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Erläutern Sie folgende spezielle Formen der Bürgschaft und etwaige Regressbesonderheiten
Mitbürgschaft
Höchstbetragsbürgschaft
Nachbürgschaft
Rückbürgschaft
Was versteht man unter einer Bürgschaft?
Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
Wo ist die Bürgschaft geregelt?
§§765 ff. BGB
Akzessorität der Bürgschaft
klebt an der Hauptforderung
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Ausfallbürgschaft:
Verwertungsfall Bürgschaft
Materielle Voraussetzungen einer Bürgschaft
Höchstbetrag darf zu sichernde Forderung um max. 10 % übersteigen
(Verstoß führt zu Nichtigkeit)
Bürgschaft für Kontokorrentkredit:
Befristung/Zeitablauf:
Schriftform bei Bürgschaft
- eigenhändige Unterschrift
- auf derselben Urkunde
- kann durch notarielle Beurkundung ersetzt werden
=> Schutzfunktion vor Übereilung
=> Beweissicherung
Ausnahme:
bei Kaufleuten mündlich möglich § 350 HGB)
(Achtung bei Geschäftsführern bei einer GmbH: sie sind angestellt und somit NICHT Kaufmann; Kaufmann ist die GmbH
bei Gesellschaftern z.B. einer OHG: handeln sie privat oder für die Firma?)
RF:
Bonität des Bürgen
- Risiko für die Bank:
- wirtschaftliche Bonität wird mittels Selbstauskunft und Schufa-Abfrage geprüft
- Falschangaben in der Selbstauskunft => Strafbarkeit wegen Betrug
Kündigung einer Bürgschaft
- grundsätzlich Zustimmung des Gläubigers zur Schuldhaftentlassung nötig
Kündigung:
1. Kündigungserlärung erforderlich
2. außerordentliche Kündigung
3. ordentliche Kündigung
4. Rechtsfolge:
Was kann mit einer Bürgschaft abgesichert werden?
- aktuelle Forderungen
- bedingte Forderungen
- zukünftige Forderungen
In welchen Fällen kann eine WE angefochten werden?
- Erklärungsirrtum (Versprechen, Verschreiben)
- Eigenschaftsirrtum (Personen: Kreditwürdigkeit)
- arglistige Täuschung
- Drohung
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