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Verteidigung
Verteidigung ist jedes Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet.
Tatherrschaftslehre
Die Tatherrschaftslehre fordert sodann, dass jeder Mittäter die Tat funktional beherrscht in dem Sinne, dass er maßgeblich auf ihren Verlauf einwirken kann
Enumerativ
aufzählend
Anderer gesundheitsschädlicher Stoffe
Alle Stoffe, die auf mechanischem, thermischem oder bakteriellem Wege wirken und im konkreten Fall dazu geeignet sind, die Gesundheit erheblich zu schädigen
Beibringen
Einführen der Stoffe in oder Auftragen der Stoffe auf dem Körper eines anderen, sodass sie ihre schädigende Wirkung zu entfalten in der Lage sind.
Waffe
Alle Gegenstände, die nach ihrer Art objektiv zur Verursachung erheblicher Verletzungen bestimmt sind.
Überfall
Angriff auf den Verletzen, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.
Gefährliches Werkzeug
Alle beweglichen Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.
konkrete Art der Benutzung qualifiziert den gefährlichen Gegenstand
-> Schnürsenkel zum Strangulieren
-> Besohlter Schuh (Je nach Argumentation)
Hinterlist
Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt.
Kausalität
Eine Handlung ist dann kausal für den Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne das Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
"conditio sine qua non"- Formel
Äquivalenztheorie
Objektive Zurechnung
Dem Täter ist der Erfolg der Tat objektiv zurechenbar, wenn er mit seiner Handlung eine rechtlich zu missbilligende Gefahr für das verletzte Rechtsgut geschaffen hat und sich diese Gefahr im konkreten Erfolg realisiert hat.
Gift
Jeder Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge im konkreten Fall geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen.
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