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Was setzt geliehene Sachen aus ?
Geliehene Sachen setzt ein Leihvertrag aus.
Wann liegt ein Angebot (also eine Willenserklärung vor ?).
Anhaltspunkt §145
"Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat".
Daraus folgt: Wer ein Angebot gemacht hat ist daran gebunden und kann sein Angebot nicht einfach widerrufen.
Anders herum: Ein Angebot (WE) liegt nur vor, wenn der Erklärende sich rechtlich definitiv binden will.
Was ist bedeutet Inhaltsfreiheit ?
Auch die inhaltliche Ausgestaltung eines Vertrags ist in das freie Belieben der Parteien gestellt. Allerdings dürfen Rechtsgeschäfte weder gesetzlich verboten (§ 134) noch sittenwidrig (§138) sein.
Nein!, weil: Gefälligkeitsverhältnis - kein Rechtsbindungswille der Beteiligten besteht.
Wie wird ein Angebot rechtskräftig? was muss es voraussetzen
Was bedeutet "Mangels Rechtsbindungswillen sind Äußerungen in.." Erklär mir diesen Satz bitte
Es bedeutet das man eine Ware öffentlich zeig z.B. in einem Schaufester, Zeitungsannocen, Prospekten, im Geschäft als Ware. "Es ist kein Angebot sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - (Invitation ad offerendum)".
Aus was besteht ein Vertrag ?
Aus Angebot und Annahme, und der daraus entstehenden Einigung.
Fallbeispiel Willenserklärung
Einführungsfall
Am 01.10. annonciert A im Kölner Stadtanzeiger: „Superschneller Golf zu verkaufen. 18O PS Porsche-Motor, Spitze 200 km. VB 6500 Euro“
B las die Anzeige und fuhr zu A, dem er erklärte, er sei interessiert . Bei der anschließenden gemeinsamen Besichtigung und Probefahrt wurde noch über den Preis verhandelt. Schließlich bot B 5.800 an, A akzeptierte.
Eine Woche später bat A den B telefonisch, ihn mit zu einem Fußballspiel zu nehmen, da er selbst noch kein neues Auto habe. B sagt zu. Als B jedoch am folgenden Tag den Wagen zulassen wollte, wurde ihm von der Zulassungsstelle die Zulassung mit der Begründung verweigert, aufgrund des nicht serienmäßigen Motors sei ein Sondergutachten des TÜV erforderlich. Rasch fuhr B zu A und vereinbarte mit diesem vertraglich, daß ein solches Gutachten verzichtbar sei. Als der Wagen dennoch nicht zugelassen wird, weigert sich B aus Wut darüber, den A zum Fußballspiel mitzunehmen.
Ergebnis:
1. In der Annonce des A liegt noch keine WE, s.o.
2. Die Erklärung des B interessiert zu sein, erstrebt noch keine Rechtsbindung, sondern leitete nur die
Verhandlungen ein.
3. Rechtlich bindende Willensäußerungen waren vielmehr erst seitens des B das Preisangebot von 5800,-EURO und
das Akzeptieren des A. Hierin liegen also zwei WE, Angebot und Annahme. Da diese sich decken, ist hiermit
ein Kaufvertrag gem. § 433 zustande gekommen.
Was ist eine Abschlussfreiheit ?
Grundsätzlich kann niemand zum Abschluss eines Vertrags gezwungen werden, es steht in jedermann Belieben ob und wenn ja, mit wem er einen Vertrag schließen möchte. Eine wichtige Ausnahme hiervon stellt §5 PflVG da, danach ist ein Versicherer verpflichtet, einen Antrag auf Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Kontrahierungszwang besteht ferner bezüglich Post, Bahn und Energieversorgungsunternehmen.
Was bedeutet Formfreiheit ?
Ebenfalls unausgesprochen geht das BGB davon aus, daß die Form eines Vertrages von den Parteien frei gewählt werden kann. Daher sind grundsätzlich mündliche Verträge möglich und gültig. Anderes gilt nur, wenn eine bestimmte Form ausdrücklich angeordnet wird, vgl. etwa § 313 BGB.
Zurück zum Fallbeispiel: Hier handelt es sich aber in Bezug auf die Zulassung des Autos nicht um private Rechtsbeziehungen zwischen A und B. Die Zulassung zum Straßenverkehr ist vielmehr eine Frage des öffentlichen Rechts, da notwendigerweise der Staat beteiligt ist. Es geht also nicht um die Rechtsbeziehungen Privater, sondern um Rechtsbeziehungen zwischen B und dem Staat auf der Grundlage der StVZO.
Diese Rechtsbeziehungen unterfallen nicht der Privatautonomie und können daher von A und B durch Verträge nicht geregelt werden.
Was muss sich in einem Vertrag decken ? (aber nicht im BGB ausdrücklich geregelt ?).
Wann liegt eine Willenserklärung vor wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind ?
1. Zunächst muß sich der Erklärende mit seiner Äußerung rechtlich eindeutig binden und festlegen wollen, vgl. § 145. Demgegenüber war die Annonce des A nur eine allgemeine Bekanntmachung seiner Verkaufsabsicht. A wollte sich damit nicht binden. So will sich der Inserent vorbehalten, das Auto (möglicherweise bevor die Annonce erscheint) anderweitig zu verkaufen.
2. Ferner muß das Angebot so konkret gefaßt sein, daß es vom Empfänger mit einem einfachen ja angenommen werden kann. Dies ist hier gegeben, da Kaufgegenstand und Preis genau benannt sind. (An dieser Voraussetzung fehlt es aber etwa bei einem Katalog oder einem Prospekt).
3. Ferner muß das Angebot an einen bestimmten Adressaten gerichtet sein. Hieran fehlt es bei einer Annonce ebenso wie bei einem Prospekt, einem Katalog oder der in einem Schaufenster ausgestellten Ware. Hierbei handelt es sich jeweils um eine bloße Einladung an die Leser oder Betrachter, ihrerseits ein Angebot abzugeben, sogenannte invitatio ad offerendum.
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