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Beschreiben Sie knapp das methodische Vorgehen und die Fragestellungen der Studie inkl. Grafik der Untersuchungskonzeption. (NUBBEK)
Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung & Erziehung in der frühen Kindheit
- zentrale Fragen hinsichtlich der Qualität in unserem Früherziehungssystem
-> päd. Qualität in außerfamiliären & familiären Betreuungsformen
-> Besonderheiten von BBE von Kindern mit Migrationsgeschichte
- 2 Erhebungsformate: mehrstünde Famienerhebung, institutionelles Setting bzw. Kindertagespflege.
-Stichprobe: von allen relevanten öffentlich geförderten außerfamiliären Betreuungsformen
-> Kindergarten (Ü3), altersgemischte Gruppen (2-4jährige), Krippe (U3) & Tagespflegestelle (U3)
& familiäre Betreuung bei 2-jährigen
Nennen Sie je einen „gewichtigen Anhaltspunkt“ (zu den sechs Oberkategorien), an denen eine Kindeswohlgefährdung erkennbar werden könnte.
1. Äußere Erscheinung des Kindes -> starke Unterernährung
2. Verhalten des Kindes -> Kind begeht gehäuft Straftaten
3. Verhalten der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft -> Häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes
4. Familiäre Situation -> Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße)
5. Persönliche Situation oder Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft -> stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche, reagiert nicht auf Ansprache)
6. Wohnsituation -> Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z.B. stark beschädigte Türen)
Prof. Maywald beschreibt, dass der Kinderrechtsansatz auf bestimmten Prinzipien beruht. Nennen Sie drei Prinzipien und erläutern Sie sie mit einem erklärenden Satz.
• Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte: ganzheitlicher Absatz; alle Rechte sind gleich wichtig (inhaltlicher Zusammenhang der Rechte aber keine Hierarchie)
• Prinzip der Universalität der Rechte: Alle Kinder haben gleiche Rechte (egal welcher Kultur sie stammen)
• Prinzip der Verantwortungsträger: Familie, Gesellschaft & Politik tragen Verantwortung für Verwirklichung der Kinderrechte
Welche (drei) Aufgaben und Leistungen hat die Unfallkasse Hessen?
• Prävention
- Mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, BK & arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Tinnitus, Stress) zu verhüten sowie für eine wirksame „Erste Hilfe“ zu sorgen (Bsp.:
Beratung, Schulung)*
• Rehabilitation
- Nach Eintritts eines Arbeitsunfalls oder einer BK hat die UKH die Gesundheit &
Leistungsfähigkeit mit allen Mitteln wiederherzustellen
• Entschädigung
- … und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen zu entschädigen
* wobei für die Umsetzung der einzelnen diesbezüglichen Maßnahmen vor Ort im Betrieb gem. § 21 Abs. 1 SGB VII der Unternehmer verantwortlich ist
Die Unfallkasse übernimmt auch den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen von ErzieherInnen. Unter welchen Bedingungen übernimmt die GUV keinen Versicherungsschutz? & 6. Was ist durch die GVU versichert? Was nicht?
• Arbeits- & *Wegeunfall*
• Nur bei Körperschäden
• Schmerzensgeld & Ersatz von Sachschäden ist grundsätzlich nicht vorgesehen
• AUSNAHME: Ersatz von Brillen & Körperersatzstücken; Ersatz von Sachschäden, die Hilfeleistenden entstanden sind
• § 1 Abs. 2 GUV Geltungsbereich: nicht für Kitas, die nicht an ein festes Gebäude gebunden sind (Waldkiga)
* Arbeitsweg versichert, wenn Unterbrechung (Einkaufen) nicht länger als 2 Stunden sind *
Maßnahmen zum Unfallschutz: Seien Sie in der Lage aus dem Kapitel 2 der GUV-V S 2 (Mai/ 2007) jeden der drei Abschnitte zu benennen und aus jedem der drei Abschnitte zwei Schutzziele zu benennen.
• 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen für Bau & Ausstattungen
• § 4 Raumgröße (genügend freie Spiel- & Bewegungsflächen zur Verfügung)
• § 5 Tageslicht, künstliche Beleuchtung (entsprechend der Nutzung ausreichend Tageslicht/ Beleuchtung)
• 2. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen für besondere Räume & Ausstattungen
• § 17 Haustechnik, Lagerung (Räume wo Reinigungsmittel oder sonst. Substanzen sowie
technische Bereiche müssen gegen unbefugtes Betreten von Kids gesichert sein)
• § 22 Schlafräume (Schlafräume und Ausstattung so gestalten, dass Kitas bei Benutzung nicht gefährdet sind)
• 3. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen für Außenanlagen
• § 26 Außenspielflächen ((1) Gestaltungskriterien und Spielangebote, (2) befestigte Bodenbeläge bei Nässe rutschhemmend & meiden von Verletzungen bei Stürzen)
• § 29 Wasserflächen, Anpflanzungen ((1) Teichanlagen sicher gestalten, (2) in
Aufenthaltsbereichen keine Pflanzen von denen Gefahr ausgeht)
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
1. ModeratorIn
2. Grundinformationen
3. Auflistung
- Gruppenraum, Bewegungsraum, etc.
