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Was kennzeichnet die Jugendsozialarbeit und wie ist sie gesetzlich geregelt?
- gesetzlich geregelt: §13 SGB VIII
- Kennzeichen:
(aus 1. PP)
Was ist das Ziel der Jugendsozialarbeit?
Ziel JSA ist es, jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigung dienen. (vgl. §13 SGB VIII)
(aus PP 1, Folie 11)
Welche Bereiche der Hilfen gibt es bei der Jugendsozialarbeit?
Bereiche der Hilfen sind:
(aus PP 1)
Was ist die Zielgruppe von Jugendsozialarbeit? (allgemein gesprochen)
(aus PP 1, Folie 13)
Was sind konkrete Zielgruppen der Jugendsozialarbeit?
(aus PP 1, Folie 14)
Was sind die Handlungsfelder von Jugendsozialarbeit?
(aus PP 1, Folie 15)
Was sind die Träger der Jugendsozialarbeit?
* Im Kooperationsverbund sind die AWO, BAG EJSA und BAG KJS, die BAG ÖRT, DRK, IB, und der Paritätische WFV
(aus PP 1, Folie 16)
Wie wird die Jugendsozialarbeit finanziert?
(aus PP 1, Folie 17)
Wie definiert sich die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)?
Was sind die gesetzlichen Grundlagen der JaS?
Was sind die Zielgruppen der JaS?
Junge Menschen...
-> die deshalb in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind
Was umfasst die Jugendarbeit, was kennzeichnet sie und wo ist sie gesetzlich geregelt?
- gesetzlich geregelt: §11 SGB VIII
- umfasst:
- Kennzeichen
-> Anbindung an längerfristige Angebote wichtig!
(aus 1. PP)
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