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§ 1 VorgV
Befehlsbefugnis des unmittelbaren Vorgesetzten
Art. 2 GG
Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit
§ 16 SG
Verhalten im Ausland
Pflichten des Vorgesetzten
höherer Dienstgrad genügt -> gilt ab Uffz
Welche ist die schärfste gerichtliche Disziplinarmaßnahme?
Entfernung aus dem Dienstverhältnis
§ 6 VorgV
Notbefehlsbefugnis
Gültigkeit § 13
- grundsätzlich hat Beschuldigter Recht zu schweigen
gilt nicht bei:
Fristlose Entlassung
= statusrechtliche Personalmaßnahme nach dem SG durch die Persinal bearbeitende Dienststelle
- nur in ersten 4 Dienstjahren möglich
Durch wen werden Disziplinarmaßnahmen verhängt?
einfache Disziplinarmaßnahmen: Disziplinarvorgesetzter
gerichtliche Disziplinarmaßnahmen: Truppendienstgericht
§ 20 SG
Nebentätigkeit
- entgeltliche Tätigkeit muss durch Dienstherrn genehmigt werden
- Ehrenämter sind keine Nebentätigkeit -> nur anzeigepflichtig
Gegen welches Gesetz verstößt ein Soldat, wenn ein Soldat die Weisung eines weisungsbefugten Beamten nicht befolgt?
§7 SG
Erklärung:
Pflicht zur gewissenhaften Diensterfüllung
- wenn Dienstherr es anordnet, sind Weisungen ziviler Vorgesetzter zu erfüllen
-> kein Verst0ß gegen Gehorsamkeitspflicht §11 Abs. 1 SG, weil Zivilist keine Befehle erteilen kan
unzumutbarer Befehl
- greift so stark in die Grundrechte eines Untergebenen ein, dass ihm bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall nicht abverlangt werden kann, diesen zu befolgen.
- meist Art. 2 Abs. 2 GG betroffen
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