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Neutralitätsprinzip
Neutralität und Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen,
„Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei;“
Leistungsprinzip
- Art.33 Abs.2 GG -
jeder hat geiche Chancen, wenn man gleiche Leistung bringt
Gleichheitsprinzip
- - Art.33 Abs.3 GG -
alle müssen gleich behandelt werden
Funktionsvorbehalt
- Art.33 Abs.4 GG -
die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe ist in der Regel Beamten zu übertragen -- Beamtenverhältnis
Bestandsgarantie
- keine Abschaffung des Beamtentums
- Unkündbarkeit
Fortbestand des Beamtenrechts
Beamter hat Rechte & Pflichten, muss sich an bestimmte Regeln halten, weil er einen Sonderstatus hat - Lebenszeitprinzip
Hauptberufliche Bindung
Nebentätigkeiten sind erlaubt, müssen jedoch genehmigt werden - Priorität hat Polizeidienst
Laufbahnprinzip
Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach Beamte entsprechend ihrer unterschiedlichen Vorbildung in verschiedenen Laufbahnen ein- und aufsteigen.
Zweispurigkeit des öffentlichen Dienstes
Wer? Beschäftigungsverhältnis? Merkmale?
Beamte:
Merkmale:
Beschäftigte im öD:
Merkmale:
1) Öffentlicher Dienst
2) öD im weiteren Sinne
3) öD im engeren Sinne
1) = Beschäftigung im Dienste einer juristischen Person
2) = Beamte, Beschäftigte im öd, Soldaten, Richter
3) = Beamte & Beschäftigte im öD
Wichtigste Bestimmung des Beamtenrechts enthält das GG
Wo findet man die Kernbestimmungen?
Art.33 Abs. 2 - 5 GG
Alimentationsprinzip
Dienstherr ist verpflichtet, der Beamtin und dem Beamten während der aktiven Dienstes, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt oder früheren Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Dazu gehört auch die Versorgung der Angehörigen
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