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Grundrechte
Schutzbereich
perönlich/sachlich
Grundrechte
sachlicher Schutzbereich
Welche Verhaltensweisen/welches Schutzgutwird geschützt?
Zähltdie in Frage stehende Betätigung zu den geschützten Tätigkeiten?
Grundrechte
Eingriff
klassicher Eingriffsbegriff:unmittelbar, final, imperativ, rechtsförmig
moderner Eingriffsbegriff: Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht oder erschwert bzw.sanktioniert
Staat zurechenbar
vorhersehbar
Grundrechte
klassischer Eingriffsbegriff
unmittelbar, final, imperativ rechtsförmig
Grundrechte
moderner einheitsbegriff
Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines GRundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht oder erschwert bzw. sanktioniert
muss dem staat zurechenbar sein
Grundrechte
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Schrankenvorbehalt
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Eingriffsgrundlage
Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes
Grundrechte
Schrankenvorbehalt
verfassungsunmittelbare Schranken (Art. 9 II GG)
einfacher Gesetzesvorbehalt
qualifizierter Gesetzesvorbehalt (Art. 11 II GG)
Verfassungsimmamente Schranken (Art. 4 GG)
Grundrechte
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Eingriffsgrundlage
Formelle Verfassungsmäßigkeit
Materielle Verfassungsmäßigkeit
Grundrechte
Formelle Verfassungsmäßigkeit
Zuständigkeit - Kompetenzen
Verfahren - Gesetzgebungsverfahren
Form: Ausfertigung, Verkündung, Inkrafttreten (ggf. Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG)
Grundrechte
Marterielle Verfassungsmäßigkeit
Bestimmtheit - Rechtsstaatsprinzip oder Art. 103 II GG
Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II GG)
Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 I 1 GG)
Zitiergebot, Art. 19 I 2 GG
Sonstige Verfassungsbestimmungen
Verhältnismäßigkeit: Bezugspunkt ist gesetzliche Eingriffsgrundlage
Grundrechte
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Legitimer Zweck
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Grundrechte
Legitimer Zweck
einfacher Gesetzesvorbehalt: jeglicher Zweck, der im Einklang mit der Verfassung steht
qualifizierter Gesetzesvorbehalt: Zwecke, die Gesetzesvorbehalt kritisiert
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