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Was ist Medienrecht? Nenne 4 medienspezifische Regelungen mit jeweils einem Beispiel.
Oberbegriff für die nach pragmatischen Gesichtspunkten erfolgende
Zusammenfassung von im Grunde eigenständigen Rechtsgebieten
- Presserecht (Landespressegesetze der Bundesländer)
- Rundfunkrecht (Rundfunkstaatsvertrag)
- Filmrecht (Filmförderungsgesetze und –richtlinien)
- Telemedienrecht [Online-Dienste] (Telemediengesetz [Bund])
-weitere:
• Urheber- / Verlagsrecht, Jugendschutzrecht
• Allgemeines Persönlichkeitsrecht
• Werktitelrecht
• Wettbewerbsrecht
12. Was verstehen Sie unter einer relativen Person der Zeitgeschichte?
Personen, die lediglich in Bezug auf ein bestimmtes Geschehen in das Blickfeld der
Öffentlichkeit tritt und allein insoweit ein sachentsprechendes Informationsinteresse
erwecken, z.B. Täter eines besonderen Verbrechens, ständige Begleiterin eines Stars.
14. Unterschiede Widerruf und Gegendarstellung
● Gegendarstellung ist eine Erklärung/Darstellung des Betroffenen
○ kein Nachweis der Unwahrheit der Betreffenden Aussage nötig
● Widerruf ist eine Erklärung/Darstellung des Mediums z.B. Zeitung
○ Nachweis der Unwahrheit der betreffenden Tatsachenbehauptung muss vom
Betroffenen erbracht werden
13. Nennen und definieren Sie die Fristen, die für eine Gegendarstellung zu beachten sind.
Formvorschriften:
○ 1. Sprache
○ 2. Schriftform (Original muss zugehen, Fax nicht zulässig)
○ 3. Unterzeichnung (eigenhändig, keine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich)
Fristvorschriften:
○ 1. unverzüglich
○ 2. spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung
8. Welche Befugnisse vermittelt das ausschließliche Nutzungsrecht?
körperliche Nutzungsrechte:
● Vervielfältigungsrecht
● Verbreitungsrecht
● Austellungsrecht
unkörperliche Nutzungsrechte:
● Erstverwertungsrechte
○ Vortrags-, Aufführungs-, und Vorführrecht
○ Senderechte
○ Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
● Zweitverwertungsrechte
○ Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
○ Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher
Zugänglichmachung
7. Was ist ein “Werk” laut Urheberrecht? Nennen sie tatbestandliche Vorraussetzungen.
● persönliche [menschliche]
● geistige [Gestaltungsleistung]
● Schöpfung [subjektiv Neues, von Alltäglichen Abhebendes]
Die Schöpfunshöhe[Grad der individualität, kreativen Leistung] bestimmt den Schutzgrad.
4. Definition Privatssphäre. Was schützt sie?
Die Privatssphäre wird vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
Die Privatssphäre ist thematisch und räumlich bestimmt.
Thematisch:
Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsgehaltes typischerweise als privat eingestuft
werden.
Räumlich:
Die Privatssphäre ist der Schutzbereich des Einzelnen, insbesondere der häuslichen, aber auch
außerhäußliche Bereich, in dem der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er
davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit entzogen zu sein.
6. Unterschied Sachkritik - Schmähkritik
Sachkritik: zulässig, Meinungsäußerung, schonungslos, bewusst übertrieben, aber
sachbezogen
Schmähkritik: unzulässig, Diffamierung steht im Vordergrund, Beleidigungsabsicht erkennbar,
Sachbezug fehlt
Was verstehen Sie unter Informationsfreiheit? Definieren Sie
„Informationsfreiheit"
individuelles Abwehrrecht gegen Behinderung durch Staat / Recht, sich aus allen
allgemein zugänglichen Informationsquellen zu unterrichten / kein Anspruch auf
Eröffnung einer Informationsquelle §: Art. 5 Abs. 1 GG
10. Definition Meinungsäußerung
● Äußerung, die den Empfänger als subjektive Meinung anspricht und ihm als solche
erkennbar ist
● es kommt darauf an, dass die Äußerung durch das Element der Stellungnahme(, des
Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzug) geprägt ist
● auf den Wert, die Richtigkeit bzw. die Vernünftigkeit kommt es nicht an
2. Was ist unter dem Begriff “Bearbeitung” zu verstehen im Bezug auf das Urheberrecht?
Unter “Bearbeitung” oder “andere Umgestaltung” versteht sich eine Werkneuschaffung in
Abhängigkeit eines vorbestehenden Werkes. Der Bearbeitende hat dabei die Urheberrechte
an der Bearbeitung. Der Urheber, dessen Urheberrecht unberührt bleibt, muss beim
Veröffentlichen oder Verwerten um Einwilligung gebeten werden.
15. Nennen Sie die Vorraussetzungen für materiellen Schadensersatz wegen Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
● Erfüllung eines haftungsbegründenden Tatbestandes
○ Tatbestandmäßigkeit, Verschulden, Rechtswidrigkeit
● Eintritt eines Schadens
○ positiver Schaden, entgangener Gewinn, zukünftiger Schaden
● ursächlicher Zusammenhang
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