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Grenzen Sie externes und internes ReWe gegeneinander ab und stellen Sie Unterschiede bzgl Aufgabe und Adressaten dar
Externes ReWe:
Folgebewertung des derivaten GoF
-> gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§246)
-> daher planmäßige Abschreibung über vorraussichtliche Nutzungsdauer
-> Zuschreibungsverbot
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen
- Bildung einer Rückstellung erforderlich, wenn Zuwendungen eindeutig als nachträgliches Entgelt für Leistungen in der Vergangenheit gewährt wurden
- es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden für Ansatz in Steuerbilanz:
-> Notwendigkeit von latenten Steuern!
außerplanmäßige Abschreibung
-> zusätzliche Abschreibung auf den niederigeren beizulegenden Wert, falls Wertminderung von Dauer
-> Ausgangspunkt für Ermittlung: Beschaffungsmarkt
-> vorraussichtliche dauerhafte Wertminderung=beizulegender Wert liegt währen ereheblichen Teil der Restnutzungsdauer unter den AHK
-> nach erfolgter außerplanmäßiger Abschreibung muss planmäßige Abschreibung angepasst werden
beizulegender Wert bei Finanzanlagen
- grundsätzlich der Ertragswert
= Barwert der zukünftig erzielbaren Einzahlungsüberschüsse
Vorrät (Umlaufvermögen)
§266 Abs. 2
Vollständigkeitsprinzip
- im JA müssen sämtliche Vermögensgegenstände, Schulde, Rechnungsabgrenzungsposten des Unternehmen sowie Aufwendungen und Erträge der Periode enthalten sind
-> Ausnahme: Wahlrecht bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen
Bewertung von Schulden
- Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten
- Erfüllungsbetrag = Betrag, der notwendig ist, die Schuld bei normaler Abwicklung zu begleichen
- Rückstellungen sind nach der Beurteilung zur Erfüllung zu erstellen
- Rückstellungen mit Laufzeit über einem Jahr sind abzuzinsen
Folgebewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
- wenn abnutzbar: planmäßig über Nutzungsdauer abschreiben (i.d.R. über lineare Methode)
- Ausnahmen: ist Nutzungsdauer nicht verlässlich bestimmbar, ist immer ein Zeitraum von 10 Jahren planmäßig abzuschreiben bei SELBST GESCHAFFENEN immateriellen Vggst.
- immaterielle Vermögensgegenstände sind in Nutzungsdauer unbeschränkt
-> unabhängig von Nutzungsdauer muss außerplanmäßig abgeschrieben werden wenn eine dauerthafte Wertminderung vorliegt
-> zusätzlich Wertminderung von AHL (abzgl. Abschreibung) größer sind als beizulegender Wert im Bewertungszeitpunkt
-> fallen Gründe einer gemachten Abschreibung weg, muss ein Zuschreibung erfolgen
Defintion Beteiligung/Beteiligungsvermutung
§ 271 Abs.1
§271 Abs. 1 S.3
Antizipative Abgrenzung
Aufwand/Ertrag vor Bilanzstichtag,
Zahlung nach dem Bilanzstichtag
-> Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Forderungen
Transitorische Abgrenzung
Aufwand/Ertrag nach Bilanzstichtag,
Zahlung vor dem Bilanzstichtag
-> ARAP oder PRAP
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