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Gestaltungs- und Steuerungsfunktion
- durch Recht werden gemeinsame Werte und Überzeugungen in der Gesellschaft verfestigt
- es ist auch die Legitimation staatlichen Handelns
Ordnungsfunktion
- Recht muss Rahmen schaffen in dem sich jede Person in einer Gesellschaft zurecht findet
- es bedeutet auch eine Verlässlichkeit des Rechts, auch hinsichtlich der Veränderung des Rechts
- Recht muss grundsätzlich auf Dauerhaftigkeit ausgelegt sein
Zuordnungsfunktion
- Recht ordnet Interessen dem Einzelnen oder der Gesellschaft als Ganzem zu
- diese Interessen können auch mit Recht durchgesetzt werden (Rechtsgarantiefunktion)
- gibt auch Freiräume wo der einzelne entscheiden kann, wie er seine Interessen durchsetzt
- Recht muss dem Ziel der Gerechtigkeit dienen
Streitentscheidungsfunktion
- wenn unterschiedliche Interessen aufeinander treffen muss Recht für einen gewaltfreien Ausgleich sorgen
- die Dauerhaftigkeit der Entscheidung ist wichtig, für dauerhaften Rechtsfrieden
Natürliche und Juristische Personen
natürliche Person: jeder Mensch
juristische Personen: sind Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Nehmen als Zusammenschluss vieler nat. Personen am Rechtsverkehr teil. Werden erst durch Eintragung in ein Register oder staatliche Genehmigung anerkannt.
Rechtsformen juristischer Personen
- Unterscheidung zwischen:
Privatrecht: e.V:, GmbH, AG
öffentliches Recht: Körperschaft, Anstalt, Stiftung
Hilfsnormen
Rechtsnormen die dabei helfen Rechtsgrundlagen anzuwenden.
Können auch Gegenrechte und weitere Einschränkungen von Rechtsgrundlagen enthalten
Handlungsfähigkeit juristischer Personen
Einzelorgan ist durch einen Organwalter Handlungsfähig
Kollegialorgan ist durch eine Viezahl von Organwaltern handlungsfähig. Diese brauche Regelungen zur gemeinsamen Beschlussfassung
Unterscheidung Außen- und Innenorgan:
handeln die Organwalter ggüber anderen Personen = Außenorgan
handeln sie innerhalb der jur. Person dann Innenorgan
Anspruchsgrundlage
muss so formuliert sein, dass der Anspruchsteller von dem Anspruchsgegner ein Tun oder Unterlassen fordern darf (Bsp. Bezahlung einer Ware)
Rangfragen des Rechts
lex-specialis: bei zwei kollidierenden Rechtsnormen die speziellere anzuwenden ist. nachrangige Rechtsform wird dann subsidiär
lex-posterior: die spätere Rechtsform verdrängt die frühere
lex-superior: höherrangiges Gesetz hat Vorrang vor dem niederrangigen Gesetz
Eingriffsgrundlage
- Rechtsnorm bei der die Rechtsfolge einseitig in die Rechte einer Person eingreifen darf (Bsp. Polizei)
Rechtssubjekte
sind die Träger von Rechten
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