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Wie lauten die acht Punkte des Befehls (Einsatzbefehl)
1. Lage
2. bereits eingesetzte u. benachbarte Kräfte
3. Auftrag/Absicht
4. bereitzustellende Kräfte u. FEMs
5. Einzelaufträge
6. sonstige Maßnahmen
7. Kommunikation
8. Führung
Was kennzeichnet die Observation?
-ist eine taktische Maßnahme gem der PDV100
-für BdL, Beweisführung o. Fahndung
-Grundrechtseingriff in das Recht informationelle Selbstbestimmung Art. 2(1) i.V.m. Art. 1(1) GG
Was kennzeichnet die Beobachtung
-keine taktische Maßnahme im Sinne der PDV100
-anlassbezogene Gewinnung von Lageentwicklungen für den Polizeiführer
-Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art. 2(1) i.V.m. Art. 1(1) GG
Was kennzeichnet die Überwachung?
-taktische Maßnahme im Sinne der PDV100
-keine Grundrechtseingriffe, da nur schlicht hoheitliches Tätigksein
-Straftaten, OWiG o. Störer zu erkennen, vorzubeugen u. zu verfolgen
Was kennzeichnet die Aufklärung?
-ist eine taktische Maßnahme gem der PDV100
-gezielte Informationserhebung/Datenerhebung für die BdL
-Grundrechtseingriffe in Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art. 2(1) i.V.m. Art. 1(1) GG
Definieren Sie die Observation.
gezielte grundsätzlich verdeckte Informationsgewinnung, insbesondere durch Beobachten, mit speziell dafür ausgebildeten Kräften mit technischen Gerät/FEM
Nennen Sie drei Befehlsarten
1. Einsatzbefehl: Darstellung aller Informationen, die zur Lagebewältigung notwendig sind
2.Kurbefehl/verkürzter Einsatzbefehl: dient zur Bewältigung von Sofortlagen, reduziert auf die Punkte 1,3,5 u. 8
3. Vorbefehl: Vorbereitung auf einen konkreten polizeilichen Einsatz i.d.R. Zeitlagen
4. Rahmenbefehl: beinhaltet dauerhaft gültige Grundregeln für weitere Einsätze
5. Ortbefehl: .....
Elemente des PEP
1. Lagebild: zu einem Zeitpunkt zusammengeführte polizeilich bedeutsame Informationen/Erkenntnisse
-> besteht aus Lagefelder
-> Systematik: Ansprechen-Definieren-Schlussfolgern
2. BdL: Analyse + Bewerten der für ihn (Polizeiführer) relevanten Lagebilder/Lagefelder
3.Entwicklung von Entschlussmöglichkeiten: lösen des polizeilichen Problems auf Basis der BdL mit taktisch Zweckmäßigen Maßnahmen
4.Entschluss: schriftlich fixierte Entscheidung des Polizeiführers
5.Durchführungsplan: zielgenaue Planung zur Umsetzung d. Entschlusses
6. Befehlsgebung: mündliche, schriftliche o. d. Zeichen gegebene Anordnung d. Polizeiführers
Definieren Sie die Überwachung.
Informationsgewinnung d. beobachten um Gefahren frühzeitig zu erkennen und ggf. Maßnahmen dagegen einzuleiten.
Wie wird das Beobachten definiert?
defensiv optisches Verbindungshalten zu bestimmten polizeilich relevanten Personen u. Objekten, um, ohne Auftrag zur selbständigen Einleitung von Maßnahmen Erkenntnisse über die Lageentwicklung zu bekommen
kurz Befehl/verkürzter Einsatzbefehl
1. Lage
3. Auftrag/Absicht
5. Einzelaufträge
8. Führung
Nennen Sie den die Abschnitte des Strafverfahrens.
1. Erkenntnisverfahren:
->Ermittlungsverfahren §§ 151 - 177 u. 407 StPo
-> Zwischenverfahren §§ 199 - 211 StPo
->Hauptverfahren §§ 212 - 295 StPo
->Rechtsmittelverfahren §§ 304, 312, 333 u. 449 StPo
---Urteil---
2. Vollstreckungsverfahren
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