- Schwimmen, Fahrten, etc.
4. Aufgabenverteilung
5. Diskussion, Zusammenführung der Ergebnisse
6. Dokumentation
7. Zeitplan
Im der GUV-Information "Mit Kindern im Wald" werden Maßnahmen beschrieben, wie man sich
verantwortlich mit Kindern im Wald aufhalten kann.
b) Nennen Sie alle acht Verhaltensregeln, die - laut der Broschüre - mit Kindern verabredet werden sollten.
• Die Kinder bleiben in Sicht- bzw. Hörweite. Vereinbarte Aufenthaltsbereiche dürfen ohne Rücksprache mit den Erzieherinnen nicht verlassen werden.
• Es dürfen grundsätzlich keine Waldfrüchte (Beeren, Gräser, Pilze u. ä.) in den Mund gesteckt bzw. gegessen werden.
• Es wird kein Wasser aus stehenden oder fließenden Gewässern getrunken. Zahme Wildtiere, Kadaver und Kot dürfen nicht angefasst werden.
• Auf feuchten oder bemoosten Baumstämmen wird nicht balanciert.
• Stöcke werden nicht in Gesichtshöhe gehalten. Es wird nicht mit einem Stock in der Hand gerannt. Keine Stoßbewegung in Richtung anderer.
• Es wird nur auf von den Erzieherinnen ausgewiesenen Bäumen geklettert.
• Der Aufenthalt im gekennzeichneten Bereich von Waldarbeiten ist verboten.
Prof. Maywald umschreibt das Verhältnis von Kindern und Erwachsenen als „Gleichheits- und gleichzeitig als Differenzverhältnis“. Was ist damit gemeint und wie begründet er dies aus pädagogischer Perspektive?
• Verhältnis ist asymmetrisch -> Begegnung zwischen Gleichen & Ungleichen
• Gleichheit: wie alle Menschen sind Kinder Persönlichkeiten mit individuellen Bedürfnissen „Kinder auf Augenhöhe begegnen“ -> problematisch
• Ungleichheit: Erwachsene stehen in der Verantwortung, Kinder zu ihrem Recht kommen zu lassen „Erwachsene sind Verantwortungsträger & Kinder Rechtsträger“
• Wichtig Balance zu finden
• Zu Gleichheit tendiert würde der Verantwortung die wir für die Kinder haben nicht gerecht werden
• Zu Ungleichheit tendiert wird Kind in Abhängigkeitsverhältnis gehalten & sie nicht auf gleicher Wertigkeit angesehen
Erläutern Sie knapp anhand von "zwei historischen Epochen" inwiefern "das Bild vom Kind" einen Einfluss auf den Umgang mit "dem Kind" hat.
• Antike (Römisches Reich): Kind als Eigentum des Vaters (darf getötet werden)
• Mittelalter (christlicher Kulturkreis): Kind als Geschenk Gottes (nicht mehr töten aber züchtigen)
Im der GUV-Information "Mit Kindern im Wald" werden Maßnahmen beschrieben, wie man sich verantwortlich mit Kindern im Wald aufhalten kann.
a) Nennen Sie alle 13 Ausrüstungsgegenstände (Checkliste), die demnach bei einem Waldaufenthalt mitgeführt werden sollten (bzw. in einer "festen Waldkita" vorhanden sein sollten).
• Mobiltelefon
• Telefonliste (Ärzte, Krankenwagen, Giftzentrale, Eltern, Forstamt)
• Erste-Hilfe-Material (zusätzlich wärmeisolierende Decke, Zeckenzange, Dosen zum Aufbewahren von Zecken oder Giftpflanzen, Sonnenschutz, Fettcreme als Kälteschutz)
• Trillerpfeife
• Isolierende Sitzunterlagen
• Wetterangepasste Kleidung
• Festes Schuhwerk
• Wechselkleidung
• Wasserkanister (möglichst mit Wasserhahn)
• Biologisch abbaubare Seife (z.B. Lavaerde)
• Handbürsten
• Handtücher
• Bestimmungsbuch für (Gift)pflanzen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wozu dient sie?
• Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG von 1996) besteht für den Arbeitgeber die
Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen und notwendige
Schutzmaßnahmen festzulegen (Gefährdungsbeurteilung)
• Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz weniger stark auf der
Vorschriftenebene zu forcieren, sondern sie vielmehr in die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe
zu integrieren
• ermöglicht die Gefährdungsbeurteilung einen „Innencheck" des Betriebes, der Stärken und
Schwächen aufzeigt und somit auch im Sinne der Qualitätsförderung genutzt werden kann
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