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Verjährungsfristen
--> Wenn Gläubiger bemerkt, dass Anspruch zu Verjährung droht, hat er verschiedene Möglichkeiten um weiteren Lauf zu stoppen und mögliche Verjährung zu verhindert (Hemmung und Neubeginn)
Nacherfüllung (§439)
Verlangt Käufer Nacherfüllung, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
keine Nacherfüllung, wenn:
Anfechtung
Ausnahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit §§107-113
==> WE nichtig, wenn geschäftsunfähig oder Zustand vorübergehender Störung/Bewusstlosigkeit vorliegt (§105)
-> Ausnahme gilt für dauerhaft geistig gestörte die Geschäfte des täglichen Lebens betreffen (§105a)
Arten von Willenserklärungen
Formen von WE (§§126-129)
Definition Willenserklärung
WE = Erklärung einer Person, die auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Verträge - Grundsätzliches (§§146-151)
- -> wirksamer Vertrag = Angebot + Annahme
Verträge - Annahme (§§146-151)
--> Zu wirksamen Vertrag gehört neben Angebot auch dessen Annahme
Annahmefristen
BGB unterscheidet zwischen Angebot gegenüber Anwesenden und Abwesenden
Annahmefrist setzt sich zusammen aus: (§148)
-> Antragende hat selbstverständlich auch Möglichkeit Frist zu setzen (vermeidet unsicherheit)
-> Frist kann auch unter Anwesenden gesetzt werden, wenn z.B. der Empfänger um Bedenkzeit bittet und diese vom Antragenden eingeräumt wird
Wenn sich die Annahme verspätet erfolgt, liegt keine Rechtsbindung mehr vor --> Antragende kann ohne rechtliche Folgen ablehnen
Verträge - Grundsätzliches zum Angebot
-> Angebot zum Vertragsabschluss liegt vor, wenn essentalia negotii enthalten (alle wesentlichen Inhalte: Namen, Preis, Menge)
- Anzeigen in Zeitungen, Prospekten, Internet, etc. stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern nur invitatio ad overendum
- Gilt auch für Sonderangebote! --> ABER: vom Unternehmer dürfte erwartet werden, dass er hinreichenden Warenvorrat bereithält --> wenn nicht, macht er sich u. U. schadensersatzpflichtig
Definition Vertrag
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