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unbewusst fahrlässig (Definition)
Unbewusst fahrlässig handelt, wer bei einem bestimmten Tun oder Unterlassen die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und infolgedessen den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, ohne dies zu erkennen.
Fahrlässigkeit (Definition)
Die nichtgewollte Verwirklichung eines Straftatbestandes, falls der Täter somit die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat und den nach dem Gesetz erforderlichen Erfolg hätte voraussehen können.
Gem. § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln nur mit Strafe bedroht, wenn es das Gesetz ausdrücklich so bestimmt.
bewusst fahrlässig (Definition)
Bewusst fahrlässig handelt, wer es für möglich hält, den gesetzlichen Tatbestand zu verwirklichen, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleibe.
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Definition)
Wenn der Täter diejenige Sorgfalt nicht beachtet, die ein gewissenhafter und einsichtiger Angehöriger des betreffenden Pflichtkreises bei Betrachtung der Gefahrenlage ex-ante (= vorausschauend) angewandt hätte.
Leichtfertigkeit (Definition)
Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten hätte aufdrängen muss. (vgl. z.B. § 251 StGB)
stenischer Affekt (Definition)
Gemütsbewegung, z.B. Stärke, Wut, Ärger (die zur Begehung einer Straftat geführt hat) => "Affekte der Stärke"
Objektive Vorhersehbarkeit (Definition)
Alles, was die objektive Maßstabsfigur unter den jeweils gegebenen Umständen aufgrund ihrer allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stelllen würde.
d.h.: Wenn der Kausalverlauf und der Erfolgseintritt derart nah beieinander liegen, dass mit diesem (= Erfolgseintritt) aus der Sicht eines Nichtbeteiligten gerechnet werden kann.
Rechtmäßiges Alternativverhalten (Definition)
Ein Verhalten, das in Abetracht der Umstände angemessen bzw. angebracht wäre, um den Erfolgseintritt zu vermeiden.
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang entfällt, wenn der Erfolg objektiv unvermeidbar war, also auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (str.) ebenso eingetreten wäre.
Pflichtwidrigkeitszusammenhang (Definition)
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang besteht, wenn das Risiko des Erfolgseintritts bei Aufbietung der erwarteten Sorgfalt vom Täter hätte erkannt und vermieden werden können.
Mit anderen Worten:
Wenn sich in dem tatbestandlichen Erfolg ein vom Täter geschaffenes Risiko niederschlägt. (vgl. Objektive ZRBK)
asthenischer Affekt (Definition)
Gemütsbewegung, z.B. hochgradige Erregung, Furcht oder Schrecken (die zur Begehung einer Straftat geführt hat) => "Affekte der Schwäche"
Sorgfaltspflichtverletzung (Definition)
Das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
ex-ante (Definition)
vorausschauend, im Voraus
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