Greife auf kostenlose Karteikarten, Zusammenfassungen, Übungsaufgaben und Altklausuren für deinen Befehlsrecht Kurs an der Universität Halle-Wittenberg zu.
unzumutbarer Befehl
- greift so stark in die Grundrechte eines Untergebenen ein, dass ihm bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall nicht abverlangt werden kann, diesen zu befolgen.
- meist Art. 2 Abs. 2 GG betroffen
Art. 2 Abs. 2 GG
Recht auf Freiheit der Person
§ 1 VorgV
Befehlsbefugnis des unmittelbaren Vorgesetzten
Freiheitsbeschränkung
- vorübergehend
- gesetzliche Grundlage erforderlich
§ 6 VorgV
Notbefehlsbefugnis
§ 3 VorgV
Befehlsbefugnis in besonderem Aufgabenbereich
§ 4 VorgV
Befehlsbefugnis auf Grund des Dienstgrades
§ 5 VorgV
Befehlsbefugnis nach besonderer Unterstellung
§ 11 SG
Gehorsamspflicht
Art. 2 Abs. 2 GG
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Freiheitsentzug
- dauerhaft
- gesetzliche Grundlage und richterliche Anordnung erforderlich
Definition Befehl
§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz
= Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.
Greife kostenlos auf tausende geteilte Karteikarten, Zusammenfassungen, Altklausuren und mehr zu.
Jetzt loslegenFür deinen Studiengang Befehlsrecht an der Universität Halle-Wittenberg gibt es bereits viele Kurse, die von deinen Kommilitonen auf StudySmarter erstellt wurden. Karteikarten, Zusammenfassungen, Altklausuren, Übungsaufgaben und mehr warten auf dich!