein.
Recht
Gleichordnungsverhalten, Über/Unterordnungsverhältnis
(auch im Recht)
Gleichordnungsverhältnis: Büger zu Büger, d.h. keine Seite hat mehr Privatrecht (muss Recht einklagen z.B. Vertrag nicht efüllt.
Über UnterOrdnungsverhältnis: Staat kann einseitig Recht setzten, Büger/Unternehmen sind daran gebunden, ohne das sie zuvor ihr Einverständnis gegeben hätte
Privatrecht--öffentliches rehct= Gleichgestellt, Gleichordnngsverhältniss
Ansonsten steht EU über Öffentlich, Öffnetliches Recht
Recht
Gewaltenteilung im Staat (nur nennen)
gesetzgebende Gewalt Legislative
vollziehende Gewalt (Exekutive)
Rechtsprechende Gewalt (Judikative)
LEY
Recht
Verwaltungsakte
konkrete Rechtsverbindliche Regelungen von Staat Und Behörde (Baugenehmigng, Anweisung von Polizei, Verbot von Demos)
Recht
Wann Verfassungsänderung
siehe art 79 2 GG
2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat
Recht
Ewigkeitsklausel im Grundgesetz
A 79, Abs 3 GG
1 und 20
Darf niemals geändert werden, egal was passiert (Ist in ihren Grundsätzen geschützt, der Wortlaut darf sich aber ändern
Recht
Wesen der Repubik
Festlegung auf die republikanische Staatsform durch GG 20, 2
reprsntatve Demokratie
Das Volk ist nur in Wahlen und Abstimmungentätiug.
1) Wahlen: Personalenscheidungen allle 4 Jahre
2) Abstimmungen (Saxchentscheidungen. Ausnhamen)
Staatsoberhaupt (=Bundespräsident) durch Wahl... nicht durch Erbgang (Art 54GG(
Recht
Gewaltenteilung (rechtsstaatsprinzip)
nUR EINE fUNKTION PRO gEWALT (LEY)
Machtbegrenzung durch Machtverteilung u dgegenseitige Bindung (Art 20 II , III
Verletzung des Gewaltenteilungsprinzp liegt vor, wenn von einer Gewalt in den "Kernbereich" einer andere Gewalt eingegriffen wird
Recht
Primat des Rechts: VORANG und VORBEHALT des Gesetzes:
Keine Gewalt darf gegen geltenes recht, Gesetze verstoßen.
Vorrang: Jedes Gesetz ist höherrangig gegenüber Verordnung, Verträge, Vorschriften. Alles staatliche Handeln und auch die Regierung ist an Gesetze gebunden.
Gesetzesvorbehalt: Es besagt, dass die Exekutive nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung in die Rechtssphäre des Bürgers eingreifen darf. Verwaltung darf nur auf Grundlage eines Gestetzes tätig werden
Recht
(1)Bestimmtheitsgebot und (2) Rückwirkungsverbot
1 Die Gesetze müssen ausrechend klar formuliert sein damit Personen Unternehmen wissen, was kommt.... Brestimmtheitsgebot bezieht sich auf alle Gesetze, Verwaltiungen, Satzungen . Es gilt das Gebot der Vorhersehbarkeit staatl. Handelns. "Mit welchen Einschränkung durch die exekutive muss ich leben, wenn dies und das und jenes mache.....
2 Staatl. Maßnahmen gelten nicht Rückwirkend ..--> das heutige Rechtskonforme Handeln gilt, ist egal was morgen ist
Recht
Unechte Rückwirkung, echte Rückwirkung
In abgeschlossenen Sachverhalte geht kein Eingriff mehr mit echter Rückwirkung (z.B. bezahlte Steuer, abgeschlossene Subventionszahlungen (Au0er bei Extremsituation, Gefahr für Leben)
Unechte Rückwirkung: Bei noch nicht abgeschlossenen SachverhALTEN. d.h laufende Subventionen kann ab jetzt abbestellt werden.
Normalerweise gilt Vertrauensschutz, Gerade bei Strafgesetzen ist eine rückwirkende Verurteilung nicht möglich. Außnahme: Begünstigte Gesetze z.. Steuerreform, sodass ich was wieder bekomme.
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