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Verwaltungsrecht
Nenne die Grundsätze eines gerechten Verwaltungsverfahrens/ Fehlerfolgen!
A) Grundsätze eines gerechten Verwaltungsverfahrens
I. Grundsatz der Formen- und Verfahrensklarheit
II. Gebot der Sachlichkeit und Neutralität (§ 20, § 21 VwVfG)
III. Gebot der Anhörung des Betroffenen (§ 28 VwVfG)
IV. Informations- und Beratungspflichten (§ 26, § 29 VwVfG)
V. Begründung von Entscheidungen (§ 39 VwVfG)
VI. Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten (§ 24, § 26 VwVfG)
B) Folgen der Verletzung von Verfahrensvorschriften (§ 45, § 46 VwVfG)
Verwaltungsrecht
Wie ist der Ablauf/ Inhalte des Verwaltungsverfahrens?
1. Verfahrensbeginn - Alternativen: v. Amts wegen? auf Antrag? Nach Erm.?
2. Ausgeschlossene Person? §§ 20, 21
3. Untersuchungsgrundsatz, § 24 I, II - Beweismittel, § 26, Mitwirkung § 26 II
4. Beratung/ Auskunft, § 25 I
5. Anhörung und Ausnahmen, § 28 I und II
6. Akteneinsicht, § 29
7. Geheimhaltung, § 30 (in Anlehnung an § 203 II StGB)
8. Verfahrensende, entweder Einstellung/ Erledigung des Verfahrens oder ERLASS eines VA i.S.d. § 35 S. 1 oder seltener (Abschluss ö.r. Vertrag)
Verwaltungsrecht
Der VA gem. § 35 VwVfG - was hat er für eine Bedeutung?
- der VA bestimmt maßgeblich den Rechtsschutz. Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklage sind nur möglich, wenn ein VA vorliegt, vgl. §§ 42 I, 68 VwGO
- der VA ist das wichtigste behördliche Handlungsinstrument und Zentralbegriff des Verwaltungsverfahrensrechts
- Der VA biete der Behörde ein Mittel zur schnellen, wirksamen und zwangsweise durchsetzbaren einseitigen Regelung von Sachverhalten
Verwaltungsrecht
Was sind die 6 Merkmale des VA?
1. Maßnahme
2. Behörde
3. Zur Regelung
4. Einzelfall
5. Öffentliches Recht
6. Mit Außenwirkung
Verwaltungsrecht
Wie wird die Maßnahme definiert?
Maßnahme = jedes Verhalten mit Erklärungsinhalt, z.B. Verfügungen, Bescheide aber auch die erhobene Hand des Polizisten.
Verwaltungsrecht
Wie wird die Behörde definiert?
Behörde = jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, § 1 II VwVfG
Nicht!: Gesetzgebungs- oder Rechtsprechungsmaßnahmen
Verwaltungsrecht
Wie wird die Regelung definiert?
Zur Regelung = die Maßnahme bezweckt die unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge
Bsp.: Eingriff in Rechte des Bürger, Rechtsgewährung, Rechtsversagung, Rechtsgestaltung
Formen: schriftlich, mündlich
Verwaltungsrecht
Wie wird der Einzelfall definiert?
Einzelfall = Regelung eines konkreten Sachverhalts für eine bestimmte Person
Verwaltungsrecht
Wie wird das "Gebiet des öffentlichen Rechts" definiert?
= offensichtliches öffentlich-rechtlicher SV oder eindeutig hoheitliche Handlungsform, z.B. "Bescheid", ansonsten. helfen die Abgrenzungskriterien bzw. die Abgrenzungstheorien
Verwaltungsrecht
Wie wird die "Außenwirkung" definiert?
= hat eine Regelung, wenn sie auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gegenüber einer außerhalb der Verwaltung stehenden Person gerichtet ist!
Sie fehlt, wenn eine Maßnahme nur verwaltungsinterne Bedeutung hat
Verwaltungsrecht
Was steht in § 35 S. 2 VwVfG?
= Regelung eines konkreten SV für einen generell bestimmbaren Personenkreis (personenbezogene Allgmeinv.): Auflösung einer Versammlung
- oder Regelung einer Sacheigenschaft (dingliche Allgemeinv.): Straßenwidmung
- oder Regelung einer Sach- oder Flächennutzung (benutzungsregelnde Allgemeinv.): Verkehrsschild
Verwaltungsrecht
Wie lautet die dreischichtige "Grobschema zur Rechtmäßigkeit" des VA?
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit (sachlich, instanziell, örtlich = § 3 VwVfG)
2. Verfahren (§§ 9 ff. VwVfG, insb. § 20, 21, 28, 29 VwVfG)
3. Form (grds. formfrei, Ausnahmen: z.B. § 5 II BRRG, § 75 BauO NRW)
(4. Bekanntgabe, § 41 VwVfG, VwZG, LZG)
(5. Begründung, § 39 VwVfG)
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Voraussetzungen der EGL
2. Bestimmtheit (§ 37 I VwVfG)
3. Richtiger Adressat
4. Möglichkeit der Erfüllung
5. Bei Ermessensentscheidung, Überpr. auf Ermessensfehler
6. Verhältnismäßigkeit
7. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, insb. Grundrechte
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