Greife auf kostenlose Karteikarten, Zusammenfassungen, Übungsaufgaben und Altklausuren für deinen Sozialrecht Kurs an der Hochschule Niederrhein zu.
Überblick über das Sozialrecht - Säulen
1. Sozialversicherung
2. Fürsorge
3. Versorgung (in Zusammenhang mit bestimmten Aufopferungen)
Sozialgesetzbuch - wichtige Bücher
I - allgemeiner Teil
IV - Gemeinsame Vorschriften für Sozialversicherung
X - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB I
allgemeine Vorschriften für alle Bereiche
- Aufgaben des SGB und soziale Rechte
- Einweisungsvorschriften, z.B. wann genau SGB Anwendung findet
- gemeinsame Vorschriften für alles Sozialleistungsbereiche
Aufgabe des Sozialgesetzbuches §1 SGB I
- Gestaltung Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischen Hilfen
-->Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
- gleiche Voraussetzungen für freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Schutz + Förderung Familie
- Ermöglichung Erwerb Lebensunterhalt
- Abwendung und Ausgleich der besonderen Belastungen des Lebens
die sozialen Rechte §§2 ff. SGB I
§2 Abs. 1
- für die Erfüllung in §1 genannten Aufgaben
- Ansprüche nur dann, wenn Voraussetzungen und Inhalt durch Vorschriften im einzelnen durch Gesetzbuch bestimmt
§2 Abs. 2
- nachfolgenden rechte bei Auslegung der Vorschriften und bei Ausübung zu beachten
- soziale Rechte möglichst weitgehend verwirklicht
Einweisungsvorschriften
- Leistungsarten §11
--> Gegenstand sind vorgesehene Dienst-, Sach- und
Geldleistungen + erzieherische und persönliche Hilfe
- Leistungsträger §12
--> in §§18-29 genannten Körperschaften, Anstalten und
Behörden sind zuständig
Abgrenzung der Zuständigkeit ergibt sich aus besonderen
Teilen des SGB
weitere Einweisungsvorschriften: §§13-17
gemeinsame Vorschriften
- allgemeine Grundsätze §§ 30-37
--> z.B. Geltungsbereich, insbesondere sozialrechtliche Handlungsfähigkeit
- Grundsätze des Leistungsrechts §§38-59
--> z.B. Rechtsanspruch und Ermessen, Fälligkeit, Verzinsung
und Verjährung, insb. Sonderrechtsnachfolge §56
- Mitwirken der Leistungsberechtigten §§ 60-67
--> insb. Versagung und Einstellung von Leistungen bei
Verletzung von Mitwirkungspflichten
Gemeinsame Vorschriften - Grundsatz §36 Abs. 1 Handlungsfähigkeit
- sozialrechtliche Handlungsfähigkeit: ab Vollendung 15. Lebensjahres
--> Stellung + Verfolgung Anträge, Entgegennahme von
Leistungen
--> Unterrichtung des gesetzlichen Vertreters
- Ausnahme §36 Abs 2
--> Einschränkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Leistungsträger
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters §36 Abs 2 S.2
--> Rücknahme Anträge
--> Verzicht auf Sozialleistung
--> Entgegennahme Darlehen
Problem: Einschränkung Geschäftsfähigkeit .--> grundsätzlich keine Verfahrens-/Prozesshandlungen vornehmen
aber §11 Abs 1 Nr 2 SGB X --> fähig Verfahrenshandlungen vorzunehmen
§71 Abs 2 SGG Prozessfähig
wenn §36 SGB 1 erfüllt
gemeinsame Vorschriften - sozialrechtliche Sonderrechtsnachfolge §56 Abs 1 S. 1
Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Tod
1. Ehegatte
1a. Lebenspartner
2. Kinder
3. Eltern
4. Haushaltsführer
wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit des Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten wurden
geht Erbfolge nach Vorschriften BGB vor
Mitwirkung des Lesistungsberechtigten
§60 Abs 1
Sozialversicherung - Regelungen
- räumlicher Geltungsbereich §§3 ff SGB IV
- Definitionen z.B. Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit §7
SGB IV
Arbeitseinkommen und -entgelt §§ 14 ff SGB IV
- Sozialversicherungsnummer "" 18f ff SGB IV
- allg. Vorschriften Beiträge zur Sozialversicherung
- allg. Vorschriften Sozialleistungsträger §§29ff SGB IV
Überblick Sozialrecht
klassische Einteilung
- Sozialversicherungsrecht
- Fürsorge
- Versorgung
Greife kostenlos auf tausende geteilte Karteikarten, Zusammenfassungen, Altklausuren und mehr zu.
Jetzt loslegen