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Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter dem Abstraktions- und Trennungsprinzip?
Schuldrechtliche Verpflichtung und dingliche Verfügung sind auseinanderzuhalten. Eine Verfügung kann auch wirksam sein, wen es an einer wirksamen Verpflichtung hierfür fehlt.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter der Adäquanztheorie?(§823 I BGB)
Adäquat kausal ist nur, was nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge, also nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung, geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter Alternativtäterschaft nach § 830 I S. 2?
Liegt vor, wenn zwei oder mehrere Handlungen begangen wurden, die alternativ den konkreten Schaden verursacht haben oder ihn kumulativ verursacht haben könnten. Im Außenverhältnis haften die Beteiligten als Gesamtschuldner (§ 840), ohne dass festgestellt werden muss, in welchem Maße jeder von ihnen den Schaden verursacht hat ( Innenverhältnis: §§4421, 426 ff.)
s. auch Anteilszweifel
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter einem Anteilszweifel nach § 830 I S. 2 BGB?
Es lässt sich nicht sicher aufklären, welchen genauen Anteil welcher Schädiger an der konkreten Einbuße hat. Solange feststeht, dass alle Ursachenbeiträge kumulativ zu dem Gesamtschaden geführt haben, kann der Geschädigte jeden der Schädiger in voller Höhe in Anspruch nehmen. Für jede der Handlungen muss feststehen, dass sie den Schaden hätte verursachen können. Der wirkliche Urheber der schadensstiftenden Handlung darf nicht feststehen.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter einer " Anweisung" (i.e.S.) nach § 823 I S.1 Alt.1?
Schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der einen Leistungsgegenstand erhalten soll ( Legaldefinition in § 783).
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter einer " Anweisung" im bereicherungsrechtlichen Sinne nach § 812 I S.1 Alt. 1?
Erklärung, durch die ein Schuldner (Anwesender) einem Auftragnehmer (Angewiesener, meist eine Bank) die Weisung erteilt, dem Gläubiger des Anweisenden (Anweisungsempfänger) einen Gegenstand (meist eine Geldzahlung) zuzuwenden.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter dem Äquivalenzinteresse nach §§ 823 ff.?
Interesse des Gläubigers einer Sachschuld an der Mangelfreiheit einer vertraglich geschuldeten Leistung. Die Haftung im Rahmen der vertraglichen Gewährleistung ist auf dieses Interesse beschränkt.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter der Äquivalenztheorie nach § 823 I?
Äquivalent kausal ist jede Bedingung die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erflog in Form der Rechtsgutverletzung entfiele. ("conditio-sine-qua-non-Formel")
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was bedeutet "auf Kosten" nach § 812 I S.1 Alt. 1; § 812 I S.1 Alt.2 ?
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter Aufwendungskondiktionen nach § 812 I S. 1, 2. Alt.?
Form der Nichtleistungskondiktion, , bei der die Vermögensverschiebung durch eine Handlung des Entreicherten erfolgt, die sich nicht als Leistung darstellt. Man unterscheidet die Verwendungs- und Rückgriffskondition . Die A. hat enge Berührungspunkte zum Recht der GoA.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter einem Benutzer (eines Kfz) nach § 7 III StVG)?
Derjenige, der sich das Kfz als Forbewegungsmittel dienstbar macht und sich dadurch hierüber Verfügungsmacht verschafft.
Schuldrecht BT II (gesetzliche Schuldverhältnisse)
Was versteht man unter einer aufgedrängten Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2?
Dem Bereicherten kommt ein Gegenstad ohne eigene Mitwirkung zu , der für seine persönlichen Planungen ohne oder nur von geringem Wert ist ( siehe auch Verwendungskondiktion)
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