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Staats- und Regierungsform von Deutschland? (GG)
Artikel 20 GG:
(1) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"
(2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
(3) "Die Gesetzgebung ist an die Verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
Was ist ein Sozialstaat?
Strukturprinzipien des Grundgesetzes
Erkläre Demokratie
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art 20 (2) GG)
Merkmale: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Willensbildung durch Wahlen: Mehrheitsprinzip
Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung des Bundes
Ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit (Art 71 GG):
Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 72 GG):
Gesundheitsrecht
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. z.B:
Allen bürgerlich-rechtlichen Anspüchen ist gemein, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegener auf der gleichen Stufe stehen und Bürger bzw. Firmen sind, die keine Sonderrechte haben.
Öffentliches Recht
Im Öffentlichen Recht wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregelt. Dazu gehören z.B:
Jeder Leistungsanspruch der Bürger (z.B. Sozialhilfe) kann nur durchgesetzt werden, wenn er gesetzlich geregelt ist. Auch jedes eingreifende staatliche Handeln (z.B. die Festnahme, der Platzverweis etc.) muss ebenfalls gesetzlich geregelt sein. Im Öffentlichen Recht ist darüber hinaus jedes Verwaltungsverfahren genaustens ausgestaltet und geregelt.
Aufbau des Rechtsystems in Deutschland
Das deutsche Recht untergliedert sich in drei Teilbereiche: Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht.
SGB V (Fünf)
Aufbau: Dreizehn Kapitel mit etwa 326 Paragrafen:
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Sozialrecht:
Sozialversicherungsrecht:
= Schwerpunkt des Sozialgesetzbuches (SGB) und damit wichtigster Teil des Sozialrechts
Strafrecht
Im Strafrecht geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen vermeintlichen Straftäter. In Strafgesetzen sind Handlungen unter Strafe gestellt, die unerwünscht sind. Z.B:
Der Staat will durch Bestrafung dieser Handlungen einen erzieherischen Effekt erzielen (Spezialprävention), die Allgemeinheit vor der weiteren Begehung abschrecken (Generalprävention) und die Straftat sühnen (Repression). Die Bestrafung erfolgt durch ein gerichtliches Strafverfahren, was mit einem Strafbefehl oder einem Urteil beendet wird. Im Jugendstrafrecht gelten die Sonderregelungen des Jugendgerichtsgesetzes.
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