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Staatsrecht
Subjektiv-öffentliches Recht
Ein subjektiv-öffentliches Recht ist die dem Einzelnen verliehene Rechtsmacht, von einem Träger öffentlicher Gewalt ein Tun oder Unterlassen zu fordern
Staatsrecht
Juristische Person |
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist
Staatsrecht
inländisch
Inländisch ist eine juristische Person dann, wenn sie ihren Sitz, also den tatsächlichen Mittelpunkt ihrer Tätigkeit, im Inland hat (sog. Sitztheorie).
Staatsrecht
Wohnort
Unter Wohnort ist derjenige Ort zu verstehen, an dem ein Mensch seinen räumlichen Lebensmittelpunkt bildet und sich jedenfalls nicht nur vorrübergehend niederlässt (vgl. § 7 BGB).
Staatsrecht
Wohnung
Wohnungen im Sinne von Art.13Abs. 1 GG sind alle Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen sind und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht wurden.
Staatsrecht
Durchsuchung
Durchsuchung ist das ziel‐und zweckgerichtete Suchen seitens staatlicher Organe nach Personen oder nach Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder hergeben will.
Staatsrecht
Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die Verzögerung, die dadurch entsteht, dass ein Richter angerufen werden muss, den Erfolg der Durchsuchung gefährden oder vereiteln würde
Staatsrecht
Betreten
Betreten ist das Eintreten in eine Wohnung und das dortige Verweilen; umfasst ist auch die Kenntnisnahme von ohne weiteres wahrnehmbaren Sachen und Sachverhalten („einfache Nach‐und Umschau“)
Staatsrecht
Freiheit der Person nach Art 2 Abs. 2 S. 2
Freiheit der Person bedeutet körperliche Bewegungsfreiheit. Es birgt das Recht, jeden beliebigen rechtlich und tatsächlich aufsuchbaren Ort aufzusuchen und diesen auch wieder zu verlassen.
Staatsrecht
Glaube
Glaube (Abs. 1, 2) ist die Überzeugung des Einzelnen von der Stellung des Menschen in der Welt und seinen Beziehungen zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten.
Staatsrecht
Gewissensentscheidung
Die Gewissensentscheidung (Abs. 1) ist ein unmittelbar evidentes Gebot unbedingten Sollens, das den Charakter eines unabweisbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden sittlichen Gebots trägt
Staatsrecht
Eingriff
Ein Eingriff liegt vor, wenn staatliches Handeln den Schutzbereich eines Grundrechts nicht nur unwesentlich beeinträchtigt
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