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Unternehmenssteuerrecht
Was besagt das Transparenzprinzip bei der Besteuerung einer Mitunternehmerschaft ?
Nach dem Transparenzprinzip werden die Gewinne der Personengesellschaft unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet, entweder einer natürlichen Person als dem Einkommensteuersubjekt oder einer Körperschaft als Körperschaftsteuersubjekt während die Gewinne der Kapitalgesellschaft nach dem Trennungsprinzip zunächst der Körperschaftsteuer und sodann erst in Gestalt von Gewinnausschüttungen (§ 20 I Nr. 1 EStG) der Einkommensteuer des Anteilseigners unterliegen.
Unternehmenssteuerrecht
Gibt es in Deutschland eine rechtformunabhängige Unternehmenssteuer ?
In Deutschland gibt es keine Unternehmenssteuer, die den Gewinn, der in einem Unternehmen erwirtschaftet wird, unabhängig von der Rechtsform besteuert, in der das Unternehmen betrieben wird.
Unternehmenssteuerrecht
Wie wird die rechtsformabhängigen Ertragsbesteuerung in Deutschland verfassungsrechtlich beurteilt?
-> BVerfGE 116, 164
rechtsformabhängige Besteuerung verfassungsrechtlich unbedenklich
„Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein allgemeines Verfassungsgebot der Rechtsformneutralität"
"entscheidend ist, ob es einen
hinreichenden sachlichen Grund gibt, unternehmerische Tätigkeiten steuerlich unterschiedlich zu behandeln, je nachdem, ob sie in Gestalt von Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden."
sachlicher Grund:
- Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern
- Annahme, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft eine eigenständige, objektive Leistungsfähigkeit entsteht
Unternehmenssteuerrecht
Wie ist die gewerbliche Tätigkeit definiert ?
Legaldef.: § 15 Abs. 2 EStG
eine selbständige und nach-
haltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn diese weder als land- und forstwirtschaftliche Betätigung noch
als selbständige Arbeit i.S.d. § 18 noch als Vermögensverwaltung i.S.d. § 20 oder § 21 EStG zu beurteilen ist
Unternehmenssteuerrecht
Welche Arten der Gewinnermittlung sind zu unterscheiden?
- die Einkunftsart hat Einfluss auf die Ermittlung der Einkünfte
A.) Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG
B.) Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG
Unternehmenssteuerrecht
Wer kann die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen ?
Gewerbetreibende ohne gesetzliche Buchführungspflicht, z.B. Kleingewerbetreibende, die keine Kaufleute i.S.d. § 2 Abs. 1 HGB sind, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln
Unternehmenssteuerrecht
Wo ist der Gewinnbegriff beim Betriebsvermögensvergleich definiert ?
§ 4 Abs. 1 EStG definiert den Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, dem Entnahmen (diese haben das Betriebsvermögen, d.h. das bilanzielle Eigenkapital, gemindert) hinzuzurechnen sind und von dem Einlagen (diese haben das Betriebsvermögen erhöht) abzuziehen sind.
Unternehmenssteuerrecht
Was ist der Zweck des Maßgeblichkeitsgrundsatzes ?
a.) Vereinfachung, Ideal der Einheitsbilanz
- Instrument zur Vermeidung einer sonst notwendigen zweifachen Rechnungslegung
- auf Gründen der Praktikabilität der unternehmerischen Gewinnermittlung.
b.) Teilhaberthese
- der Staat soll genauso behandelt werden, wie die Anteilseigner
Unternehmenssteuerrecht
Wann ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz nicht anzuwenden ?
a.) wenn spezielle steuerrechtliche Vorschriften eine vom Handelsbilanzrecht abweichende Regelung treffen (§ 5 Abs. 2 - 7 EStG)
b.) das Handelsbilanzrecht Wahlrechte zur Aktivierung oder Passivierung eines Vermögensgegenstandes einräumt, wie z.B. § 250 Abs. 3 HGB.
c.) in Ausübung eines steuerrechtlichen Wahlrechts in der Steuerbilanz ein anderer Ansatz gewählt wird als in der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 S. 1, HS 2, S. 2 EStG)
Unternehmenssteuerrecht
Was ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen als Vermögensgegenstand zu verstehen ?
Vermögensgegenstand ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ein Gut, das selbständig bewertbar und
selbständig verkehrsfähig (= veräußerbar) ist.
Unternehmenssteuerrecht
Was besangen die geltenden handelsrechtlichen Regelung des § 246 Abs. 1 S. 2 HGB zum Ausweis eines Wirtschaftsguts in der Steuerbilanz in Bezug auf dessen dessen wirtschaftliche Zurechnung?
- ein Vermögengegenstand / Wirtschaftsgut ist dem Eigentümer zuzurechnen.
- weicht die wirtschaftliche Zurechnung vom (zivilrechtlichen) Eigentum ab, geht die wirtschaftliche Zurechnung vor und man spricht von wirtschaftlichem Eigentum.
- die steuerrechtliche Zurechnungsregel des § 39 AO hat wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich keine Bedeutung (Ausnahme: Eigenbesitz, der in § 39 AO speziell geregelt ist)
Unternehmenssteuerrecht
Wann ist ein Wirtschaftsgut des Steuerpflichtigen in der Steuerbilanz auszuweisen ?
-> wenn es zu Betriebsvermögen des Stpfl. gehört
- orientiert sich im Steuerrecht prinzipiell an der Abgrenzung von betrieblicher und privater Vermögenssphäre. Rechtsgrundlage für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts ist § 5 Abs. 6 EStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG
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