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Welche Entgeltformen gibt es?
Was versteht man unter Statutsrechte und –pflichten in Bezug auf das Beamtentum?
Wann liegt eine Überzahlung vor?
Zu viel gezahlt (= überzahlt) sind Bezüge, die ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden, d.h.:
Kann aus Billigkeitsgründen auf eine bzw. die Rückforderung verzichtet werden?
Ja, -> Ermessenentscheidung: Rückforderung kann
ganz oder teilweise unterbleiben. Abzuwägende Kriterien:
- wirtschaftliche und soziale Verhältnisse
- Grund der Überzahlung
- (Mit-)Verschulden der Behörde an Überzahlung
Grundsätzlich kein Verzicht aus Billigkeitsgründen, wenn die Überzahlung aufgrund eines schuldhaften, pflichtwidrigen Verhaltens des Empfängers entstanden ist (z.B. Verletzung der Anzeigepflicht)
Was wird in diesem Kontext unter verschärfter Haftung verstanden?
Empfänger kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen,
hohem Maße außer acht gelassen wurde. Aufgrund der ihm obliegenden Treuepflicht ist der Empfänger von Bezügen verpflichtet, einen Festsetzungsbescheid oder eine ihm sonst zugeleitete aufgeschlüsselte Berechnungsgrundlage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Versäumt er eine solche Prüfung
oder hat er diese nach seinen individuellen Kenntnissen oder Fähigkeiten nicht sorgfältig durchgeführt, hat er regelmäßig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht gelassen.
Welchen Zweck befolgte die Föderalismusreform I. und wann trat diese in Kraft?
01.09.2006
Handlungs- und die Entscheidungsfreiheit von Bund und Ländern verbessert, politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet sowie Effizienz und Zweckmäßigkeit bei der Aufgabenerfüllung gesteigert werden.
Was sind die Grundvoraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand?
Versorgungsauslösender Tatbestand (§33 ff. HBG) sowie versorgungsfähiger Status (§4 HBeamtVG) .
Was ist unter dem „Versorgungsfähigen Status“ zu verstehen?
Vgl. § 4 HBeamtVG.
Wem obliegt „eigentlich“ bzw. „vorrangig“ das Recht der Gesetzgebung?
Gem. Art. 30 und Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern.
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage enthält/erhielt ein/e hessische/r Beamter/in Besoldung?
Seit 01.03.2014: nach dem Hessischen Besoldungsgesetz
Kann ein Beamter auch ohne seine Zustimmung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden?
Ja – vgl. § 36 Abs. 3 HBG.
Nach welcher Vorschrift wird Ihr Vorbereitungsdienst als ruhegehaltsfähige Dienstzeit
angerechnet?
§ 6 HBeamtVG.
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