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Lebensmittelrecht
Definition "Lebensmittel"
Art. 2 der VO (EG) 178/2002:
Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder
Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach
vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Lebensmittelrecht
Was gehört laut Art. 2 der VO (EG) 178/2002 noch zu der Definition "Lebensmittel" dazu?
Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi, sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser - , die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Lebensmittelrecht
Was gehört nicht zu "Lebensmittel"?
- Futtermittel
- lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen
zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind
- Pflanzen vor dem Ernten
- Arzneimittel
- kosmetische Mittel
- Tabak und Tabakerzeugnisse
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe
- Rückstände und Kontaminanten
Lebensmittelrecht
Ab wann gibt etwas als "Arzneimittel"?
- Nachweis der Sicherheit
- Wirksamkeitsnachweis in Bezug auf krankhafte Erscheinungen
- Verbotsprinzip: Zulassungsverfahren
- Ziel: Nutzen > Risiko
Lebensmittelrecht
Was versteht man unter "Missbrauchsprinzip" und "Verbotsprinzip"?
- Missbrauchsprinzip: frei verwendbar
- Ausnahmen: Verbotsprinzip bei Zusatzstoffen, Novel Food, Gentechnisch veränderten Organsimen (GVO)
Lebensmittelrecht
Definition "Lebensmittelunternehmen"
Art. 3 der VO (EG) 178/2002
„Lebensmittelunternehmen“ alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammen-hängende Tätigkeit ausführen;
Lebensmittelrecht
Definition "Inverkehrbringen"
Art. 3 der VO (EG) 178/2002:
„Inverkehrbringen“ das Bereithalten von Lebensmitteln (…) für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst
Lebensmittelrecht
Definition "Zusatzstoffe"
Art. 3 der VO (EG) 1333/2008:
„Lebensmittelzusatzstoff“: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.
Lebensmittelrecht
Nenne Sie drei Beispiele für Zusatzstoff-Kategorien.
- Süßungsmittel
- Farbstoffe
- Konservierungsstoffe
- Antioxidationsmittel
- Trägerstoffe
- Säuerungsmittel
- Säureregulatoren
- Trennmittel
- Schaumverhüter
- Füllstoffe
- Emulgatoren
- Schmelzsalze
- Festigungsmittel
- Geschmacksverstärker
Lebensmittelrecht
Was versteht man unter dem Verbotsprinzip?
„Verbotsprinzip“: alles ist verboten, was nicht extra erlaubt ist!
Art. 5 VO (EG) 1333/2008:
Niemand darf einen Lebensmittelzusatzstoff oder ein Lebensmittel, in dem ein Lebensmittelzusatzstoff vorhanden ist, in Verkehr
bringen, wenn die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs nicht
mit dieser Verordnung in Einklang steht.
Lebensmittelrecht
Nenne die drei Zulassungskriterien für die Zulassung von Zusatzstoffen.
Zulassungskriterien (Art. 6 VO (EG) 1333/2008):
- gesundheitliche Unbedenklichkeit
- technologische Notwendigkeit
- keine Täuschung des Verbrauchers
Lebensmittelrecht
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